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Kündigung des Mietvertrages rechtens?

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Original von UndeadFishbone

Original von Tezet

Original von trekula
Hallo UndeadFishbone,

mach Dir keine Gedanken. GrmBl3 hat Dir die die richtige Antwort inkl. der dazugehörigen §§ bereits genannt: Du hast 3 Monate Kündigungsfrist.
Den Mieterschutzbund kannst Du Dir sparen. Das ist eine so eindeutige Sache, dass Du da eigentlich keine Hilfe benötigst.
Empfehlen würde ich Dir zusätzlich der Kündigung zu wiedersprechen. Wenn ein neuer Besitzer feststeht, an diesen wenden und eventuell noch ein wenig finanzielle Unterstützung für einen vorzeitigen Auszug aushandeln ;)
Unabhängig davon solltest du bereits anfangen Dich nach einer neuen Wohnung umzuschauen.
Viel erfolg bei der Wohnungssuche

Solange der Sachverhalt nicht ergänzt wird, ist da gar nichts eindeutig. Es ist insoweit nocht nicht ersichtlich, ob möbliert vermietet wurde und ob es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt. Je nach Beantwortung dieser Fragen kann jedenfalls §573c III in Betracht kommen. Das würde insoweit auch zum Verhalten des Vermieters passen. Ob die Norm einschlägig ist, lässt sich aber Stand des Gesagten noch nicht klären.

Ich weiß jetzt nicht was genau du mit möbliert meinst. Also in meinem Zimmer standen vorher keine Möbel, lediglich die Küche war bereits voll ausgestattet, also Mikrowelle, Spülmaschine, Kühlschrank, Besteck und Geschirr etc. was ich halt alles benutzen durfte.

Auf Wohnungssuche habe ich mich vorsorglich trotzdem schonmal begeben, ich hatte sowieso nicht vor lange da zu bleiben von daher ist es jetzt auch nicht ganz so schlimm.

wenn du eh raus willst, dann behaupte erst mal das gegenteil und schreib es evtl. sogar dem vermieter, wenn du ihm mitteilst dass seine kündigung rechtswidrig ist und du sie nicht akzeptierst. evtl. kommt er dann wieder auf dich zu, weil er dich offensichtlich raus haben will. könntest dann einen auf umzugskosten mimimi machen und deinen auszug anbieten, wenn er dir eine jahresmiete als abfindung zahlt. einig ihr euch dann auf 9 monate, dann ist das imo auch noch ein guter deal für dich.

aktuell ist halt erst mal wichtig dass du nicht zu befürchten hast!


Antwort
Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Original von Tezet

Original von trekula
Hallo UndeadFishbone,

mach Dir keine Gedanken. GrmBl3 hat Dir die die richtige Antwort inkl. der dazugehörigen §§ bereits genannt: Du hast 3 Monate Kündigungsfrist.
Den Mieterschutzbund kannst Du Dir sparen. Das ist eine so eindeutige Sache, dass Du da eigentlich keine Hilfe benötigst.
Empfehlen würde ich Dir zusätzlich der Kündigung zu widersprechen. Wenn ein neuer Besitzer feststeht, an diesen wenden und eventuell noch ein wenig finanzielle Unterstützung für einen vorzeitigen Auszug aushandeln ;)
Unabhängig davon solltest du bereits anfangen Dich nach einer neuen Wohnung umzuschauen.
Viel erfolg bei der Wohnungssuche

Solange der Sachverhalt nicht ergänzt wird, ist da gar nichts eindeutig. Es ist insoweit nocht nicht ersichtlich, ob möbliert vermietet wurde und ob es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt. Je nach Beantwortung dieser Fragen kann jedenfalls §573c III in Betracht kommen. Das würde insoweit auch zum Verhalten des Vermieters passen. Ob die Norm einschlägig ist, lässt sich aber Stand des Gesagten noch nicht klären.

Ich habe Undead so verstanden, dass die Vermieter im oberen Stock in einer separaten Wohnung leben. Wäre das nicht der Fall hast Du natürlich recht, dann kommt eine eventuell vorhandene Möblierung zum Tragen.
Nochmal der Hinweis der Kündigung zu widersprechen.


Antwort
Zitat
UndeadFishbone Themenstarter
UndeadFishbone
Beigetreten: 03.06.2010
PokerStrategist

Danke euch nochmal für eure Hilfe!

