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Lappen in Gefahr
 
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[Geschlossen] Lappen in Gefahr

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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Speckftw
Beweisen kannst du es, indem du eine neue MPU bestehst.

So wie du damals glaubwürdig rübergebracht hast, nie wieder oder in vernünftigen Maßen Alkohol zu trinken.

Aber warte halt erstmal ab, was so kommt.

Edit: Bin etwas langsam.

Blutwerte solltest du nicht einreichen... Wenn der Polizist die Sache nicht gemeldet hat (soll es auch geben), schießt du dir ins Knie.

Ehm aber mit Blutwerten könnte ich beweisen, dass ich kein Alkoholiker bin?!?! Meine Leberwerte sind perfekt!


Moderator
Speckftw
Beigetreten: 20.03.2008

Und was genau möchtest du mit den Leberwerten beweisen?
Dass die Polizei 2 Promille Atemalkoholkonzentration festgestellt hat, ist Fakt.

Wenn ich Sachbearbeiter bei der Fahrerlaubnisbehörde wäre und mir plötzlich jemand mit Blutwerten ankommt, obwohl gegen ihn kein Verfahren oder Ähnliches läuft, würde ich erstmal genauer nachhaken.
Und dann redest du dich schön selbst in die Scheiße.

Ist halt so, als würdest du bei Rot fahren, niemand es bemerken und du dann bei der Bußgeldbehörde aufschlagen würdest mit Bildern, wie du sonst immer bei bei Grün gefahren bist.

Soll heißen: Solange gegen dich nichts unternommen wird, solltest du auch selbst nichts machen, außer jetzt schon mal vorsorglich nicht mehr zu trinken.


Nein, ist nicht verboten, du erhältst ja auch keine Strafe.
Du hast aber deinen Führerschein damals nur zurück bekommen weil du glaubhaft versichert hast, das du in Zukunft verantwortungsbewusst mit Alkohol umgehst.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann das jetzt erneut anzweifeln.
Was passiert kann dir keiner sagen, dir bleibt nichts anderes übrig als es abzuwarten.


draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Original von D9e7J0aV8u

Original von Speckftw
Beweisen kannst du es, indem du eine neue MPU bestehst.

So wie du damals glaubwürdig rübergebracht hast, nie wieder oder in vernünftigen Maßen Alkohol zu trinken.

Aber warte halt erstmal ab, was so kommt.

Edit: Bin etwas langsam.

Blutwerte solltest du nicht einreichen... Wenn der Polizist die Sache nicht gemeldet hat (soll es auch geben), schießt du dir ins Knie.

Warum darf ich nicht so viel Alk trinken wie ich will? Es ist doch nicht verboten sich zu besaufen oder habe ich da was falsch mitgekriegt?
Seien wir doch mal ehrlich.... wie viel Prozent der Diskogänger erreichen 2 Promille? Sollten die alle ihren Führerschein verlieren?

meine güte. du darfst nicht soviel trinken wie du willst, damit solche unreifen uneinsichtigen halbstarken wie du nach einigen jahren nicht doch wieder auf die idee kommen besoffen auto zu fahren und dabei andere menschenleben gefährden. (was du mit dir selbst machst, dürfte allen hier egal sein). dass du lern- und beratungsresistent bist, hast du in deinem anderen thread ja mehrfach unter beweis gestellt.

nicht alle diskogänger, die alkohol trinken fahren aber besoffen auto und das mehrfach.

- gute bein-koordination wegen kampfsport bei 2 promille
- friedlich mit den türstehern diskutiert (dann würden die am abend wohl hunderte male die polizei rufen)
- friedlich mit der polizei diskutiert

du faselst einfach scheiße, sieh es ein.


dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Original von KingCrazy93
Der Atemalkoholtest hat ohne Bluttest kein Gewicht.

Das ist eigentlich erstmal das Wichtigste imo.


wusah
Beigetreten: 06.02.2006

Gibt doch in den Polizeistationen so extra Geräte die speziell geeicht und verplompt sind. Die zählen afaik.


