Original von blubifu
ey hier sind so viele verschiedene aussagen woher soll man nun wissen was stimmt.
braucht es nun ne richterliche anordnung damit sie mir blut abnehmen dürfen nachdem ich den urin test verweigert habe?
kann ich wenn die probe negativ ist die bullen verklagen?(würde mich stark wundern, dann würds ja kein bulle mehr machen....)
keiner braucht freiwillig pusten, pissen oder gar blut abgeben. für die nadel braucht es eine richterliche anordnung (nur wenn die nicht zu bekommen ist dürfen die polizisten selber anordnen) -> dann muss man das über sich ergehen lassen, weil kann mit zwang (gewalt) durchgeführt werden.
wenn was drin: kosten zahlt missetäter
wenn nix drin und vorher ein wischtest, urintest abgelehnt wurde: kosten zahlt missetäter, weil er diese durch seine verweigerung verursacht hat.
wenn nix drin aber test zuvor positiv: staat zahlt
verklagen kannste vergessen, da die polizei für solche sachen immer ne gesetztliche grundlage braucht und die findet sich sehr schnell in der stpo.
thc ohne fahrfehler: bußgeld (ich mein 500€ beim ersten mal)
bußgeld = punkte
probezeit + punkte = nachbeschulung sprich führerscheinstelle kriegt davon wind und dann dann der kram mit der mpu etc los.
____
thc ohne fahrfehler aber völlig stoned = straftat
thc mit fahrfehler = straftat
denke, dass das analog zum alk geht
____
und immer mit nem pissbeutel am bauch unterwegs sein.... nice line???
just my 2 cent