Vom Verbot des Aufenthaltes und Arbeitens in Gemeinschaftseinrichtungen wäre ich im Falle einer Infektion sogar betroffen.
Wenn ich den Scheiß (im wahrsten Sinne des Wortes) wirklich haben sollte, dann bleib ich halt noch ein paar Tage zu Hause, bis ich nicht mehr ansteckend bin.
Das komische ist, dass ich jetzt 'ne Woche ziemlich krank war und da hat keiner wirklich was gesagt, und heute, wo es mir eigentlich das erste mal seit Tagen wieder einigermaßen gut geht kommen die in der Praxis auf einmal mit Seuchenschutz etc. an.
Na ja, was ich halt vergessen habe zu fragen ist, ob diese Meldung jetzt in erster Linie eine statistische Sache ist (d.h. das Gesundheitsamt sammelt die Daten, um dann ggf. eine Häufung feststellen zu können) oder ob die in jedem Fall aktiv werden (also vorstellig werden, Umfeld informieren, ...).
Und was passiert, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt? Wird dann auch eine negativ Meldung ans Gesundheitsamt abgegeben oder verläuft das dann einfach im Sande, denn laut Internet muss schon der Verdacht gemeldet werden?
Aber vielleicht war ja schon mal wer in der Lage oder arbeitet am Gesundheitsamt.