Original von D9e7J0aV8u

Original von wusah
Und erzähl mal wie es in Ungarn war. Hast sie gesehen?

edit: Die Türsteher werden sicherlich nicht die Polizei gerufen haben, nachdem du friedlich mit ihnen diskutiert hast und ohne Probleme zu machen paar hundert Meter weg gelaufen bist. Sowas haben die doch täglich x mal. Denke du hast da nicht alles erzählt ;)

Die Türsteher waren extrem aggressiv! Ich bin einfach nur 5 m vom Eingang entfernt stehen geblieben und dann haben sie die Polizei gerufen...so war es... kannst mir glauben oder nicht!

Und wie oft haben sie dir gesagt das du das Gelände verlassen sollst?Wüsste keinen Türsteher der die Polizei ruft nur weil jemand irgendwo rumsteht.Und wenn sie wirklich aggressiv waren ergibt das erst recht keinen sinn.


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von FoLdTh3NuZz

Original von D9e7J0aV8u

Original von wusah
Und erzähl mal wie es in Ungarn war. Hast sie gesehen?

edit: Die Türsteher werden sicherlich nicht die Polizei gerufen haben, nachdem du friedlich mit ihnen diskutiert hast und ohne Probleme zu machen paar hundert Meter weg gelaufen bist. Sowas haben die doch täglich x mal. Denke du hast da nicht alles erzählt ;)

Die Türsteher waren extrem aggressiv! Ich bin einfach nur 5 m vom Eingang entfernt stehen geblieben und dann haben sie die Polizei gerufen...so war es... kannst mir glauben oder nicht!

Und wie oft haben sie dir gesagt das du das Gelände verlassen sollst?Wüsste keinen Türsteher der die Polizei ruft nur weil jemand irgendwo rumsteht.Und wenn sie wirklich aggressiv waren ergibt das erst recht keinen sinn.

Wenn du OP's Kummerkasten-Thread gelesen hättest, dann wüsstest du, dass er jemand ist, der sein eigenes Verhalten nie in Frage stellt und grundsätzlich alles richtig macht.

@OP:

Arbeite mal an deinen Fähigkeiten zur Selbstreflektion - kein Türsteher ruft die Polizei, weil jemand 5 m vor ihrem Club steht.

Türsteher sind vielleicht nicht die unbedingt die hellsten Köpfe, aber selbst die Dümmsten rufen erst dann die Polizei, wenn keine Aussicht besteht, dass sich das Problem löst bis die Polizei da ist.

Die Schilderung passt auch nicht ganz, weil die Polizei sich - zumindest da wo ich herkomme - nicht hinter der nächsten Ecke versteckt, sondern einige Minuten braucht.

Als friedlicher Typ hätte man das sicherlich anders gelöst...


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von FoLdTh3NuZz

Original von D9e7J0aV8u

Original von wusah
Und erzähl mal wie es in Ungarn war. Hast sie gesehen?

edit: Die Türsteher werden sicherlich nicht die Polizei gerufen haben, nachdem du friedlich mit ihnen diskutiert hast und ohne Probleme zu machen paar hundert Meter weg gelaufen bist. Sowas haben die doch täglich x mal. Denke du hast da nicht alles erzählt ;)

Die Türsteher waren extrem aggressiv! Ich bin einfach nur 5 m vom Eingang entfernt stehen geblieben und dann haben sie die Polizei gerufen...so war es... kannst mir glauben oder nicht!

Und wie oft haben sie dir gesagt das du das Gelände verlassen sollst?Wüsste keinen Türsteher der die Polizei ruft nur weil jemand irgendwo rumsteht.Und wenn sie wirklich aggressiv waren ergibt das erst recht keinen sinn.

