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[Geschlossen] Nach Diskobesuch Rechtsexperte gesucht :-( *Update 2*

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(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist [...]

erklär mir mal einer wie das in ner disco gehen soll...


Tripper83
Beigetreten: 08.01.2008
PokerStrategist

Original von soneji
wenn man auf einer karte nur 40 euro max. hätte ausgeben können, können die keine 80 euro verlangen, ziemlich klare sache, wird dir auch jeder richter recht geben, also sag denen sie können dich mal

this! Da gibts doch gar nichts zu diskutieren.


Coubi
Beigetreten: 25.06.2006
Oldschool Grinder

ist es denn so dass du nur alles zum halben preis bekommst wenn du die karte vollmachst?


lxamE
Beigetreten: 21.01.2007
PokerStrategist

Original von Coubi
ist es denn so dass du nur alles zum halben preis bekommst wenn du die karte vollmachst?

:f_confused:

Bei uns gibts auch dieses Lochkartensystem. Kumpel von mir hatte einmal ne leere gefunden, hat die dann aufgehoben und wollte darauf was trinken. Tussi an der Bar hat das anscheinend gesehen, kP, auf jeden Fall wird er danach von so nem Security-Walross an die Kasse geschleppt und muss dort den vollen Kartenbetrag zahlen, weil das ja Betrug sei.

Dieses Verfahren kann doch nicht rechtens sein, oder was meint ihr? Die können - also sie können schon - aber sie sollten doch nicht für eine verlorene Karte zweimal abkassieren. Einmal bei dem Verlierer und einmal beim Finder.


Fopperstich Themenstarter
Fopperstich
Beigetreten: 23.09.2006
Oldschool Grinder

Original von Coubi
ist es denn so dass du nur alles zum halben preis bekommst wenn du die karte vollmachst?

nein man muss sie natürlich nicht voll machen :-)


synterius
Beigetreten: 19.03.2005
Oldschool Grinder

Original von gottiltdonk
Die rechtliche Seite:

Grundsätzlich ist es so, dass du mit Betreten der Disco, die am Eingang gut sichtbar aushängenden AGB akzeptierst, sie somit Bestandteil des Vertrages werden. Beinhalten diese, das ein Verlust der KArte einen Betrag von 80 euro zur folge haben, ist dieser zu begleichen, unabhängig davon, ob an einem Mittwoch ein Special angeboten wird.
Für diese Sichtweise, dass dies in den AGBs steht, spricht die Aussage der Kassiererin ,,das ist bei uns immer so´´

Folglich hast du die 80 euro zu bezahlen

wenn in den agb's steht das bei verlust der karte 1 million euro fällig werden ist das wohl auch kaum rechtens.
und die begründung "bei uns ist das immer so" macht das auch nicht besser.


Original von synterius

Original von gottiltdonk
Die rechtliche Seite:

Grundsätzlich ist es so, dass du mit Betreten der Disco, die am Eingang gut sichtbar aushängenden AGB akzeptierst, sie somit Bestandteil des Vertrages werden. Beinhalten diese, das ein Verlust der KArte einen Betrag von 80 euro zur folge haben, ist dieser zu begleichen, unabhängig davon, ob an einem Mittwoch ein Special angeboten wird.
Für diese Sichtweise, dass dies in den AGBs steht, spricht die Aussage der Kassiererin ,,das ist bei uns immer so´´

Folglich hast du die 80 euro zu bezahlen

wenn in den agb's steht das bei verlust der karte 1 million euro fällig werden ist das wohl auch kaum rechtens.
und die begründung "bei uns ist das immer so" macht das auch nicht besser.

:rolleyes:

Mit Verlaub, aber das ist Schwachsinn. Dass 1 Million Euro nicht rechtens sind, darüber brauchen wir uns ja wohl kaum streiten. gottiltdonk hat das Zitat "bei uns ist das immer so" ja auch nicht als Begründung gebraucht, sondern hat nur daraus geschloßen, dass der zu entrichtende Betrag bei Verlust der Karte wohlmöglich in den AGB´s geregelt ist. Und ich bin mir sicher, dass er das ist. Es geht meiner Meinung nach nur noch darum, ob die AGB´s Vertragsbestandteil geworden sind, sprich ob sie gut sichtbar ausgehängt waren und man die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei Vertragssschluss hatte.


