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Parkstrafe 189€
 
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[Geschlossen] Parkstrafe 189€

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annobln
Beigetreten: 29.07.2007

Wieder ein guter Grund eine Rechtschutzversicherung zu haben ;) Nee, ernsthaft, genau in solchen Fällen ist man ohne Rechtsbeistand fast machtlos. Das klingt schon sehr nach Abzocke und Masche


sebajoe
Beigetreten: 06.03.2006

Und warum behauptest du nicht, du warts im Laden, dir was angucken? ich meine die reden von 25 min. Oder war so wenig in dem Laden los, das die sich noch erinnern/beweisen können, das du nicht im Laden warst? Wenn das allerdings so war, kannst du auch keinen "negativen" Einfluß auf den Geschäftsfluss ausgeübt haben.

Die Frist ist so kurzfristig gestzt, um dich unter Druck zu setzen,so das du keine, bzw. sehr wenig Zeit hast, dich juristisch beraten zu lassen.


sarc
Beigetreten: 06.06.2008

Verlinkungen auf deutsche Seiten sind da halt nur bedingt hilfreich, weil das österreichische Recht da möglicherweise anders sein könnte. Ergo hilft nur die Aussage, dass das scheinbar ne Masche ist und man sich doch bitte beraten lassen möge.


nomi2k
Beigetreten: 16.02.2008

obv. hast du gar kein Brief bekommen...

:coolface:

oder wie gesagt einfach mal zum ADAC... (oder wie das bei euch auch immer heißt)


idude
Beigetreten: 12.08.2006

google mal nach besitzstörungsklage parken

da gibts allerhand zu lesen zu diesem thema.
hab mal ein paar sachen kurz überflogen und nach diesen erkenntnissen (die sich auch mit meinem bisherigen wissen in etwa decken) schauts wohl schlecht für dich aus.

kannst wohl nicht viel dagegen machen und auch die höhe liegt im üblichen rahmen.

vielleicht kannst die kosten etwas senken: "Meist wird nicht gleich geklagt, sondern ein Anwalt schreibt dem Fahrzeugbesitzer einen entsprechenden Brief, in dem vor allem die Anwaltskosten eingefordert werden. Manchmal ist es möglich, sich mit dem Anwalt dabei auf eine "runde Summe" zu einigen. Die Rechtsberater des ÖAMTC können gerade in solchen Fällen sehr gut beratend zur Seite stehen."

falls du dir überlegst, die wohnung zu nehmen, würd ich allerdings mit dem makler nochmal drüber reden. war natürlich asi von ihm. der soll dann gefälligst die maklerprovision reduzieren.

obs vielleicht doch noch ne möglichkeit gibt, ungeschoren davon zu kommen, weiss ich nicht. dafür müsstest wohl wirklich zum anwalt. am besten wird sein, du fragst mal beim öamtc nach.

alles einfach ignorieren ist in diesem fall aber auf jeden fall falsch!


Chela
Beigetreten: 08.02.2007

studierst du? In den deutschen Unis gibt es meistens eine kostenlose rechtsberatung, die haben mir mal sehr geholfen, die wissen auch was man am besten in so einem Fall macht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die wegen <200 vor gericht gehen. Kommt irgendwie auch auf deine Risikobereitschaft an, aber du solltest dir auf jedenfall in einer form rechtsberatung holen.


kslate
Beigetreten: 25.12.2006

Original von oneil
ICH würde folgendes machen :

Anwalt schreiben das DU nicht gefahren bist und das FHZ jemand anderes nutzte ! Da es sich hierbei um einen Familienangehörigen handelt, machst du vom Zeugnisverweigerungsrecht § XY ( keine Ahnung ) Gebrauch !