Die haben das sehr oft gesagt das muss ich zugeben aber ich war weder aggressiv noch frech oder sonst was. Dann kam die Polizei und hat es mir auch nochmal gesagt und dann bin ich auch weggelaufen.
Ich bin dann vom Diskoparkplatz über den Zufahrtsweg auf einen anderen Parkplatz und dann wieder zurück auf den Weg und dann kam auch gleich die Polizei und war stinksauer und haben mich mitgenommen. "So geht das nicht junger Mann"
Aber was habe ich getan? Ich bin doch gar nicht auf das Diskogelände sondern einfach nur auf den Zufahrtsweg...


ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

@OP: wenn ich deine Ausführungen verstehe, bist du unter Alkoholeinfluss auf dem Parkplatz mit dem PKW gefahren und die Polizei hat dies beobachtet.

Der Parkplatz der Disco stellt zwar Privatgelände, zählt aber für die StVO und das StGB als öffentlicher Verkehrsraum dar. Öffentlicher Verkehrsraum ist alles, was durch einen unbestimmten Personenkreis als Verkehrsfläche genutzt werden könnte. Wichtig ist, ob eine Umzäunung vorliegt oder ob eine Schranke die Zufahrt zum Gelände regelt (was ich stark bezweifele).

Grds. wird bei diesem Vergehen (Straftat nach §316 StGB mit 2 Promille) eine MPU angeordnet.

Ob andere Discogänger ebenfalls alkoholisiert ihren PKW nutzen, ist für dein Verfahren unerheblich.

Als Wiederholungstäter könnte der Führerscheinentzug schon etwas länger dauern (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang).

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug dürfte dir bekannt sein.


Khrano
Beigetreten: 20.06.2009

Du hast ihn denke ich missverstanden, ipraythesun. Wenn ich OP richtig verstehe, dann ist er zu Fuß auf dem Parkplatz unterwegs gewesen.


Original von D9e7J0aV8u
Die haben das sehr oft gesagt das muss ich zugeben

und wieso bist du nicht einfach gegangen?

was bringt es dir einfach vor dem Club zu stehen, ohne Aussicht auf Einlass und dann standest du da sicherlich auch ganz friedlich ...


Gunius
Beigetreten: 28.04.2009

Original von SevenTwoOff

Original von D9e7J0aV8u
Die haben das sehr oft gesagt das muss ich zugeben

und wieso bist du nicht einfach gegangen?

was bringt es dir einfach vor dem Club zu stehen, ohne Aussicht auf Einlass und dann standest du da sicherlich auch ganz friedlich ...

Das fragt man sich aber bestimmt nicht mit 2,x :|


Zander99
Beigetreten: 28.11.2008

Wurde dir Blut abgenommen um einen beweiskräftigen Alkoholwert zu ermitteln?

Du bist nur zu Fuß unterwegs gewesen und nicht gefahren?

Ich sehe hier maximal Hausfriedensbruch, aber keine Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr.

Die MPU Geschichte bzw. ob du Alki bist steht auf einem ganz anderen Blatt - abwarten was da kommt oder hin zur Polizei und mit den nüchtern reden.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Zander99
Wurde dir Blut abgenommen um einen beweiskräftigen Alkoholwert zu ermitteln?

Du bist nur zu Fuß unterwegs gewesen und nicht gefahren?

Ich sehe hier maximal Hausfriedensbruch, aber keine Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr.

Die MPU Geschichte bzw. ob du Alki bist steht auf einem ganz anderen Blatt - abwarten was da kommt oder hin zur Polizei und mit den nüchtern reden.

ALso ich bin rumgelaufen - mein Auto hatte ich gar nicht dabei!
Und warum ich vor der Disko gewartet habe? Ich kenne den Besitzer der Disko und der läuft ab und zu mal raus und ich hatte gehofft, dass er mir hilft (was er schonmal getan hat)
Blut abgenommen wurde nicht und so weit ich mich erinnere musste ich auch nur in das Standardgerät pusten!
Der Polizist hat dann gesagt, dass ich ein Alkoholiker wäre weil ich bei 2 Promille noch einigermaßen stehen konnte und dass er das deshalb bei irgendeiner Stelle meldet.