Merlinius
Beigetreten: 30.06.2006
Elite Grinder

Der Text von dem Anwalt weiter oben sagt doch klar und deutlich, dass die in den AGB nicht mehr Geld verlangen können, als den "branchenüblichen Durchschnittsschaden". Also können die doch definitiv keine 80 Euro verlangen, wenn ihnen max. 40 Euro Schaden entstanden sind.


belze
Beigetreten: 27.05.2005
Elite Grinder

Mit der ganzen Energie, die du bereits ins Forum investiert hast, hättest du auch den Geschäftsführer erreichen können. Wenns kein ganz dummer Mensch ist, wärst du jetzt 40€ ärmer und hättest jetzt deine Ruhe.


Fopperstich Themenstarter
Fopperstich
Beigetreten: 23.09.2006
Oldschool Grinder

Ich habe nun dem Geschäftsführer erklärt, dass ich nur 40€ zahle und das ist die Antwort:

Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es ist richtig, dass mittwochs nur der halbe Preis aus die Getränke erhoben werden, dennoch gilt dies nicht beim Verlust der Verzehrkarte. Wir können leider nicht prüfen, wieviel Sie bis zum Verlust Ihrer Karte verzehrt haben. Auf jeder unserer Verzehrkarten steht, dass bei Verlust der Karte der volle Preis bezahlt werden muss, was in diesem Fall die 80,00 Euro sind. Dies steht auch in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit dem Eintreten in unsere Location anerkennen. Dementsprechend bitten wir um Ihr Verständnis und den Ausgleich des noch offenen Betrages per Überweisung, sobald die Rechnung bei Ihnen eingegangen ist. Falls Sie Ihre Karte dennoch finden sollten, müssen Sie selbstverständlich nur den Betrag zahlen, der durch den Verzehr fällig geworden ist. Wir würden uns freuen, Sie dennoch bald wieder in unserem Hause als Gast begrüssen zu dürfen und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen
Was soll ich machen? Bin ratlos...


kronenbourg
Beigetreten: 30.01.2006
BlackMember

Original von Fopperstich
Dies steht auch in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit dem Eintreten in unsere Location anerkennen.

ist völlig unerheblich, was er hier schreibt. sind die allg. geschäftsbedingungen beim betreten sichtbar? ich gehe mal davon aus, daß dies nicht der fall ist.

kann doch nicht so schwer sein, das herauszufinden. du stellst dich aber echt ein bißchen hilflos an...
und jetzt schreib bitte NICHT den gf an und frag ihn, ob die geschäftsbedingungen sichtbar angebracht sind, sonst kommt er noch auf die idee und bringt sie sichtbar an.


Die entscheidende Frage ist folgende:

Wird Mittwochs nur die Hälfte des Preises gestempelt, so dass man trotzdem für 80 Euro trinken kann (im Wert von 160 Euro)?

Oder Wird normal gestempelt und an der Kasse halbiert, so dass man Mittwochs nur für effektiv 40 Euro trinken kann?

Falls zweiteres der Fall ist, ist die Karte Mittwochs auch nur 40 Euro wert.


Fopperstich Themenstarter
Fopperstich
Beigetreten: 23.09.2006
Oldschool Grinder

Original von kronenbourg

Original von Fopperstich
Dies steht auch in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit dem Eintreten in unsere Location anerkennen.

ist völlig unerheblich, was er hier schreibt. sind die allg. geschäftsbedingungen beim betreten sichtbar? ich gehe mal davon aus, daß dies nicht der fall ist.

kann doch nicht so schwer sein, das herauszufinden. du stellst dich aber echt ein bißchen hilflos an...
und jetzt schreib bitte NICHT den gf an und frag ihn, ob die geschäftsbedingungen sichtbar angebracht sind, sonst kommt er noch auf die idee und bringt sie sichtbar an.

