Zum Forum springen
Kindergeld für Kind...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindergeld für Kind im Ausland

7 Beiträge
4 Benutzer
0 Reactions
615 Ansichten
Dougles
Beigetreten: 18.03.2008
Oldschool Grinder

Hi Leute,

ich studiere bald in England, ohne erasmus oder sonstiges. Bekommen meine Eltern dann noch Kindergeld für mich?


Antwort
Zitat
6 Antworten
fabi1602
Beigetreten: 09.04.2008
PokerStrategist

http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/themen/auslandsstudium-gefaehrdet-kindergeld


Antwort
Zitat
Epitaph
Beigetreten: 29.07.2006
Oldschool Grinder

also ich studier seit 4 jahren in österreich und meine eltern haben in der zeit konstant kindergeld bekommen...

edit: hauptwohnsitz immernoch in DE... ;)


Antwort
Zitat
Dougles Themenstarter
Dougles
Beigetreten: 18.03.2008
Oldschool Grinder

Original von fabi1602
http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/themen/auslandsstudium-gefaehrdet-kindergeld

Der Artikel bezieht sich schon im ersten Satz auf das nichteuropäische Ausland.
Wenn er auch für die Eu so gilt:
Obv bin ich nicht 5 Monate im Jahr zuhause, sondern zu Besuch für max. wenige Wochen. Das weiss ja erstmal keiner, weswegen ich davon ausgehen würde das es klappt.

@Epitaph
Hast du deinen Hauptwohnsitz also bei deinen Eltern in DE und das Amt hat einfach keine Ahnung, dass du überhaupt im Ausland studierst?


Antwort
Zitat
Epitaph
Beigetreten: 29.07.2006
Oldschool Grinder

nebenwohnsitz hab ich hier angemeldet. werd aber zum WS hauptwohnsitz ummelden da ich seit ner woche eh kein kindergeld mehr kriege.

aber ja, HWS war bei eltern in DE. merkt eh niemand, schert niemand...


Antwort
Zitat
luxxx
Beigetreten: 21.12.2006
Oldschool Grinder

Keine Ahnung, wie die Gesetzeslage ist, aber ich habe auch mehr als ein halbes Jahr im Ausland studiert und HWS bei meinen Eltern gelassen, da kamen nie irgendwelche Nachfragen.

Lediglich bei meiner Krankenkasse habe ich mal angefragt, was ich beim Auslandsaufenthalt beachten muss.


Antwort
Zitat
Dougles Themenstarter
Dougles
Beigetreten: 18.03.2008
Oldschool Grinder

laut artikel sollte ~1 Jahr ausland übrhaupt kein Problem sein.

Es gilt auch

§ 5 Ausbildung im Ausland

(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet.

Daher gehe ich davon aus, dass man seinen ständigen Wohnsitz schon in DE angemeldet lassen und weiter KG beziehen kann.


Antwort
Zitat
Teilen: