Kennt sich jemand mit Maklerrecht aus?
Wir haben mehrere Gespräche mit einem Bauträger geführt. Dieser bot uns an, auf einem Grundstück ein unseren Wünschen entsprechenden Haus zu errichten. Grundstückswert: 250.000 EUR, Hauswert: 725.000 EUR. Bei dem Gespräch wurde ein Beratungsvertrag unterschrieben mit dem Inhalt, dass der Bauträger den Namen des Eigentümers des Grundstück bekannt gibt und wir für den Fall, dass wir den Gesamtvertrag nicht mit dem Bauträger abschließen und uns direkt an den Eigentümer wenden eine Provision von 5% des Auftragswertes (975.000 EUR) und nicht des Grundstückswertes (250.000 EUR) an den Bauträger zahlen müssen. Wir haben aufgrund bestimmter Umstände vom Gesamtvertrag mit dem Bauträger Abstand genommen und würden gerne direkt mit dem Eigentümer über den Erwerb des Grundstücks führen. Ist diese Klausel gültig? Hat jemand Erfahrungen mit solchen Verträgen?