trotz Unfall unter Alkoholeinfluss und anschließendem Führerscheinentzug?
[ ] Ja
[ ] Nein, du Vollspast
[ ] Weiß ich nicht
trotz Unfall unter Alkoholeinfluss und anschließendem Führerscheinentzug?
[ ] Ja
[ ] Nein, du Vollspast
[ ] Weiß ich nicht
wenn du deinen promillewert zum unfallzeitpunkt sagst, dann kann ich dir eine antwort geben ...
Original von dhw86
wenn du deinen promillewert zum unfallzeitpunkt sagst, dann kann ich dir eine antwort geben ...
oha, ungern^^ 1,6
Original von Jaystuss69
Original von dhw86
wenn du deinen promillewert zum unfallzeitpunkt sagst, dann kann ich dir eine antwort geben ...oha, ungern^^ 1,6
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dann das:
Original von t000piC
[x] du Vollspast
Original von Buschm4nn
Original von Jaystuss69
Original von dhw86
wenn du deinen promillewert zum unfallzeitpunkt sagst, dann kann ich dir eine antwort geben ...oha, ungern^^ 1,6
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dann das:
Original von t000piC
[x] du Vollspast
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#2
Wenn du schon so blöd bist, dann setz dich gefälligst erst im absoluten Vollrausch hinters Steuer! zwei-acht im Turm is minimum!
♠_mad:
Original von Toerke79
Original von Buschm4nn
Original von Jaystuss69
Original von dhw86
wenn du deinen promillewert zum unfallzeitpunkt sagst, dann kann ich dir eine antwort geben ...oha, ungern^^ 1,6
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dann das:
Original von t000piC
[x] du Vollspast
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#2
Wenn du schon so blöd bist, dann setz dich gefälligst erst im absoluten Vollrausch hinters Steuer! zwei-acht im Turm is minimum!
♠_mad:
pffff noch so nen vollpfosten.... klar 2,8 promille dann nen unfall mit todesfolge verursachen und dein leben und das des opfers fuer immer im arsch... herzlichen glückwunsch... woar wie mich die aussage gerade tiltet...
[x] Nein, du Vollspast
bei 1,6 promille muss ich dir diese antwort geben ... hoffentlich wenigstens draus gelernt und machst es nich wieder?
ne im ernst, kannst du das nicht bei der polizeit erfragen? würde einfach mal bei der polizei in der nähe anrufen und nachfragen, vllt wissen dies oder können dir eine nummer in berlin geben.
Original von dhw86
[x] Nein, du Vollspastbei 1,6 promille muss ich dir diese antwort geben ... hoffentlich wenigstens draus gelernt und machst es nich wieder?
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Jo, hab draus gelernt. Hat mir mein Leben ziemlich schwer gemacht die Scheiße. Unter den finanziellen Folgen leide ich immer noch...
Wird sowas denn irgendwann wieder rausgenommen? Ist schon gut drei Jahre her...
Original von s3nad
Original von Toerke79
Original von Buschm4nn
Original von Jaystuss69
Original von dhw86
wenn du deinen promillewert zum unfallzeitpunkt sagst, dann kann ich dir eine antwort geben ...oha, ungern^^ 1,6
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dann das:
Original von t000piC
[x] du Vollspast
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#2
Wenn du schon so blöd bist, dann setz dich gefälligst erst im absoluten Vollrausch hinters Steuer! zwei-acht im Turm is minimum!
♠_mad:
pffff noch so nen vollpfosten.... klar 2,8 promille dann nen unfall mit todesfolge verursachen und dein leben und das des opfers fuer immer im arsch... herzlichen glückwunsch... woar wie mich die aussage gerade tiltet...
Reg dich mal bitte auf! ♦
Mich tilten Affen, die keinen Sinn für schwarzen Humor haben. Aber egal, heute ist mein Scheißaufdich-Tag
Original von Jaystuss69
Wird sowas denn irgendwann wieder rausgenommen? Ist schon gut drei Jahre her...
Dürften 5 Jahre ab Verurteilung sein (§ 46 Bundeszentralregistergesetz).
Original von micha1100
Original von Jaystuss69
Wird sowas denn irgendwann wieder rausgenommen? Ist schon gut drei Jahre her...
Dürften 5 Jahre ab Verurteilung sein (§ 46 Bundeszentralregistergesetz).
In Ordnung, vielen Dank.
Ist ein bischen die Frage was Du mit "einwandfrei" meinst. Im Führungszeunis, das z.B. Arbeitgeber anfordern können, stehen meines Wissens nur "Vorstrafen". Die hast Du ab einer Verurteilung zu mind. 12 Monaten (auch wenn auf Bewährung) und werden nie gelöscht.
Andere Einträge bekommt eh niemand zu sehen, ausser z.B. Richter bei einer Verhandlung gegen dich.
Original von Rubnik
... Im Führungszeunis, das z.B. Arbeitgeber anfordern können, stehen meines Wissens nur "Vorstrafen". Die hast Du ab einer Verurteilung zu mind. 12 Monaten (auch wenn auf Bewährung) und werden nie gelöscht...
Mal ins BZRG geschaut? Der zitierte Teil enthält meiner Ansicht nach gleich vier Fehler.
Arbeitgeber können selbst kein Führungszeugnis anfordern, ein Führungszeugnis kann auch andere Eintragungen als Vorstrafen enthalten, aufgenommen werden Verurteilung von mehr als 3 Monaten (oder 90 Tagessätzen) und es gibt sehr wohl Tilgungsfristen.