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Polizei will mein Auto sehen ?!

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Trainee82
Beigetreten: 24.10.2007

Hallo zusammen, kurz zur "Vorgeschichte" ... ich wurde im laufe der letzten 2 Monate von einem Kerl auf dem Weg zur Arbeit beim überholen "gefilmt". Scheint reiner Zufall zu sein, dass ich zweimal an diesen komischen Typen geraten bin (seltsam aussehender Kerl mit Hornbrille). Beides mal fuhr er bei erlaubten 100 km/h auf der linken Spur, obwohl die rechte Spur frei war. Ich bin dann beide male auf ihn ein wenig Näher aufgefahren, damit er auf die rechte Spur wechselte. Beim Überholvorgang hat er mich dann beides male gefilmt mit einer Kamera. Ich hab keine Lichthupe gegeben oder ihm ein Vogel gezeigt, auch nicht aggressiv überholt.

Nun ruft am Freitag bei mir die Polizei an, ein gewisser Herr Polizeikommissar XXX und meinte zu mir "Herr Bxxxx, ich bin auf der Suche nach einem schwarzen BMW." Meinte dann nur, dass ich einen fahren würde, wodrauf er meinte, dass er sich diesen gerne einmal anschaun würde und wir einen Termin für morgen früh um 8 Uhr vereinbart haben. Ich hab nicht schnell genug geschaltet, um zu fragen, wodrum es denn genau gehen würde, weil ich wahrscheinlich schon im Hinterkopf hatte, dass es sich nur um den obrigen "Vorfall" handeln kann.

Naja, wie auch immer ... trotz der Zusage, dass ich morgen früh um 8 Uhr auf der Polizeidienststelle vorbei kommen würde, würde ich das gerne vermeiden und wenn dann nur über einen offiziellen, schriftlichen Weg. Wollte dem Polizeikommissar nun gleich eine Email schreiben mit der Bestätigung des Telefonates, dass ich morgen aber aus beruflichen Gründen nicht kommen kann und er mich doch bitte schriftlich mit Aktenzeichen etc. wenn dann vorladen sollte. Wenn dann so einen Wisch kommen würde, würde ich diesen gerade zum Anwalt bringen, damit der sich mal schlau machen kann, wodrum es denn überhaupt geht.
Hab so ein bischen die Vermutung, dass die so ein "Video" nicht als Beweis hernehmen können und nun aufgrund von einer Aussage von dem Kerl mit Hornbrille eventuell das Auto bzw. den vermeintlichen Drängler ermitteln wollen.

Wsa würdet ihr machen ?? Eventuell sogar ein Polizist hier im Forum aktiv ??

Danke und Gruß
Trainee


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179 Antworten
hadra
Beigetreten: 08.09.2006

Ein Fax schicken oder anrufen, dass du den Termin nicht wahrnehmen wirst und freundlich auf §161a StPO hinweisen.


Antwort
Zitat
Pokerzaemon
Beigetreten: 03.04.2008

Original von hadra
Ein Fax schicken oder anrufen, dass du den Termin nicht wahrnehmen wirst und freundlich auf §161a StPO hinweisen.

#


Antwort
Zitat

Wenn die Polizei dich vorlädt, dann darfst du ohne hinreichenden Grund nicht einfach fernbleiben.
Anderenfalls kann sie das - in Grenzen - zwangweise durchsetzen.
Du kannst natürlich den Termin morgen ohne Probleme absagen, allerdings kommst du um die Vorladung (an nem anderen Tag) nicht herum.
Je nach dem in welchem Bundesland du lebst, findest du alles wesentliche im Polizeigesetz unter "Vorladung".


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philwen
Beigetreten: 13.05.2007

polizeilicher vorladungen darf er natürlich fern bleiben, oder irre ich mich da?


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deathwulf
Beigetreten: 21.07.2007

natürlich darf er fern bleiben. auch wenn es fälschlicherweise vorladung heisst.


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Trainee82 Themenstarter
Trainee82
Beigetreten: 24.10.2007

Also ich bin der Meinung und diese bestätigt mir die Googlesuche auch, dass ich nur zwingend erscheinen müsste, wenn Staatsanwalt oder Richter mich vorladen. Bin gerade die Email am schreiben, dass ich den Termin morgen nicht wahrnehmen kann.