Ich bin bereits vor zwei Wochen zu einem Rechtsanwalt gegangen und der hat mir das soweit bestätigen können. Die Kündigung so wie er Sie mir ausgesprochen hat ist nicht rechtens da der Verkauf des Hauses kein Kündigungsgrund ist. Außerdem hat der Vermieter in jedem Fall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu berücksichtigen, im Falle einer Kündigung ohne bestimmen Grund sind es sogar 6 Monate. Der Anwalt hat den Fall für mich übernommen und sendet dem Vermieter Anfang nächster Woche den Widerspruch der Kündigung zu. Wenn der Vermieter zu mir kommen sollte wegen irgendwas sollte ich ihm einfach nur sagen dass er Post von meinem Rechtsanwalt bekommt.

Nun ist der Vermieter heute tatsächlich zu mir gekommen und hat gefragt wann ich denn vorhätte auszuziehen (er hatte mir zum 31.07.13. gekündigt). Ich hatte gesagt dass er Post von meinem Rechtsanwalt bekommen wird, und er sagte was dass den solle, ich hätte schließlich einen Mietvertrag mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist unterschrieben. Habe dann meinen Rechtsanwalt angerufen welcher aber erst morgen wieder da ist. Ein Blick in den Mietvertrag zeigte mir nix von wegen 14-tägigem Kündigungsrecht, unter dem Punkt Kündigung stand lediglich dass der §§ 573 ff BGB Anwendung findet. Google sagte mir dass man auch in dem Fall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat.

So ganz sicher bin ich mir aber nicht und meinen Anwalt kann ich wie erwähnt erst morgen wieder erreichen, deswegen wollte ich hier gerne nochmal nachfragen. Hat der Vermieter aufgrund §§ 573 ff BGB das Recht mich binnen 14 Tagen zu kündigen oder habe ich in jedem Fall eine Kündigungsfrist von (mindestens) 3 Monaten?


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Nein hat er nicht, selbst wenn im mietvertrag was von 14 tagen stehen würde, wäre die klausel ungültig.


Antwort
Zitat
UndeadFishbone Themenstarter
UndeadFishbone
Beigetreten: 03.06.2010
PokerStrategist

Es wurde jetzt geklärt und ich brauche mir erstmal keine Sorgen mehr zu machen. Der Vermieter hat seinen Rechtsanwalt kontaktiert welcher ihm bestätigte dass eine 14-tägige Kündigungsfrist nicht rechtens ist und hat mir jetzt eine neue Kündigung ohne besonderen Grund mit einer Frist von 6 Monaten gegeben. Er hat mir ebenfalls angeboten dass wir über eine Abfindung reden können sofern ich vorher ausziehe. Er hatte dabei eine Monatsmiete je Monat den ich vor dem 01.02.14. ausziehe in den Raum geworfen was ich auch ok finde. Danke für eure Hilfe nochmal, Thread kann ruhig offenbleiben, vielleicht hat ja irgendjemand mal ein ähnliches Problem der kann dann gerne hier weiterschreiben =)


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Freut mich zu hören, sein angebot finden ich auch fair.


Antwort
Zitat
idude
Beigetreten: 12.08.2006
Oldschool Grinder

Original von UndeadFishbone
Er hat mir ebenfalls angeboten dass wir über eine Abfindung reden können sofern ich vorher ausziehe. Er hatte dabei eine Monatsmiete je Monat den ich vor dem 01.02.14. ausziehe in den Raum geworfen was ich auch ok finde.

wenn du sofort ausziehst würdest 6 monatsmieten kriegen? würd auf der stelle ausziehen...


Antwort
Zitat

zieh aus bruder


Antwort
Zitat
Funkmaster
Beigetreten: 30.04.2005
Oldschool Grinder

Original von idude

Original von UndeadFishbone
Er hat mir ebenfalls angeboten dass wir über eine Abfindung reden können sofern ich vorher ausziehe. Er hatte dabei eine Monatsmiete je Monat den ich vor dem 01.02.14. ausziehe in den Raum geworfen was ich auch ok finde.

wenn du sofort ausziehst würdest 6 monatsmieten kriegen? würd auf der stelle ausziehen...

würde das ganze vorher noch schriftlich fixieren ;)


Antwort
Zitat
UndeadFishbone Themenstarter
UndeadFishbone
Beigetreten: 03.06.2010
PokerStrategist

Ich habe mich entschieden tatsächlich nächsten Monat auszuziehen um soviel wie möglich von der Abfindung zu bekommen. In dem Fall würde ich 5 Monatsmieten bekommen, genau werde ich das in einem Gespräch mit dem Vermieter abklären. Falls ich bis zum Monatsende noch keine Wohnung gefunden habe werde ich vorerst bei einem Kumpel einziehen.

