ja wollte eben in nem bierzelt mein bier mit nem 500er zahlen. daraufhin die kellnerin so: nein wir nehmen hier keine 500er und 200er mehr, aus sicherheitsgründen. (obv wegen fälschungen usw)
meine frage nun: das is doch eigentlich ein legales zahlungsmittel, darf man einfach eine öffentliche währung nicht aktzeptieren? wtf
Original von FlyingSheep
ja wollte eben in nem bierzelt mein bier mit nem 500er zahlen
nice brag! ♦
Die können das ablehnen, gibt auch viele Supermärkte die keine 500er nehmen.
Eh wie ich sowas gehasst habe, als ich früher an der Kasse gearbeitet habe.. Leute kaufen was für 3€ und zahlen dann mit nem 100€ Schein oder einmal auch 13€ mit nem 500€ Scheint oder 12€ mit Münzen bis maximal 50 Cent, echt toll.
Nimm halt passendes Geld mit und lass es dir von der Bank vorher wechseln.
§ 242 BGB
Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Ich würde hier argumentieren dass ein Bezahlen kleiner Beträge mit derart unverhältnismäßig großen Scheinen doch recht deutlich außerhalb der Verkehrssitte liegt und die Bedienung daher ablehnen kann.
Original von Buschm4nn
Sie müssen überhaupt keinen Kaufvertrag mit dir eingehen...
Original von Anaxi
Original von Buschm4nn
Sie müssen überhaupt keinen Kaufvertrag mit dir eingehen...
#2
Invitatio ad offerendum. google. kkthxbye
Original von TheKami
Eh wie ich sowas gehasst habe, als ich früher an der Kasse gearbeitet habe.. Leute kaufen was für 3€ und zahlen dann mit nem 100€ Schein oder einmal auch 13€ mit nem 500€ Scheint oder 12€ mit Münzen bis maximal 50 Cent, echt toll.
Nimm halt passendes Geld mit und lass es dir von der Bank vorher wechseln.
deine armut kotzt mich an
ne invatio ist hier recht themenfremd ;D den spätestens mit dem Hinstellen des Biers biste jenseits der invitatio sondern bei nem statthaften Angebot iSd §§ 145 ff BGB
Somit zieht auch das Arg von Kaufvertrag schließen oder nicht, nicht, weil der unlängst geschlossen ist, wenns ans Zahlen geht ;D
wie hier alle mit ihrem halbwissen und paar aufgeschnappten rechtsbegriffen um sich werfen
jo, was is denn wenn du dein bier schon ausgetrunken hast, und nur den 500er dabei hast, da kannst du doch dann nichts für oder doch?
Original von Phillemon
wie hier alle mit ihrem halbwissen und paar aufgeschnappten rechtsbegriffen um sich werfen
4. Semester
€: dann pardon
Wieso haste net ges8, na dann schade, wollte eigentlich die 3Euro zahlen und 497 Trinkgeld geben?
Original von Jerikko
Original von Phillemon
wie hier alle mit ihrem halbwissen und paar aufgeschnappten rechtsbegriffen um sich werfen4. Semester
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deine antwort war damit auch nicht gemeint, weil die mMn noch die beste Antwort darstellt, was natürlich nicht bedeuten muss, dass wir richtig liegen
Geld ist immernoch Geld. Egal ob 500€-Schein oder 1 Cent-Stück.
Finds auch kacke, dass manchmal rumgeflennt wird, wenn man kleinere Beträge mit Centstücken bezahlt.
Der Besitzer unseres Clubhauses nimmt auch keine 1,2 und 5 Centstücke an.
Hab ihm letztens 2,40 hingelegt, wobei 10Cent in roten Münzgeld waren.
Er nahms nicht an. Dann hat er halt Pech gehabt. Dann zahl ich halt nur 2,30 und behalte die 10 Cent. --> Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.
Aber naja, verstehe deine Reaktion, wobei ein 500er schon nicht so üblich ist
http://money.de.msn.com/service/bilder.aspx?cp-documentid=149911252&page=39
so richtig schlauer bin ich jetzt auch nicht...und das meiste hier klingt wirklich nach halbwissen. glaube nicht dass es irgendein gesetz gibt das so etwas regelt?!
im endeffekt ist eh alles wayne weil wohl niemand das bierzelt verklagen wird...