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Post vom Anwalt wegen nie bekommener rechnung

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pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Hi,
hab n kleines problem und hoffe mir kann hier jemand helfen..
Ich bin student und über die private krankenversicherung von meiner mutter mit versichert.

Im sommer (war glaub ich ende mai oder anfang juni) war ich bei einem arzt, allerdings habe ich danach nie eine rechnung bekommen. Hab mir erstmal nichts dabei gedacht, weil die rechnungen auch oft direkt zu meiner mutter geschickt werden, da ich ihre adresse ja auch immer angeben muss. Außerdem denkt man natürlich auch irgendwann nicht mehr dran^^

Heute hab ich aber post von einem anwalt bekommen, mit der forderung die rechnung + anwaltskosten zu zahlen. Hab dann mit meiner mutter telefoniert, die auch weder rechnung noch eine mahnung bekommen hat und daraufhin dann bei dem arzt angerufen.
Aussage der sprechstundenhilfe: "ja...die briefe an sie sind immer zurückgekommen...telefonisch konnten wir sie auch nicht erreichen". Meine handynummer hat sich wirklich in der zeit irgendwann geändert, dass sie mich da nicht mehr erreicht haben kann schon sein, aber wieso bitte kommen die briefe vom arzt nicht an, der vom anwalt dann aber schon?
Hab sie das auch gefragt, nochmal die adresse verglichen (die natürlich stimmte) und dann gesagt, dass ich die arztkosten natürlich sofort zahlen werde, aber nicht einsehe den anwalt zu bezahlen. Ich hatte vorher ja auch keine möglichkeit zu zahlen, da ich nichtmal den betrag wusste.
Sie war aber der meinung, dass sie auch nichts machen kann wenn die post nicht ankommt und der anwalt die einzige möglichkeit war.

Muss ich jetzt wirklich für die anwaltskosten aufkommen? Meiner meinung nach muss ich doch erstmal die rechnung bekommen haben um in zahlungsverzug zu geraten und dafür zu sorgen dass die ankommt ist nicht meine aufgabe..adresse hat ja wie gesagt auch gestimmt..
Oder sehe ich das falsch?
Danke schonmal..


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18 Antworten
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Recht hast Du! Du bist zwar auch ohne Rechnung zur Zahlung verpflichtet, aber der Verzug tritt erst ein, wenn die Rechnung zugestellt wurde


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Zitat
HonkeyCJ
Beigetreten: 02.10.2010
Poker Player

Verzwickte Situation, bitte halte uns auf dem Laufenden ich schaue immer mal wieder rein!


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annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Dumm gelaufen. Wie es aussieht musst du dir auch einen Anwalt nehmen, aber wenn der Fall so ist wie geschildert, dann hast du gute Chancen ohne Anwaltskosten aus der Nummer herauszukommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt von der Arztpraxis entweder sagt "ja, ok, stimmt, ich will keine Kohle mehr" oder die Arztpraxis das freiwillig übernimmt. Letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Arztpraxis bzw. der Arzt seine Anwaltskosten übernehmen muss. Interessante Sachen, halt uns mal auf dem Laufenden!


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JoePistone
Beigetreten: 31.03.2008
PokerStrategist

bevor du nicht in verzug gesetzt worden bist, kann er keinen anspruch gegen dich geltend machen.


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Cuoco199
Beigetreten: 23.02.2009
PokerStrategist

frag nochmal nach, warum die arztrechnung nicht zurückgeschickt werden konnte und das anwaltsschreiben schon, das ergibt irgendwie keinen sinn. wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich zum anwalt gehen. wenn nicht würde ich widerspruch einlegen und nur die arztkosten zahlen.


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majorsnake
Beigetreten: 20.05.2006
PokerStrategist

Warum kam eigentlich kein Einschreiben?

Weil aktuell kann so jeder irgendwas durch die Gegend schicken und behaupten, es wäre nie angekommen.