:facepalm:


erfind halt ne story von wegen, du wolltest in dem geschäft was kaufen, wolltest gerade rein aber dann gemerkt das du dein geld vergesen hast und bist zu fuss los um ne bank zu suchen...

oder vlt ne kleinigkeit drin kaufen gehen und mit der quittung dann beweisen das du regelmässiger kunde da bist


MfGOne
Beigetreten: 17.08.2006

Original von Gluecksfisch
was hat der Makler damit zu tun? Gar nichts... Oder glaubst Du die Wohnung ist seit 17 Jahren nicht vermietet und der Makler macht gemeinsame Kasse mit dem Inhaber des Geschäftes :) ?

Warum ist OP nicht ins Elektrogeschäft gegangen und hat kurz um 30-Minuten-Parkerlaubnis gefragt mit dem Grund der Wohnungsbesichtigung?

OP ist selbst für den Parkplatz und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Strassenverkehr verantwortlich, selbst Schuld wenn er auf ein "ok" von einer unknown person (und nichts anderes ist der Makler) hört.

wie gut das halt wäre: am tag zweimal abkassieren und das an 20 Tagen im Monat :coolface:


Twirex
Beigetreten: 29.08.2006

Original von Tezet

Original von Gluecksfisch

Original von Tezet
PS: Sicher nix bezahlen,. Soll er dir erstmal die Grundlage nennen, auf der du da was zu zahlen haben sollst.

lol wasn Witz. Die Grundlage ist, das Du jemand anderes Eigentum genutzt hast ohne Genehmigung. Ganz einfach, er muss halt nun ein Bussgeld zahlen (weiss nicht ob der Inhaber das festlegen kann) plus die Bearbeitungsgebühr für den Anwalt, welcher vom Geschäft beauftragt wurde. Ob die Höhe gerechtfertigt ist ist eine andere Sache, daher soll er da ja anrufen....

Ich finds aber fragwürdig ob eine Elektrokette überhaupt ein Bussgeld oder sowas in Rechnung stellen kann. Abschleppen wg Missbrauch okay, aber Kosten auferlegen dürfte man privat ja wohl kaum ... wie gesagt, anrufen.

Du trollst dich hier seit Monaten mit deinem unsäglichen Halb- und Nichtwissen durch so ziemlich jeden Thread, der auch nur im Ansatz eine juristische Fragestellung aufwirft und nahezu immer legst du dich damit sowas von auf die Nase. Möchtest du vielleicht mal irgendwas machen was du tatsächlich beherrschst? Ist echt anstrengend.

Kein privater Anwalt hat irgendwelche rechtskräftigen Bußgelder zu verhängen. Auch dann nicht, wenn gegen seinen Mandanten ein Verstoß begangen wurde. Bußgelder kommen ausschließlich von staatlicher Seite. Das zum einen.

Hier handelt es sich um zivilrechtliche Problematiken. Zivilrecht ist kein Bestrafungsrecht, sondern ein Ausgleichsrecht. Geschädigte sollen so gestellt werden wie sie stünden, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefundne hätte.
Ich gehe mal davon aus, dass das österreichische Recht das nicht viel anders handhabt als das deutsche.

Dann fragt man sich erstmal, welcher Schaden ist entstanden? Hier stand nun ein Auto auf einem (so klingt es) Geschäftsparkplatz eines Elektronikladens. Welchen Schaden gab es da? War der Parkplatz so brechend voll, dass dem Inhaber in den 20 Minuten Kunden flöten gegangen sind? Ist insoweit nicht ersichtlich.
Was bleibt? Die ominösen 189€ aus dem Brief. Die bestehen aus einer Fahrzeughalterermittlung, ein paar Fotos, Kopien, Porto, USt. und wohl einem fürstlichen Honorar für den Anwalt (und ggf diese Park-GmbH).

Und spätestens hier kann man sich die Frage stellen, ob diese ganzen Kosten noch in irgendeinem Verhältnis stehen. Zumindest in Deutschland gilt der Grundsatz, der Gegenpartei keine unnötigen Kosten entstehen zu lassen.
Da kann man noch anführen, dass Op erstmals und nur für 25 Minuten auf besagtem Parkplatz stand. Op ist kein penetranter Wiederholungsstörer.
Da erscheint es sehr zweifelhaft, ob es notwendig war, irgendwelche Schritte einzuleiten.