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von Zander99
Wurde dir Blut abgenommen um einen beweiskräftigen Alkoholwert zu ermitteln?

Du bist nur zu Fuß unterwegs gewesen und nicht gefahren?

Ich sehe hier maximal Hausfriedensbruch, aber keine Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr.

Die MPU Geschichte bzw. ob du Alki bist steht auf einem ganz anderen Blatt - abwarten was da kommt oder hin zur Polizei und mit den nüchtern reden.

Natürlich ist das nicht Trunkenheit im Verkehr, aber wenn er vor 2-3 Jahren schonmal den Lappen abgeben musste und jetzt mit 2,0 Promille auffällig war kann es gut sein, dass das Auswirkungen auf den Führerschein hat - ggf. ist OP ja noch in der verlängerten Probezeit (btw, addiert die sich nicht mittlerweile, also 2x auffällig => 4 Jahre Probezeit?).

Zumal man ja auch echt sehr auffällig sein muss, damit jemand die Polizei ruft und die einen auch noch mitnimmt.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von FiftyBlume

Original von Zander99
Wurde dir Blut abgenommen um einen beweiskräftigen Alkoholwert zu ermitteln?

Du bist nur zu Fuß unterwegs gewesen und nicht gefahren?

Ich sehe hier maximal Hausfriedensbruch, aber keine Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr.

Die MPU Geschichte bzw. ob du Alki bist steht auf einem ganz anderen Blatt - abwarten was da kommt oder hin zur Polizei und mit den nüchtern reden.

Natürlich ist das nicht Trunkenheit im Verkehr, aber wenn er vor 2-3 Jahren schonmal den Lappen abgeben musste und jetzt mit 2,0 Promille auffällig war kann es gut sein, dass das Auswirkungen auf den Führerschein hat - ggf. ist OP ja noch in der verlängerten Probezeit (btw, addiert die sich nicht mittlerweile, also 2x auffällig => 4 Jahre Probezeit?).

Zumal man ja auch echt sehr auffällig sein muss, damit jemand die Polizei ruft und die einen auch noch mitnimmt.

Ich habe wirklich nur gewartet und bin nicht weg als sie es gesagt haben... das hat vielleicht 15 Minuten gedauert


Moderator
Speckftw
Beigetreten: 20.03.2008

Probezeit kann nur einmal verlängert werden, aber auch die ist irrelevant für die verwaltungsrechtlichen Dinge.

Hier geht es nicht um ein Strafverfahren. Um eine Person wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) dranzukriegen, ist eine Blutprobe vonnöten.
Für die einfache Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) reicht bereits das Gerät bei der Polizeiwache.

Das spielt allerdings für die Angelegenheit keine Rolle, denn hier geht es nicht um eine Strafe oder um Bußgeld, sondern rein um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
Diese Eignung wurde schon einmal in Frage gestellt mit der MPU nach zwei Trunkenheitsfahrten im Ordnungswidrigkeitenbereich.
Die Zweifel wurden ausgeräumt und die Fahrerlaubnis wurde auch nicht entzogen.

Jetzt aber wurde TE mit 2 Promille von der Polizei mitgenommen.
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde davon erfährt, dann wird sie definitiv das tun, was wir alle tun würden:

Zweifel haben, ob die betroffene Person nicht doch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Und dafür ist die MPU da. Die ist keine Strafe, sondern ein reiner Verwaltungsakt.


Zander99
Beigetreten: 28.11.2008

Danke Speckftw - guter Beitrag

Auf welcher Ebene ist das geregelt ? Bundesland , Gemeinde ?


KBahr
Beigetreten: 02.10.2008

kann dir nicht weiterhelfen aber mal ne frage:
wieso darf ich keine 3 promille haben solange ich nicht fahr wtf
dann müsste mein lappen schon lang wegsein.

oder gilt das nur wenn man schonmal mit alk am steuer erwischt wurde?


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