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Gibt man als privat Versicherter nicht immer den Wohnsitz an(evt. auch via Karte)?

Verweis halt drauf, dass die Rezeption den Fehler gemacht hat bei der Adresse und du dafür nicht belangt werden kannst....


Antwort
Zitat
pg89 Themenstarter
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von Cuoco199
frag nochmal nach, warum die arztrechnung nicht zurückgeschickt werden konnte und das anwaltsschreiben schon, das ergibt irgendwie keinen sinn.

Die frage hab ich auch schon gestellt, aber wirklich eine antwort hab ich auch nicht bekommen...haben wie gesagt nochmal die adresse verglichen, aber die stimmte überein und der anwalt wird sie ja auch nur von dem arzt bekommen haben..
Rechtschutzversichert bin ich leider nicht, aber die anwaltskosten sind eh nur 40€, meistens liegen die mindeststreitwerte ja schon bei 100€ und höher..
Eigentlich möchte ich wegen 40€ jetzt auch keinen riesen aufstand machen, aber irgendwie geht es mir auch ums prinzip.
Ich halte euch auf jeden fall auf dem laufenden, werde morgen nochmal versuchen direkt mit dem arzt zu reden.

@fifty: genau, man füllt eigentlich einen zettel mit adresse, telefonnr. etc aus...die adresse hatten wir ja am telefon heute auch nochmal verglichen und sie stimmte.
Allerdings wären die rechnungen bzw. mahnungen dann wohl auch angekommen..


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limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Die hätten doch vorher mal ein Einschreiben schicken sollen.
Und wenn das der Fall war, dann gibt es darüber bei der Post ja Aufzeichnungen.
Je nach Wohnort ist der Briefträger ja auch bekannt (bei meinen Eltern kommt zumindest seit Jahren derselbe und man kennt sich) und den kann man auch mal wegen nicht zugestellter Einschreiben fragen.


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weissnich
Beigetreten: 28.01.2008
PokerStrategist

wenn dir die rechnung nicht zugestellt wurde musst du natürlich nichts zahlen.. zumal die arztpraxis die möglichkeit hatte deine mutter ebenfalls zu erreichen.. der anwalt wird beim einwohnermeldeamt die adresse erfragt haben.. das hätte aber auch der arzt machen müssen..

überweise das geld für den arzt so schnell es geht.. möglichst an den arzt direkt - ansonsten zihet der anwalt seine kosten runter und der arzt kann immer noch bei dir klopfen..


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von pg89

Original von Cuoco199
frag nochmal nach, warum die arztrechnung nicht zurückgeschickt werden konnte und das anwaltsschreiben schon, das ergibt irgendwie keinen sinn.

Die frage hab ich auch schon gestellt, aber wirklich eine antwort hab ich auch nicht bekommen...haben wie gesagt nochmal die adresse verglichen, aber die stimmte überein und der anwalt wird sie ja auch nur von dem arzt bekommen haben..
Rechtschutzversichert bin ich leider nicht, aber die anwaltskosten sind eh nur 40€, meistens liegen die mindeststreitwerte ja schon bei 100€ und höher..
Eigentlich möchte ich wegen 40€ jetzt auch keinen riesen aufstand machen, aber irgendwie geht es mir auch ums prinzip.
Ich halte euch auf jeden fall auf dem laufenden, werde morgen nochmal versuchen direkt mit dem arzt zu reden.

@fifty: genau, man füllt eigentlich einen zettel mit adresse, telefonnr. etc aus...die adresse hatten wir ja am telefon heute auch nochmal verglichen und sie stimmte.
Allerdings wären die rechnungen bzw. mahnungen dann wohl auch angekommen..

Dann würd ich eiskalt das Geld überweisen und sagen, dass sie Anwaltskosten nicht bei dir geltend machen können - die Briefe kamen zurück spricht dafür, dass die Praxis den Fehler gemacht hat, dann soll der Arzt auch dafür aufkommen(bzw. seine Angestellten).