Unterm Strich sind da viel zu viele Zweifel und Fragezeichen, als dass man da ohne weiteres was bezahlen sollte...

Endlich sagts mal jemand, dieses Jurahalbwissen ist sowas von zum kotzen, und speziell bei Gluecksfisch ist mir das schon ein paar mal aufgefallen.

Zum Thema :

Ich bin nur mit deutschem Recht vertraut, in Österreich wird es jedoch, so vermute ich zumindest, nicht anders sein.

Im großen und ganzen liegt mein Vorposter richtig :

Der Anspruch auf Schadensersatz bezieht sich hier auf die Anwaltskosten, die Fotos und was sonst noch an Aufwendungen aufgelistet wurde.

Das ganze ist zulässig, weil du den Eigentümer in seinem Besitz (der Parkplatz) gestört hast, und er, um sich vor zukünftigen Störungen vor dir zu schützen, eine Unterlassungserklärung verlangen kann.
Und eben die Auslagen für das "Ermöglichen" dieser Unterlassungserklärung musst du ihm in Form der obigen Kosten ersetzen.

Zu der Thematik, dass alle anderen Parkplätze frei waren :

Das oberste deutsche Gericht (BGH) hat entschieden, dass es für die Erstattung von ABSCHLEPPKOSTEN (der Eigentümer hat einfach das Auto abschleppen lassen) nicht relevant ist, ob andere Parkplätze frei sind, ich nehme an dieser Gedanke wird auch auf diese Konstellation übertragen.
Das natürlich auch wieder in Deutschland, aber auch hier gehe ich davon aus, in ÖR wird es ähnlich laufen.

Zu der vom Vorposter angesprochenen Verhältnismäßigkeit : Ganz nüchtern betrachtet, der Ladeninhaber fühlt sich in seinem Eigentum gestört, hat aber keine Lust jedem selbst hinterherzuspüren, beauftragt daher einen Anwalt. Für mich recht verständlich.
Der Anwalt macht Fotos, spürt den Halter auf, schickt seinen Brief raus, etc. 1xx Euro. Hält sich wohl im Rahmen.

-> Abzocke? JA , definitiv wollen entsprechende Leute nur Kohle sehen.
-> Rechtlich wasserdicht? Wohl leider auch!

Eine Möglichkeit, die mir im deutschen Recht einfiele :

Man ist sich nicht einig, ob neben dem Fahrzeugführer, also derjenige der geparkt hat, auch noch der Fahrzeughalter in Anspruch genommen werden kann. Das ist noch nicht höchstrichtlerlich entschieden (wenn, dann weiß ichs nicht ) . Schau doch mal, wie das in ÖR ist. Stichwort : Haftung des Zustandsstörers.

Wenn dem nicht so ist, dann weißt du einfach nicht mehr wer gefahren ist, du warst es mit Sicherheit nicht!!


schweafl Themenstarter
schweafl
Beigetreten: 06.08.2008

UPDATE:

Original von Ragnaroek87
Zufällig von Dr. Andreas Mauhart?^^

genau der ist das!
kennst du ihn? schon mal ein ähnliches problem gehabt?

hab dem ÖAMTC (öst. ADAC) ein e-mail geschrieben und dieses mail als
antwort erhalten:

ÖAMTC
Sehr geehrter Herr xxx,

wir beziehen uns auf Ihre geschätzte Anfrage vom 14.09.2011 und dürfen zunächst mitteilen, dass es sich bei den Ihnen vorgeschriebenen Kosten nicht um eine Verwaltungsstrafe für verbotenes Parken, sondern um die Kosten handelt, die durch das Einschreiten des Anwalts entstanden sind.

