TimBus Fehlverhalten? Betrug?
Werbung mit falschen Gewinnversprechen zu verschicken, ist kein adequates Verhalten und damit ein Fehlverhalten.
Kleine Betrüger bezieht sich auf Phishing-Versuche von Einzelpersonen und kleineren illegalen Unternehmen.
TimBus Fehlverhalten? Betrug?
Werbung mit falschen Gewinnversprechen zu verschicken, ist kein adequates Verhalten und damit ein Fehlverhalten.
Kleine Betrüger bezieht sich auf Phishing-Versuche von Einzelpersonen und kleineren illegalen Unternehmen.
Original von thehead
TimBus Fehlverhalten? Betrug?
Werbung mit falschen Gewinnversprechen zu verschicken, ist kein adequates Verhalten und damit ein Fehlverhalten.
Kleine Betrüger bezieht sich auf Phishing-Versuche von Einzelpersonen und kleineren illegalen Unternehmen.
Der Praktikant hat halt die Gewinnnachricht mit dem falschen Verteiler rausgehauen. Das ist ein Fehler, kein Fehlverhalten.
Es sei denn du unterstellst ihnen Absicht. Dann frage ich mich aber, warum sie ihre Werbung nicht einfach wie üblich in eine ihrer "Infomails" gepackt haben.
paypal ist doch kein deutsches Unternehmen, juckt das die denn was in unserem BGB steht?
Original von thehead
Jeder Unternehmer könnte sodann Gewinne zusagen und im Nachhinein diese Aussage anfechten.
Deshalb hat im Streitfall bei einer Anfechtung nach §119 BGB ja ein Gericht zu entscheiden, ob tatsächlich ein Irrtum vorlag.
Original von thehead
Außerdem hat PayPal auch hier die Gewinn-Mitteilung direkt mit Werbung und einem Link zu ihren Sommerangeboten verschickt.
Die Größe darf bei Fehlverhalten keine Rolle spielen. Jeder kleine Betrüger der so etwas versucht, wird auch bestraft.
Original von thehead
Werbung mit falschen Gewinnversprechen zu verschicken, ist kein adequates Verhalten und damit ein Fehlverhalten.Kleine Betrüger bezieht sich auf Phishing-Versuche von Einzelpersonen und kleineren illegalen Unternehmen.
WTF du implizierst dass Paypal absichtlich die Gewinnmitteilung an 3 Mio Kunden geschickt hat, obwohl sie (und davon müssen sie ja Kenntnis haben) - deiner Meinung nach - dadurch zur Zahlung von 1500 Millionen Euro verpflichtet werden, und das alles nur für massive negative Publicity und Werbung für ein Gewinnspiel. Ist klar.
hab diese gewinn-mail auch erhalten. Gestern abend dann eine revidierungsmail erhalten. Komische aktion
Original von HoaXi
Original von thehead
Jeder Unternehmer könnte sodann Gewinne zusagen und im Nachhinein diese Aussage anfechten.
Deshalb hat im Streitfall bei einer Anfechtung nach §119 BGB ja ein Gericht zu entscheiden, ob tatsächlich ein Irrtum vorlag.
Original von thehead
Außerdem hat PayPal auch hier die Gewinn-Mitteilung direkt mit Werbung und einem Link zu ihren Sommerangeboten verschickt.
Die Größe darf bei Fehlverhalten keine Rolle spielen. Jeder kleine Betrüger der so etwas versucht, wird auch bestraft.
Original von thehead
Werbung mit falschen Gewinnversprechen zu verschicken, ist kein adequates Verhalten und damit ein Fehlverhalten.Kleine Betrüger bezieht sich auf Phishing-Versuche von Einzelpersonen und kleineren illegalen Unternehmen.
WTF du implizierst dass Paypal absichtlich die Gewinnmitteilung an 3 Mio Kunden geschickt hat, obwohl sie (und davon müssen sie ja Kenntnis haben) - deiner Meinung nach - dadurch zur Zahlung von 1500 Millionen Euro verpflichtet werden, und das alles nur für massive negative Publicity und Werbung für ein Gewinnspiel. Ist klar.
Es muss zunächst einmal nicht direkt ein Gericht entscheiden. Es kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden oder ein Schiedsverfahren angestrebt werden. Aber ja es müsste wohl und wird vermutlich auch letztlich ein Gericht darüber urteilen. Im extremsten Fall könnte sogar der BGH oder EuGH entscheiden.
Ich habe nichts impleziert. Ich habe lediglich den Inhalt der verschickten E-Mail wiedergegeben und anschließend argumentiert, wieso so etwas ein falsches oder fehlerhaftes und damit Fehlverhalten seitens PayPal darstellt.
Im Allgemeinen wollte ich auch nur nochmals herausstellen, wieso es für PayPal sehr schwierig werden kann, sich aus dieser Misere heraus zu kommen. Ich habe PayPal keine Absicht oder eine sonstige Art von Täuschungsversuch unterstellt oder dies beabsichtigt. Ich kann nur darum bitten, meine Beiträge neutral und wertfrei zu lesen.
Original von Jochen1974
paypal ist doch kein deutsches Unternehmen, juckt das die denn was in unserem BGB steht?
Es stimmt, dass PayPal seinen Sitz in Luxemburg hat. Nach den Grundlagen des internationalen Privatrechts, würde sich das anzuwendende Recht somit nach dem Aufenthaltsort des Dienstleisters hier PayPal richten.
Jedoch sind die von der Werbemail betroffenen Personen vermutlich ausschließlich Verbraucher. Für Verbraucher gelten innerhalb der EU besondere Schutzrechte, so dass grds. das Recht zur Anwendung kommt, in dem Land in dem der Verbraucher ansäßig ist, also das deutsche Recht.
