Ist es bei Stars verboten während einer Session sharkscope zu benutzen?
Wenn man in UK den geamten Master macht (keine Verbindung mehr zur deutschen Uni) und zum studieren dort hinzieht:
man gilt dann gan normal als home student und nicht mehr als international, sehe ich das richtig?
Original von Dougles
Wenn man in UK den geamten Master macht (keine Verbindung mehr zur deutschen Uni) und zum studieren dort hinzieht:
man gilt dann gan normal als home student und nicht mehr als international, sehe ich das richtig?
ok falle in
http://www.ukcisa.org.uk/student/info_sheets/tuition_fees_e_he.php#home_overseas
in Category 3 -> home als EU bürger
Original von cYde
Ich suche ein Programm, mit dem man seine Surfzeiten auf einzelnen Webseiten zeitlich begrenzen kann.Danke schonmal. ^^
firefox? -> addon leechblock
Original von Maxg0r
Spoiler
Original von Rubnik
Original von cherubium
Original von Maxg0r
Eine Freundin von mir bekommt partout ihre Kaution nicht zurück weil der Saftladen zu blöd ist sein eigenes finanzsystem zu durchblicken... emails werden nicht beantwortet, am telefon ständig hinhalte taktik von wegen "ja arbeiten gerade dran" etc.
würde jetzt gerne ne frist oder sowas setzen.
was muss ich beachten? hat jemand ein musterbrief am start?Du kannst keine Frist setzen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für 6 Monate einzubehalten. In Besonderen Fällen kann es auch länger sein (auszug im April, NK-Abrechnung erst im Januar z.B.).
Vorausgesetzt, der Mieter hat keine Schäden in der Wohnung hinterlassen, die er hätte ausbessern müssen, muss der Vermieter nach Ablauf dieser 6 Monate die Kaution zumindest Anteilig auszahlen (und behält nur das ein, was vermutlich die NK-Abrechnung ergeben wird).
Wenn der Vermieter alle diese Punkte berücksichtigt, kannst du nichts machen.
Behält der Vermieter die Kaution deiner Meinung nach Rechtswidrig ein, musst du klagen. Ob du recht hast oder nicht, entscheidet dann das Gericht.Als erstes könnte er natürlich einen Brief schreiben. Formlos, 2 Wochen Frist setzen, das ganzen (am besten mit Zeuge) per Einschreiben (ohne Rückschein) für ~2€
ok ich hole mal ein bisschen weiter aus:
das ganze war in nem wohnheim, welches irgendwann den besitzer gewechselt hat. anscheinend gabs beim wechsel koordinative schwierigkeiten und die waren zu blöd in ihr computersystem das ganze finanzielle einzutragen. d.h. der nachweis, dass eine kaution da ist / bzw. auch die höhe der kaution steckt in irgendwelchen ordnern und vergammelt bei denen in nem staubigen hinterzimmer. laut denen gibts die kaution instant wieder zurück sobald sie festgestellt haben, dass die kaution denn überhaupt bei ihnen ist, da keine weiteren forderungen bestehen. aber genau da hapert es: seit wochen rufe ich bei denen an und immer heißt es "ja wir sind gerade dabei die akten durchzusehen und das ganze auf die reihe zu bekommen". emails werden direkt ignoriert, bzw. es kommt keine antwort. so langsam habe ich halt die schnauze voll, weil ich mir einfach nur verarscht vorkomme. whats my line?
Deine Frage wurde doch beantwortet. Und das obwohl die entscheidenden Infos fehlen: Wann ist die Freundin ausgezogen? Und gab es für die komplette Mietdauer schon eine Nebenkostenabrechnung?
Ich bin auf der Suche nach so etwas wie einem "Turnierplan" für Liveturniere weltweit (ab 500€ Buyin), um die nahe Zukunft zu planen. Any1 einen Link??
Original von Rubnik
Original von Maxg0r
Spoiler
Original von Rubnik
Original von cherubium
Original von Maxg0r
Eine Freundin von mir bekommt partout ihre Kaution nicht zurück weil der Saftladen zu blöd ist sein eigenes finanzsystem zu durchblicken... emails werden nicht beantwortet, am telefon ständig hinhalte taktik von wegen "ja arbeiten gerade dran" etc.
würde jetzt gerne ne frist oder sowas setzen.
was muss ich beachten? hat jemand ein musterbrief am start?Du kannst keine Frist setzen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für 6 Monate einzubehalten. In Besonderen Fällen kann es auch länger sein (auszug im April, NK-Abrechnung erst im Januar z.B.).
Vorausgesetzt, der Mieter hat keine Schäden in der Wohnung hinterlassen, die er hätte ausbessern müssen, muss der Vermieter nach Ablauf dieser 6 Monate die Kaution zumindest Anteilig auszahlen (und behält nur das ein, was vermutlich die NK-Abrechnung ergeben wird).
Wenn der Vermieter alle diese Punkte berücksichtigt, kannst du nichts machen.