Das ist ja das Problem, wer schaut denn darauf, ob die sichtbar aushängen? Ich kann jetzt auch nicht hinfahren und das nachprüfen. Man zeigt sein Ausweis und geht rein. Ich weiß nicht ob die sichtbar aushängen. Bermerkt habe ich sie nicht.


Fopperstich Themenstarter
Fopperstich
Beigetreten: 23.09.2006
Oldschool Grinder

Original von Niche
Die entscheidende Frage ist folgende:

Wird Mittwochs nur die Hälfte des Preises gestempelt, so dass man trotzdem für 80 Euro trinken kann (im Wert von 160 Euro)?

Oder Wird normal gestempelt und an der Kasse halbiert?

Falls zweiteres der Fall ist, ist die Karte Mittwochs auch nur 40 Euro wert.

zum zweiten oder dritten mal: Es wird der original Preis gestempelt


Original von Fopperstich
Ich habe nun dem Geschäftsführer erklärt, dass ich nur 40€ zahle und das ist die Antwort:

Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es ist richtig, dass mittwochs nur der halbe Preis aus die Getränke erhoben werden, dennoch gilt dies nicht beim Verlust der Verzehrkarte. Wir können leider nicht prüfen, wieviel Sie bis zum Verlust Ihrer Karte verzehrt haben. Auf jeder unserer Verzehrkarten steht, dass bei Verlust der Karte der volle Preis bezahlt werden muss, was in diesem Fall die 80,00 Euro sind. Dies steht auch in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit dem Eintreten in unsere Location anerkennen. Dementsprechend bitten wir um Ihr Verständnis und den Ausgleich des noch offenen Betrages per Überweisung, sobald die Rechnung bei Ihnen eingegangen ist. Falls Sie Ihre Karte dennoch finden sollten, müssen Sie selbstverständlich nur den Betrag zahlen, der durch den Verzehr fällig geworden ist. Wir würden uns freuen, Sie dennoch bald wieder in unserem Hause als Gast begrüssen zu dürfen und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen
Was soll ich machen? Bin ratlos...

Ich denke, dass die da im Recht sind, siehe AGB. Frag doch mal was er davon hält Dir im gegenzug 40 EUR Freiverzehr einzuräumen, wenn du die 80 zahlst, dann könntet ihr beide das Gesicht waren, du könntest da wieder als Gast hin und er verliert keinen Kunden...


Dann ist der volle Wert der Karte auch nur 40 Euro Mittwochs.
Und auf der Karte steht doch drauf, dass du bei Verlust den Vollen Wert zahlen musst (siehe Bild).


Fopperstich Themenstarter
Fopperstich
Beigetreten: 23.09.2006
Oldschool Grinder

Original von Niche
Dann ist der volle Wert der Karte auch nur 40 Euro Mittwochs.
Und auf der Karte steht doch drauf, dass du bei Verlust den Vollen Wert zahlen musst (siehe Bild).

Ja aber in den AGBs steht bestimmt nicht "Der volle Wert" sondern 80€ denke ich mal


kronenbourg
Beigetreten: 30.01.2006
BlackMember

Original von Fopperstich
Das ist ja das Problem, wer schaut denn darauf, ob die sichtbar aushängen? Ich kann jetzt auch nicht hinfahren und das nachprüfen. Man zeigt sein Ausweis und geht rein. Ich weiß nicht ob die sichtbar aushängen. Bermerkt habe ich sie nicht.

dann geht man halt nächstes wochenende hin und schaut sich das mal an.


Original von Fopperstich

Original von Niche
Dann ist der volle Wert der Karte auch nur 40 Euro Mittwochs.
Und auf der Karte steht doch drauf, dass du bei Verlust den Vollen Wert zahlen musst (siehe Bild).

Ja aber in den AGBs steht bestimmt nicht "Der volle Wert" sondern 80€ denke ich mal

Pfff, die können nicht einmal so, einmal so schreiben.
Hat der Laden eine Homepage?


Fopperstich Themenstarter
Fopperstich
Beigetreten: 23.09.2006
Oldschool Grinder

so ich geh jetzt zu meiner rechts dozentin und frag sie mal :-)


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