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[Geschlossen] Kindergeld + Halbwaisenrente nach Zivi ?

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Marc4468
Beigetreten: 17.12.2006
Elite Grinder

Hi,

bin genau Ende diesen Monats fertig mit Zivi und muss das noch irgendwie regeln, dass ich danach wieder Kindergeld + Halbwaisenrente kriege.

Hab schon die SuFu benutzt aber dennoch ein paar Fragen. Also die Familienkasse will ja anscheinend nen Nachweis über nen Ausbildungsplatz/Studienplatz oder dass man auf der Suche ist.

Ist es nicht die einfachste Lösung mich für Medizin zu bewerben(hab nen NC von 3,1) wofür ich ehh keinen Platz kriegen werde nur damit die Ruhe geben?

Will nämlich von Juli-juni ersma 2 Monate nach Australien und danach steht halt auch noch nicht fest was passiert...

Wenn man denen versichert, dass man Medizin studieren will ist das aber nicht bindend oder? und wie krieg ich das ganze nun so schnell wie möglich zum rollen? (jaja ich weiss, fällt mir früh ein).

achja und ist die Familienkasse auch für halbwaisenrente zuständig oder an wen muss man sich da wenden?


7 Antworten

hi. erst nach einreichung der immatrikulationsbescheinigung bzw. zulassungspapieren wird dein fall bearbeitet. du kriegst dann eine nachzahlung für die nicht bezahlte zeit.


Marc4468 Themenstarter
Marc4468
Beigetreten: 17.12.2006
Elite Grinder

Original von mahoti
hi. erst nach einreichung der immatrikulationsbescheinigung bzw. zulassungspapieren wird dein fall bearbeitet. du kriegst dann eine nachzahlung für die nicht bezahlte zeit.

Danke schonmal.

kriegt man diese Papiere erst, wenn man eine Zusage von ner uni hat oder reicht da schon im Internet die Einschreibung?


gezahlt und nachgezahlt wird erst nach erhalt der zulassungspapiere.


AlexanderW
Beigetreten: 01.04.2008
PokerStrategist

Hallo Marc,

das Kindergeld könntest du so bekommen, hier reicht schon wenn du dich bewirbst. Bei der Halbwaisenrente sieht das anders aus. Hier musst du zuerst den Nachweis erbringen dass du eine Ausbildung/Studim/Schule machst.

Die Ansprüche werden regelmäßig geprüft (auch Rückwirkend) wenn du also "unehrlich" bist mit deinen Angaben, kann das später richtig teuer werden, wenn es Rückzahlungsforderungen gibt (verzinst natürlich)

Also lieber 2 Monate auf die Rente verzichten und später Nachfordern!

Ciao und viel Spaß DownUnder


Marc4468 Themenstarter
Marc4468
Beigetreten: 17.12.2006
Elite Grinder

also für Kindergeld reicht die Bewerbungsbestätigung aber auf Waisenrente muss ich dann mindestens von Mai-September verzichten, da ich keine Zusage habe?
Wenn ich dann zum Wintersemester anfangen sollte zu studieren kriege ich es auch nicht rückwirkend gezahlt oder?

siehe:

Eine Übergangszeit kann höchstens vier Kalendermonate umfassen. Dies gilt auch, wenn die weitere Ausbildung z.B. aus allein hochschulorganisatorischen Gründen nicht früher beginnt. Wird entgegen der ursprünglichen Annahme nicht spätestens zu Beginn des fünften Monats die Ausbildung fortgesetzt, endet der Anspruch auf Waisenrente bereits mit Ablauf des Monats, in dem dies erkennbar war. Ist bereits absehbar, dass die Übergangszeit länger als vier Monate andauern wird, besteht für die Übergangszeit kein Waisenrentenan­spruch.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/zivildienst,did=26450.html

Während des Studiums habe ich dann aber wieder einen Anspruch auf Waisenrente wenn ich das richtig verstanden habe?

Kann man da nix deixeln? Könnte bestimmt ne Ausbildungsplatzzusage organiesieren über Bekannte aber wenn das geprüft wird macht das ja keinen Sinn...

edit: meiner Meinung nach ist das ja ziemlich unfair geregelt, denn wenn mein Zivildienst einen Monat länger gedauert hätte wären es genau 4 Monate bis zum Wintersemester und somit habe ich Pech und bekomme gar nichts da es einen Monat zu lang ist?


Toerke79
Beigetreten: 09.06.2009
Oldschool Grinder

Du musst halt bei rückwirkenden Prüfungen nachweisen können, dass du durchgehend ausbildungswillig gewesen bist. In welcher Form auch immer. Die Übegangszeit kommt in deinem Fall nicht zum tragen, da du mangels Ausbildungsplatz (Semester beginnt erst später) gehindert bist, eine Ausbildung zu beginnen. Demzufolge würdest du als sog. ausbildungswilliges Kind bei der Zahlung von Kindergeld berücksichtigt werden. Informier dich vorher bei der zuständigen FamKa welche Unterlagen du vorlegen musst, das erspart Rennerei und beschleunigt die Bearbeitung.

Bei Waisenrente kenn ich mich nicht aus.


MourganRA
Beigetreten: 12.04.2007
Oldschool Grinder

mir gings so ähnlich nachm zivi, weil 3 moante zwischen ziviende und studienbeginn lagen. hab in der zeit einfach hartzIV beantragt


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