Das dient dem Schutz des Verbrauchers, so dass er sicher sein kann, dass z.B. das deutsche Gewährleistungsrecht greift.
Original von thehead
Es muss zunächst einmal nicht direkt ein Gericht entscheiden. Es kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden oder ein Schiedsverfahren angestrebt werden. Aber ja es müsste wohl und wird vermutlich auch letztlich ein Gericht darüber urteilen. Im extremsten Fall könnte sogar der BGH oder EuGH entscheiden.Ich habe nichts impleziert. Ich habe lediglich den Inhalt der verschickten E-Mail wiedergegeben und anschließend argumentiert, wieso so etwas ein falsches oder fehlerhaftes und damit Fehlverhalten seitens PayPal darstellt.
Im Allgemeinen wollte ich auch nur nochmals herausstellen, wieso es für PayPal sehr schwierig werden kann, sich aus dieser Misere heraus zu kommen. Ich habe PayPal keine Absicht oder eine sonstige Art von Täuschungsversuch unterstellt oder dies beabsichtigt. Ich kann nur darum bitten, meine Beiträge neutral und wertfrei zu lesen.
Du ziehst Vergleiche mit Phisingversuchen von Einzelpersonen und kleineren illegalen Unternehmen, stellst in Frage ob eine Anfechtung begründet sein kann und schreibst wiederholt, dass sich in der Gewinnmail ja Werbung befunden habe. Du sagst ja sogar 'Jeder kleine Betrüger der so etwas versucht, wird auch bestraft.'
NATÜRLICH implizierst du dass Paypal absichtlich gehandelt hat.
Original von HoaXi
Original von thehead
Es muss zunächst einmal nicht direkt ein Gericht entscheiden. Es kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden oder ein Schiedsverfahren angestrebt werden. Aber ja es müsste wohl und wird vermutlich auch letztlich ein Gericht darüber urteilen. Im extremsten Fall könnte sogar der BGH oder EuGH entscheiden.Ich habe nichts impleziert. Ich habe lediglich den Inhalt der verschickten E-Mail wiedergegeben und anschließend argumentiert, wieso so etwas ein falsches oder fehlerhaftes und damit Fehlverhalten seitens PayPal darstellt.
Im Allgemeinen wollte ich auch nur nochmals herausstellen, wieso es für PayPal sehr schwierig werden kann, sich aus dieser Misere heraus zu kommen. Ich habe PayPal keine Absicht oder eine sonstige Art von Täuschungsversuch unterstellt oder dies beabsichtigt. Ich kann nur darum bitten, meine Beiträge neutral und wertfrei zu lesen.
Du ziehst Vergleiche mit Phisingversuchen von Einzelpersonen und kleineren illegalen Unternehmen, stellst in Frage ob eine Anfechtung begründet sein kann und schreibst wiederholt, dass sich in der Gewinnmail ja Werbung befunden habe. Du sagst ja sogar 'Jeder kleine Betrüger der so etwas versucht, wird auch bestraft.'
NATÜRLICH implizierst du dass Paypal absichtlich gehandelt hat.
Im Endeffekt sollte es mich wohl nicht stören, ob ich verstanden werde oder nicht, aber trotzdem nehme ich auch dazu nochmal Stellung.
Wenn man meinen ersten Beitrag liest, erörtere ich vereinfacht die juristische Grundproblematik. Anschließend habe ich angefügt, wieso die E-Mail neben der Gewinnaussage, nochmals den § 661a BGB genau trifft. Der Sinn des Paragraphen ist es, Werbung durch falsche Gewinnzusagen zu unterbinden. PayPal hat neben der Gewinnzusage Werbung und einen Link zu der eigenen Shopping-Seite mitverschickt.
Darin kann ich leider keine Wertung oder Unterstellung sehen.
Darauf folgend habe ich eine mögliche Option für Betroffene dargestellt.
Der letzte Teil scheint für Aufregung zu Sorgen. Ich sehe ein, dass es mein Fehler ist, dass ich nicht ein Zitat zuvor eingefügt habe. Der letzte Teil war eigentlich auf die Aussage von Naems bezogen, der ansprach, dass man PayPal mit juristischen Schritten in den Ruin treiben könnte.
Und auch hier habe ich lediglich geschrieben, dass ich PayPal hier nicht in einer möglichen Opferrolle sehe, besonders wegen der vermutlich hohen Summen, die sie von jedem Händler, Unternehmer und Verkäufer beziehen, der die Dienste von PayPal anbietet.
Damit bleiben für mich nur noch die letzten zwei Sätze. Diese mögen etwas pikant sein, aber auch hier führe ich nur aus, dass die Größe eines Unternehmens nicht relevant sein darf und das Betrüger die solche E-Mails verschicken, bestraft werden. Letzteres ist noch nichtmals strafrechtlich gemeint, sondern dass man seinen Gewinn einfordern kann.
Sollte es die Gemüter beruhigen kann man gerne, dass dann wohl unglücklich gewählte Wort "Betrüger" durch ein anderes ersetzen, wie "Gleichtuende" o.ä.
Damit sollte jede Wertung entfernt sein.
Nochmals zur Klarstellung: Nur weil man Vergleiche zu ähnlichen Sachverhalten zieht, in denen bestimmt Rechtsinstrumente zum Einsatz kommen, unterstellt man betroffenen Parteien nicht automatisch irgendetwas. Es gibt Menschen die solche Mails verschicken, um Phishing zu betreiben und es hat sich nun mal Werbung in der E-Mail befunden.