Original von DerDicke82
Moin,
ja leider haben noch nciht alle verstanden das Bittorrend echter mist ist *gg* früher haben die aber wenigstens nur 150 Euro verlangt :-)
Also hier mein tip:
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du den Film nicht runtergeladen oder? Sondern jemand anderes über deinen Internetzugang.
Schreib einfach zurück, das du den Film nicht runtergeladen hast, das es noch mehrere andere Personen gibt die über deinen Internetzugang ins internet gehen. Das du nachgefragt hast wer den Film geladen hat aber niemand es zugegeben hat.
Leider ist es dir als Privatperson nicht möglich die gesamten Verbindungen zu loggen um somit im nachhinein den richtigen Rechner ausfindig zu machen und zu somit nicht weiter zur Aufklärung beitragen kannst, solltest du anderweitig noch helfen können sollen sie nicht zögern sich bei dir zu melden.
Also kannst das ja noch ein bisschen ausforumlieren, also das du nicht der Gesuchte Downloader bist und deswegen auch weder den Betrag bezahlen noch die Unterlassungserklärung unterschreiben wirst. Anfügen kannst du ja noch das du inzwischen die Ports für Bittorrend an deinem Router gesperrt hast damit sich ein solcher Vorfall nciht wiederholen kann.
ok, soviel erstmal zu Vorschlag, hier noch ein bisschen hintergrund:
Als es damals losging mit diesen Klagen gab es einen Rentner aus Bremen der diverse Songs runtergeladen haben soll, dieser hat gegen die Zahlungsaufforderung geklagt mit der begründung das er es nicht war, evtl waren es seine Enkel... Das Gericht gab dem Rentner recht mit der Begründung das ihm als Internetzugangsinhaber nicht auferlegt werden kann jeden der bei ihm ins Inet geht zu Kontrollieren, ihm kommt also ein ähnlicher Status zu wie der eines Internetproviders. Die Telekom ist ja auch nicht schuld wenn ich was illegales runterlade auch wenn es deren Zugang ist.
Falls du noch weiter post bekommen solltest, kannst du ja mal im Gulliforum oder auch unter Google nach Gerichtsurteilen dieser Art suchen, mittlerweile sollten da ja schon mehr leute gegen geklagt haben.
Gruß, Stefan
Edit: Kannst dich aber auch gerne nochmal in Skype oder so melden wenn du noch Fragen hast
genau diese vorgehensweise wird dich ne menge geld kosten und garantiert NICHT zum erfolg führen.
die tatsache das die deinen namen und deine adresse haben kommt daher das die schuldfrage bereits in einem ermittlungsverfahren durch die zuständige staatsanwaltschaft geklärt wurde. es ist zweifelsfrei bewiesen das die störung des rechtsfriedesn von deinem internetanschluß ausging. einzig die tatsache das die störung unterhalb der grenze der geringfügigkeit lag hatte zum ergebnis das hieraus kein strafverfahren hervorging.
die abgabe einer strafbewährten unterlassungserklärung ist daher unumgänglich. man sollte nicht unbedingt die nehmen die einem zugesandt wurde da hier meist kostenklauseln enthalten sind. eine nichtabgabe würde bedeuten dem abmahner einen grund zu liefern klage zu erhben. der ausgang des verfahrens ist hierbei allerdings im vorhinein bereits sicher, da die schuld wie gesagt bereits durch die staatsanwaltschaft in einem ermittlungsverfahren geklärt wurde. das verfahren ist also nicht zu gewinnen. zivilrechtlich macht es auch keinen unterschied ob du selbst oder ein anderer den illegalen download getätigt hat solange die störung des rechstfriedens von deinem anschluß ausging.
der einzige ansatzpunkt den du gegen die abmahnung eventuell hast ist die höhe der anwaltskosten sowie eventuell die höhe der schadensersatzforderung. beides kann unverhältnismäßig hoch sein, wobei auch hier man sich überlegen muß ob die summe im verhältnis zum prozessrisiko steht. das zu beurteilen sollte man immer einem spezialisierten anwalt überlassen. möglicherweise läßt sich auf dieser basis auch ein vergleich mit der gegnerischen partei finden der die kosten reduziert.
die nicht abgabe der unterlassungserklärung ist mit sicherheit das falscheste was du machen kannst. das resultat hiervon wird immer die niederlage vor gericht sein und eine erhebliche kostensteigerung.