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Rauchmelderpflicht
 
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Rauchmelderpflicht

13 Beiträge
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1,323 Ansichten
Roven
Beigetreten: 21.04.2007

Ab 2015 tritt ja u.a. in BW die Rauchmelderpflicht in Kraft. Hab da ne Frage zu meiner Wohnung. Sieht grob so aus.

So wie ich es verstanden habe brauche ich einen im Schlafzimmer und einen im Gang. Dazwischen liegt aber noch das Wohnzimmer. Bräuchte ich da auch noch einen?


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12 Antworten

Du brauchst einen RWM in allen Flucht-und Schlafräumen. Eigentlich bräuchtest du im Wohnzimmer keinen. In deinem Fall ist es aber ein Fluchtraum und muss deshalb ausgestattet werden.


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Luxas85
Beigetreten: 01.09.2009

Wer muss sich eigentlich darum kümmern Mieter oder Vermieter? Wenn ich hier mal so reinschnacken darf :)


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BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005

google sagt der vermieter/eigentümer. irgendwie auch logisch.


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Luxas85
Beigetreten: 01.09.2009

Original von BrEaKdOwN[pG]
google sagt der vermieter/eigentümer. irgendwie auch logisch.

Ja dachte nur ich frag mal wenn sich hier schonmal jemand auskennt ;)


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Zitat
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009

Original von Roven
Ab 2015 tritt ja u.a. in BW die Rauchmelderpflicht in Kraft. Hab da ne Frage zu meiner Wohnung. Sieht grob so aus.

So wie ich es verstanden habe brauche ich einen im Schlafzimmer und einen im Gang. Dazwischen liegt aber noch das Wohnzimmer. Bräuchte ich da auch noch einen?

Darf ich annehmen, dass im Wohnzimmer auch die Küche ist?
Wenn ja, kein Rauchmelder. Egal ob nötig/Pflicht oder nicht.
Ansonsten viel Spaß mit ständigen Fehlalarmen (außer du kochst und brätst nie was)


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Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005

Die Installation wird vom Vermieter getragen, die jährliche Überprüfung wird allerdings per Nebenkosten abgerechnet...


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Original von cherubium

Original von Roven
Ab 2015 tritt ja u.a. in BW die Rauchmelderpflicht in Kraft. Hab da ne Frage zu meiner Wohnung. Sieht grob so aus.

So wie ich es verstanden habe brauche ich einen im Schlafzimmer und einen im Gang. Dazwischen liegt aber noch das Wohnzimmer. Bräuchte ich da auch noch einen?

Darf ich annehmen, dass im Wohnzimmer auch die Küche ist?
Wenn ja, kein Rauchmelder. Egal ob nötig/Pflicht oder nicht.
Ansonsten viel Spaß mit ständigen Fehlalarmen (außer du kochst und brätst nie was)

Für die Küche gibt es extra Thermorauchwarnmelder. Deine Aussage stimmt so also nicht.


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Hennes
Beigetreten: 06.03.2006

Original von cherubium

Original von Roven
Ab 2015 tritt ja u.a. in BW die Rauchmelderpflicht in Kraft. Hab da ne Frage zu meiner Wohnung. Sieht grob so aus.

So wie ich es verstanden habe brauche ich einen im Schlafzimmer und einen im Gang. Dazwischen liegt aber noch das Wohnzimmer. Bräuchte ich da auch noch einen?

Darf ich annehmen, dass im Wohnzimmer auch die Küche ist?
Wenn ja, kein Rauchmelder. Egal ob nötig/Pflicht oder nicht.
Ansonsten viel Spaß mit ständigen Fehlalarmen (außer du kochst und brätst nie was)

Übertreib mal nicht ;)

Wenn der Melder 3-4 Meter von der Kochstelle entfernt ist gibt es keine Probleme es sei denn du fackelst da richtig in der Pfanne rum.
Die meisten Fehlalarme kommen eh von den Billigdingern aus dem Baumarkt. Zu empfehlen sind die Melder von zb Hekatron. Sind zwar nicht die billigsten, aber zuverlässig und lassen sich mittels Zusatzplatine auch vernetzen. Vielleicht einfach beim Vermieter darauf bestehen nicht die 5€-Teile zu verbauen.
Die Standard-Melder nennen sich optische Rauchmelder. Es gibt noch thermische Melder die man auch in Küchen verbauen kann. Also bevor man gar keinen Melder in einer Wohnküche hat dann lieber diese einbauen :)


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BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005

untertreib du mal nicht. die neuen rauchmelder mögen durchaus etwas können. die alten teile gehen andauernd los, kannste kochen und rauchen direkt vergessen


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Hennes
Beigetreten: 06.03.2006

?(
hab nirgends das Gegenteil geschrieben


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sarc
Beigetreten: 06.06.2008

Grad in der Küche wär mir persönlich n Rauchmelder schon eher wichtig.


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Hennes
Beigetreten: 06.03.2006

ich hab sogar einen in der 2qm-Abstellkammer.
Warum? Sicherungskasten+Lager von Klopapier, Küchenrolle, Altpapier...


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