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ChrisBr
Beigetreten: 03.04.2006

Moin,

der Typ (weiterhin als Person A bezeichnet) wird ja auch eine zeugenschaftliche Anhörung bei der Polizei gemacht haben.
Hierbei wird er den Vorfall aus seiner Sicht beschrieben haben und bei seinen Ausführungen wird dir bestimmt eine Nötigung andichten(?) wollen.

Dieses Schreiben ist höchstwahrscheinlich erstmal eine Art Fahrerermittlung. Bis dann bekannt ist, dass du die Person bist, welche von Person A gesehen/erkannt/beschrieben wurde.

Dann liegt gg. dich der Verdacht einer Straftat (oder eventuell auch nur Verdacht einer OWi) vor. Daraufhin wird dann eine Beschuldigtenvernehmung mit dir gemacht werden wollen (kannst du ja verweigern)

...also was tun?

Ich würde:

1.) Den Polizisten morgen anrufen und fragen worum es denn genau geht.
->welcher Sachverhalt
->was ist dein Status?
->Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren?

2.) Wenn die Vermutung mit der Fahrerermittlung stimmt (und deine Beschreibung, dass du nicht gedrängelt hast):
-zur Polizei fahren
-deine Sicht der Dinge freundlich vortragen

-> Nach meiner Einschätzung mit den spärlichen Fakten aus deiner subjektiven Beschreibung würde ich vermuten, dass die Nötigung (falls es darum geht) eingestellt wird.

->bei Ordnungswidrigkeiten sind die Ämter ziemlich nervig - da aber Widerspruch einlegen.

Fernbleiben wird dir hier erstmal nicht helfen, da die Männer in grün...oder blau je nachdem wo du wohnst, dann bei dir inn den nächsten Tagen klingeln werden - zwecks Fahrerermittlung - geht ja hier um Ermittlungen in einem Strafverfahren.

Richtig ist, dass du nicht hin musst und dich auch nicht äußern musst...

Poste mal bitte den weiteren Verlauf...


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008

Original von Trainee82
...bei erlaubten 100 km/h ... gefilmt mit einer Kamera.

Er filmt mit einer Kamera, während er/ihr 100 fahrt? _confused:

Die Polizei will dich warsch. nur befragen, ob das wirklich der Trottel ist, der seine eigene hochgradig fahrlässige Handlung so easy zugibt.

Falls die das alles noch nicht bemerkt haben, kannst du sie ja dezent darauf hinweisen.

Oder hat er ne feste Cam im Auto? DAS würde sowieso gegen paar Sachen verstoßen...

mfg


Antwort
Zitat

Original von MrPGrey

Original von Trainee82
...bei erlaubten 100 km/h ... gefilmt mit einer Kamera.

Er filmt mit einer Kamera, während er/ihr 100 fahrt? _confused:

Die Polizei will dich warsch. nur befragen, ob das wirklich der Trottel ist, der seine eigene hochgradig fahrlässige Handlung so easy zugibt.

Falls die das alles noch nicht bemerkt haben, kannst du sie ja dezent darauf hinweisen.

Oder hat er ne feste Cam im Auto? DAS würde sowieso gegen paar Sachen verstoßen...

mfg

gegen was verstösst ne feste cam im auto???

es gibt länder in denen ist das mittlerweile üblich!


Antwort
Zitat

wenns um erkennungsdiesntliche maßnahmen geht, kann es die polizei zwangsweise durchsetzen, sofern er keinen triftigen grund für sein fernbleiben nennt.
Da aber wohl kA ist um was es hier geht, sollte erstmal das geklärt werden.
Einfach mal anrufen wäre wohl das beste und sowieso sinnvollste.