Behält der Vermieter die Kaution deiner Meinung nach Rechtswidrig ein, musst du klagen. Ob du recht hast oder nicht, entscheidet dann das Gericht.Als erstes könnte er natürlich einen Brief schreiben. Formlos, 2 Wochen Frist setzen, das ganzen (am besten mit Zeuge) per Einschreiben (ohne Rückschein) für ~2€
ok ich hole mal ein bisschen weiter aus:
das ganze war in nem wohnheim, welches irgendwann den besitzer gewechselt hat. anscheinend gabs beim wechsel koordinative schwierigkeiten und die waren zu blöd in ihr computersystem das ganze finanzielle einzutragen. d.h. der nachweis, dass eine kaution da ist / bzw. auch die höhe der kaution steckt in irgendwelchen ordnern und vergammelt bei denen in nem staubigen hinterzimmer. laut denen gibts die kaution instant wieder zurück sobald sie festgestellt haben, dass die kaution denn überhaupt bei ihnen ist, da keine weiteren forderungen bestehen. aber genau da hapert es: seit wochen rufe ich bei denen an und immer heißt es "ja wir sind gerade dabei die akten durchzusehen und das ganze auf die reihe zu bekommen". emails werden direkt ignoriert, bzw. es kommt keine antwort. so langsam habe ich halt die schnauze voll, weil ich mir einfach nur verarscht vorkomme. whats my line?Deine Frage wurde doch beantwortet. Und das obwohl die entscheidenden Infos fehlen: Wann ist die Freundin ausgezogen? Und gab es für die komplette Mietdauer schon eine Nebenkostenabrechnung?
jop,danke. werde auch so vorgehen:
Als erstes könnte er natürlich einen Brief schreiben. Formlos, 2 Wochen Frist setzen, das ganzen (am besten mit Zeuge) per Einschreiben (ohne Rückschein) für ~2€
erst vor 2,5 monaten ausgezogen, allerdings gab es schon ne abrechnung und wie gesagt, sagen sie ja selber dass keine forderungen mehr bestehen und sie das geld sofort überweisen sobald sie festgestellt haben, dass sie die kaution jemals bekommen haben. naja, rufe heute noch ein letztes mal an und wenn da wieder nix bei rumkommt gibts halt den formlosen brief per einschreiben
FRAGE:
Wo steht im EStG, dass auf Gewinnen von Glückspielen (bsp: Lotto) keine Steuer gezahlt werden muss?
ich hab hier datein in verschiedenen verzeichnissen, die ich gern auf dvd brennen will.
diese verzeichnisse sind alle hierarchisch gleichwertig, so das ich die optimierung auf so wenig wie mogliche dvds hinarbeiten moechte
also, mir ist egal ob verzeichnis abc auf der dvd1 ist oder auf der dvd100
ich brach auch kein archevierungssystem, ein zusammenhaengendes image oder sonstiges schnickschnack
gibs sowas unter win oder linux(das ding muss auch nicht unbedingt brennen koennen, sondern neue ordner anlegen, die alle dvd-groesse haben)
weiß jemand wie ich wolfram alpha vermitteln kann, dass ich eine funktion f(a,b) gern in eine funktion f(a/b) umgeformt hätte?
klappt leider nicht oder es geht nur mit irgend ner komischen reihenentwicklung.
hier mein konkretes problem:
http://www.wolframalpha.com/input/?i=f%28a%2Fb%29%3A%3D%28a%2Bb%29%2F%28sqrt%28a*b*PI%29%29
Verhältnis Umfang Rechteck zu Umfang (u_R/u_K) Kreis bezogen auf Verhältnis der Seitenlängen (a/b) des Rechtecks - bei stets gleiche Fläche Kreis und Rechteck.
hm, wenn man mit 1/b erweitert, ergibt sich ja
f(a/b) = (a/b + 1) / sqrt(a/b*pi) .. jetzt einfach a/b = z nennen..
f(z) = (z+1) / sqrt(z*pi)
Habe hier eine externe Festplatte, die in FAT32 formatiert ist.
Da ich da allerdings gerne größere Daten speichern möchte, würde ich das ganze gerne in NTFS umwandeln. Wenn ich in der Konsole folgendes eingebe. Kann dann passieren, dass dabei etwas schief geht und die bisherigen Daten verloren gehen?
convert.exe x: /fs:ntfs
Hinweis: Auch wenn nur ein geringes Risiko einer Beschädigung oder eines Datenverlusts während der Konvertierung von FAT in NTFS besteht, wird empfohlen, eine vollständige Sicherung der auf dem zu konvertierenden Laufwerk enthaltenen Daten durchzuführen, bevor der Befehl convert ausgeführt wird. Es wird ebenfalls empfohlen, die Integrität der Sicherung zu überprüfen, bevor mit der Konvertierung fortgefahren wird.
http://support.microsoft.com/kb/314097