Gibt es irgendwelche bestimmten Sachen worauf ich achten muss bevor ich da irgendwas unterschreibe? Mein Vermieter scheint ein korrekter Typ zu sein aber Vorsicht ist besser als Nachsicht. Ich werde zwar auf jeden Fall bevor ich irgendwas unterschreibe vorher meinen Anwalt die Sache prüfen lassen aber ich kann ja trotzdem mal hier nachfragen, vielleicht hat ja jemand schon konkret mit sowas Erfahrung gemacht oder kennt sich beruflich damit aus. Und falls der Vermieter fragt warum ich es auf einmal so "eilig" habe auszuziehen was sollte ich ihm da antworten? Wenn ich sage wegen der Abfindung wäre er bestimmt geneigt die Summe zu reduzieren was ja nicht in meinem Interesse ist.

Danke im Voraus für Ratschläge =)


Antwort
Zitat
draghkar
Beigetreten: 16.08.2006
Oldschool Grinder

gut, dass alles so wunderbar funktioniert hat. ein einfaches gespräch mit dem vermieter hätte es aber wohl auch getan, der rechtsanwalt freut sich über die $$. schade eigentlich.


Antwort
Zitat
majorsnake
Beigetreten: 20.05.2006
PokerStrategist

Lass es dir schriftlich geben mit der Abfindung.

Ansonsten gratz! Läuft doch ganz gut


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von UndeadFishbone
Und falls der Vermieter fragt warum ich es auf einmal so "eilig" habe auszuziehen was sollte ich ihm da antworten? Wenn ich sage wegen der Abfindung wäre er bestimmt geneigt die Summe zu reduzieren was ja nicht in meinem Interesse ist.

Danke im Voraus für Ratschläge =)

Wenn du eine neue wohnung hast, musst du ja überhaupt nichts verdrehen...hast halt gesucht und was gefunden, was dir auf anhieb gefallen hat.
Ansonsten hast du eben eine nette wg gefunden, was ja auch nicht gelogen ist, wenn du zu deinem kumpel ziehst.
Ich würde also im großen und ganzen ehrlich sein, musst ja nicht alle details erzählen.


Antwort
Zitat
UndeadFishbone Themenstarter
UndeadFishbone
Beigetreten: 03.06.2010
PokerStrategist

Ich meld mich hier mal erneut.

Also ganz gut laufen würde ich nicht gerade sagen aber es könnte auch schlechter sein. Was die Abfindung angeht gab es doch nicht soviel wie erwartet. Ich hatte seine 5 Monatsmieten vorgeschlagen woraufhin er mich ganz entgeistert angeschaut hatte und dies verneinte. Er bot mir daraufhin ein Drittel dessen an was ich dann auch angenommen habe. Erstens weil ich keinen Bock hatte mit ihm da noch irgendwie zu verhandeln und zweitens weil ich auf keinen Fall länger in der Wohnung bleiben wollte. Als er mir die 5 Monatsmieten vorgeschlagen hatte ging er wohl nicht davon aus dass ich dann bereits so früh ausziehe oder er hat es einfach nicht ernst gemeint. Wie auch immer.

Sonst sieht es aber gut aus, ich habe tatsächlich eine Wohnung gefunden und dass in einer Stadt wo es wirklich sehr schwer ist (doppelter Abi-Jahrgang). Sie liegt zwar etwas außerhalb aber ist dafür für den Preis sehr groß, gepflegt und zentral gelegen (Bus, Supermarkt praktisch gegenüber).


Antwort
Zitat
CCRipper
Beigetreten: 16.08.2006
Poker Player

Hab eben erst deinen Thread gelesen, danke für die Updates! Ich finde es immer sehr interessant wie sich sowas entwickelt aber leider erfährt man das in vielen Fällen nie. Bei dir ging die Sache jetzt wohl recht gut aus, schön dass es so geklappt hat! :)


Antwort
Zitat
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