Antwort
Zitat
Trainee82 Themenstarter
Trainee82
Beigetreten: 24.10.2007

Super, vielen Dank ChrisBr ... das hört sich schon sehr gut an =)

War schon eine seltsame Situation. Das erstemal ist ca. 2 Monate her und der älterliche Herr fuhr einen alten, blauen Peugeot 106. Ich bin recht langsam auf ihn gefahren (ohne Lichthupe, drängeln, etc.) und habe ihn dann auch nur mit ca. 20km/h mehr überholt. Habe nicht zu ihm rüber geschaut, aber im Augenwinkel gesehen, dass er mich beim Überholvorgang mit einer silbernen Handkamera filmt. Schon damals ist mir direkt seine Hornbrille aufgefallen. Er sah so ein bischen aus wie Kerpeling in seiner Maske

Beim zweiten mal, ca. 2 Wochen her, war es exakt die selbe Situation, mit dem Unterschied, dass er diesmal einen silbernen Kleinwagen fuhr und ich beim Überholvorgang rüber geschaut habe. Wieder der selbe Kerl mit silbernen Handkamera, Hornbrille etc. Er fuhr exakt 100 km/h bei erlaubten 100 km/h und ich hab ihn mit ca. 130km/h überholt.


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rowski999
Beigetreten: 21.01.2009

da hat wohl einer ein hobby...


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Trainee82 Themenstarter
Trainee82
Beigetreten: 24.10.2007

Kann man so schreiben ?

Sehr geehrter Herr XXX,

hiermit bestätige ich Ihnen unser Telefont von Freitag, den 28.6.2013.
Leider ist es mir aus beruflichen Gründen nicht möglich den vereinbarten Termin wahrzunehmen.

Bitte teilen Sie mir den etwaigen Sachverhalt schriftlich mit.

Vielen Dank und freundliche Grüße
D. B.


Antwort
Zitat
KingCrazy93
Beigetreten: 02.10.2010

Am besten du schreibst gleich mit rein das du nur über einen Anwalt mit der Polizei kommunizierst, sonst wird er sich morgen wieder telefonisch bei dir melden.

Woher hat er denn überhaupt deine Telefonnummer würde ich mich erstmal fragen...


Antwort
Zitat
Trainee82 Themenstarter
Trainee82
Beigetreten: 24.10.2007

Auch Interessant ... der Kerl scheint echt nen Hobby zu haben.
Ich hab eben mal bei Facebook nen Aufruf gestartet, ob jmd. eventuell in den letzten 3 Monaten hier im Raum Koblenz etwas ähnliches passiert ist.

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Hamburg. Wenn Autofahrer dicht auffahren oder andere behindern, dann kann das eine Straftat sein - es kann sich aber auch nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln.

Auf diesen Unterschied macht die Zeitschrift "Auto Bild" unter Berufung auf verschiedene Gerichtsurteile aufmerksam. So gilt es als Nötigung und damit Straftat, wenn der Hintermann auf der Autobahn über einen Kilometer zu Tempo 40 gezwungen wird. Umgekehrt ist Drängeln nicht als kriminell einzuschätzen, wenn auf einer Strecke von 170 Metern bis auf fünf Meter an den Vordermann herangefahren wird. Ebenfalls nicht als Straftat haben es Gerichte demnach eingestuft, wenn die Drängelei nur über eine kurze Zeit von etwa zwölf Sekunden erfolgt. Wird ein Abstand jedoch vom Drängler auf weniger als einen Meter verkürzt, dann gilt dies als kriminell, da der Vordermann dadurch intensiv bedroht wird, so die Zeitschrift. (dpa/tmn)


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pg89
Beigetreten: 05.04.2008

Original von ribbar
wenns um erkennungsdiesntliche maßnahmen geht, kann es die polizei zwangsweise durchsetzen, sofern er keinen triftigen grund für sein fernbleiben nennt.
Da aber wohl kA ist um was es hier geht, sollte erstmal das geklärt werden.
Einfach mal anrufen wäre wohl das beste und sowieso sinnvollste.

"Zwangsweise durchsetzen" wäre dann eine vorladung vom richter. Da muss man natürlich erscheinen, aber da muss es dann auch ein wichtiger grund geben.
Die polizei kann einen nur höflich darum bitten mal vorbei zu kommen, mehr nicht.


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fahr halt hin und gut is! :rolleyes:


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Firiand
Beigetreten: 23.09.2007

Original von SmartDevil
fahr halt hin und gut is! :rolleyes:

Naaa, was solln son Mist. Da hat doch kein Mensch bock drauf, würde da auch nicht hinwollen.


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Witz84
Beigetreten: 20.11.2007

Evtl gehts ja um was ganz anderes? Würde zu mindest mal den Grund abklären^^


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