Die Höhe entspricht dem offiziellen Anwaltstarif und ist aufgrund der vorliegenden Informationen somit davon auszugehen, dass die Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe berechtigt ist. Natürlich steht es Ihnen frei, sich mit der Kanzlei telefonisch in Verbindung zu setzen und um eine Reduktion im Kulanzweg zu ersuchen. Diesem Ersuchen wird nach unseren Erfahrungen in aller Regel entsprochen, eine Erfolgsgarantie können wir aus verständlichen Gründen nicht abgeben.

Ganz generell empfehlen wir in derartigen Fällen eine gütliche Einigung, da ansonsten mit der Einbringung einer Besitzstörungsklage zu rechnen sein wird, was Sie mit noch deutlich Kosten belasten würde.

Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen

hätte eigentlich bis heute bezahlen müssen, hab ich aber noch nicht gemacht.
die kurze frist die sie mir gesetzt haben, hat mir hier leider einen strich durch die rechnung gemacht.
wollte nämlich noch mit denen telefonieren und werde das auch morgen machen.


Ragnaroek87
Beigetreten: 13.03.2009

Also ich kenn ihn persönlich, da er mich einmal vertreten hat.

Was das Parken betrifft, so ist Mauhart bekannt dafür, gerade in der Gegend um Urfahr die Besitzstörungsklagen zu verteilen.

Bisher waren 2 Bekannte von mir davon betroffen, haben afaik beide bezahlt, sehe außer dem Kulanzweg auf Reduktion leider auch keine andere Möglichkeit.


schweafl Themenstarter
schweafl
Beigetreten: 06.08.2008

okay danke für die info.

und hat irgendwer ein paar gute argumente die für eine reduktion der strafe
sprechen könnten?
werde es nämlich jetzt wie empfohlen über den kulanzweg probieren.


Fireblade187
Beigetreten: 23.08.2006

Kannst ja vorschlagen zu einem bestimmten Wert etwas in dem betroffenen Elektrogeschäft zu kaufen, dessen Parkplatz du missbraucht hast ;)


Cuube
Beigetreten: 24.08.2006

imo makler verklagen wegen falscher auskunt auf minimum 189€ und erstmal auf keinen fall zahlen.


LLuq
Beigetreten: 14.04.2006

Wenn du die Wohnung nimmst, zieh es dem Makler von der Provision ab.


Paxmain
Beigetreten: 19.10.2007

Original von Cuube
imo makler verklagen wegen falscher auskunt auf minimum 189€ und erstmal auf keinen fall zahlen.

Bezweifle ob das gehen würde. Ein Autofahrer ist selbst für seine Vergehen verantwortlich. Darf ja auch niemand schneller durch eine 30er Zone fahren nur weil der Beifahrer das gesagt hat. Aber vielleicht lässt sich der Makler auf ein Deal ein und verringert die Provision um diesen Betrag.


schweafl Themenstarter
schweafl
Beigetreten: 06.08.2008

Original von Paxmain

Original von Cuube
imo makler verklagen wegen falscher auskunt auf minimum 189€ und erstmal auf keinen fall zahlen.

Bezweifle ob das gehen würde. Ein Autofahrer ist selbst für seine Vergehen verantwortlich. Darf ja auch niemand schneller durch eine 30er Zone fahren nur weil der Beifahrer das gesagt hat. Aber vielleicht lässt sich der Makler auf ein Deal ein und verringert die Provision um diesen Betrag.

seh ich auch so, der makler wollte doch nur kurz die wohnungsbesichtigung durchführen.
ist ihm doch völlig wayne ob ich da ne parkstrafe bekomme oder nicht.
er kann also hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

brauch da schon bessere argumente wenn die mir die strafe reduzieren sollen...


schweafl Themenstarter
schweafl
Beigetreten: 06.08.2008

UPDATE:

hab da heute angerufen und denen meine geschichte erklärt.
sie haben daraufhin die 189€ auf 160€ reduziert.
naja, besser als garnichts. mehr ist obv nicht drin. _mad:


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