Zum Rechtlichen: das mit der "invitatio ad offerendum" stimmt. Der Vertrag wird rechtsgültig erst an der Kasse geschlossen. Deshalb ist der Verkäufer nicht gezwungen, für einen Irrtum bei der Preisauszeichnung gerade zu stehen.
Allerdings gibt es auch noch eine Verordnung über die Preisauszeichnung. Wer seine Waren falsch auszeichnet, bekommt unter Umständen ein Bußgeld.
Konkurrenten und Verbraucherzentralen können sich ebenfalls über unrichtige Preisauszeichnung beschweren - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Zum Problem mit den Druckern: die von OP genannten Preise sind sicher marktüblich. Tinte gibt es im Internet günstiger als im Einzelhandel vor Ort. An den Herstellerpreisen können aber auch Internet-Händler nichts drehen.
Ich sehe aber nicht, dass der (informierte) Kunde damit schlecht fährt. Wenn du wenig druckst, ist ein billiger Drucker mit relativ teurer Tinte für dich ausreichend. Wenn du mehr druckst, sollte der Drucker ohnehin besser verarbeitet sein (Papiereinzug ist so ein Thema). Dann legst du besser 100 € mehr hin und sparst später an der Tinte.