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Zitat
Petathebest
Beigetreten: 22.02.2006
Oldschool Grinder

Ja Arztpraxis schickt die Rechnung an eine falsche Adresse, Briefe kommen zurück, Anwalt wird beauftragt, stellt Nachforschungsauftrag und gibt die richtige Adresse an den Arzt weiter zum Unterlagen korrigieren und schickt dir ne Mahnung.

edit: also 40 Euro sind für mich jetzt eher nur die Kosten für nen Nachforschungsauftrag. Stellt sich die Frage, wer ist Schuld, dass die Post an die falsche Adresse ging, Arztpraxis oder du selber.


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MATU
Beigetreten: 10.03.2005
PokerStrategist

Die Rechnungen vom Anwalt finden dich, weil der eine Einwohnermeldeamtsanfrage macht.
Aber wenn die Rechnung dich nie erreicht hat dann musst du den Anwalt nicht zahlen da kein Verzug vorlag.


Antwort
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pg89 Themenstarter
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Ok das kann natürlich sein dass der anwalt da nochmal nachgeforscht hat...nur dass die am telefon ja meinte, dass sie die richtige adresse hat.
Je länger ich darüber nachdenke, desto komischer kommt mir die sache eh vor...wenn die briefen zurückgekommen sind, wieso warten die dann noch ein halbes jahr bis sie einen anwalt einschalten?
Naja ich werde wie gesagt mal gucken dass ich morgen den arzt direkt erreiche, danke schonmal für die ganzen antworten, immerhin weiß ich jetzt schonmal dass meine gedanken an sich richtig waren^^


Antwort
Zitat
Petathebest
Beigetreten: 22.02.2006
Oldschool Grinder

Wie gesagt, ich denke, die haben natürlich die richtige Adresse gehabt beim Abgleich mit dir. Aber nur, weil sie die inzwischen vom Anwalt haben und ihre EDV korrigiert haben. Müsstest du mal die zurück gekommenen Briefe ansehen, die existieren 100%, sind ja die Basis für das alles.


Antwort
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Petathebest
Beigetreten: 22.02.2006
Oldschool Grinder

Würde also nur die Arztrechnung zahlen, am besten an den Arzt direkt und ein Schreiben an den Arzt mit Kopie zur Kenntnis an den Anwalt. Dass du die Arztrechnung bezahlt hast und nur bereit bist, die Anwaltskosten zu übernehmen, wenn du die
Umschläge der zurück gekommenen Briefe auf Richtigkeit der Adresse prüfen darfst. Deiner Meinung nach müsssen die Aufgrund eines Fehlers der Arztpraxis falsch addressiert gewesen sein. Die Arztrechnung aber so schnell wie möglich bezahlen. Falls du an den Anwalt überweist, musst du das irgendwie reinschreiben: nur zur Verwendung des Arzthonorares und nicht für die Anwaltskosten.


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stillsebastian
Beigetreten: 27.02.2007
Oldschool Grinder

du musst nur die Arztrechnung zahlen.
Die Anwaltskosten sind ein Verzugsschanden i.S.d. § 286 BGB

Dessen Voraussetzungen sind allerdings nicht erfüllt, da du nicht in Zahlungsverzug gekommen bist, schließlich hast du keine Mahnung oder Rechnung bekommen.
Da du die richtige Adresse angegeben hast kann der Zugang auch nicht fingiert werden.

Gruß


Antwort
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pg89 Themenstarter
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Kleines update: den arzt habe ich bis heute nicht persönlich erreicht, aber die rechnung ist heute angekommen (hatte darum gebeten mir die nochmal zuzuschicken) und ist jetzt auch bezahlt.
Dem anwalt schreibe ich morgen einen brief, dass ich es mit dem arzt so geklärt habe und seine kosten nicht übernehmen werde.
Mal sehen wie es dann weiter geht..


Antwort
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