Die längere Vorgeschichte:
Ich hab das Top- Fußballschuhmodell von Adidas bei Sport2000 gekauft (Regulärer Preis: 170€). Nach ca. 5 Monaten ist der linke Schuh ohne Fremdeinwirkung über die komplette Seite aufgerissen, ich bin mir keiner Schuld bewusst.
Darauf reklamiere ich bei Sport2000, die Schuhe werden zu Adidas geschickt. Nach einigen Wochen (ich hab mir in der Zwischenzeit wieder neue Schuhe besorgen müssen um kicken zu können) kam das Paket retour mit einem Schreiben von Adidas, dass der vorliegende Schadensfall nicht unter Gewährleistung fällt. Begründung: Durch meine individuelle Bewegungsweise kams zu einer Überbeanspruchung des Materials... wtf?!
Ich mache meinen Unmut über diese Entscheidung beim Chef von Sport2000 Luft, der kontaktiert daraufhin telefonisch Adidas – kein Erfolg. Ich bekomme von Sport2000 eine Kulanzlösung angeboten: Die nächsten Schuhe die ich kaufe bekomme ich zum halben Preis (ein faires Angebot, Sport2000 sind ja im Prinzip die Hände gebunden).
Daraufhin kontaktiere ich Adidas persönlich, und erhoffe mir auch seitens des Herstellers eine Kulanzlösung. Ich schreibe denen, dass ich das Studium "Sportgerätetechnik" abgeschlossen habe und daher Ahnung von der Verarbeitung von Sportartikel/schuhen habe. Ausserdem wurden an meiner Person schon etliche Lauf- bzw. Bewegungsanalysen durchgeführt worden, und keine attestierte mir ein ungewöhnliches Bewegungsmuster bzw. punktuelle Überbelastungen in Vorfußbereich. Meine Erwartungen auf eine posiutive Rückmeldung sind gross...
Stattdessen bekommen ich aber mehr als 1 Woche später einen 3- Zeiler retour , dass sie ihre Entscheidung nicht revidieren. Dabei gehen sie in keinster Weise auf meinen Brief ein, sondern wollen mir mitteilen, dass die Entscheidung schon gefallen ist, und ich das akzeptieren muss...
Nun zur eigentlichen Frage bzw. meinen Wissenstand: Die Gewährleistung läuft 6 Monate ab dem Kaufdatum. In dieser Zeit müsste Adidas nachweisen, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist. Nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr, ab dann müsste ich nachweisen, dass der Materialfehler auch schon beim Kauf vorhanden war.
Wenn das soweit stimmt:
.) Genügt es, wenn Adidas einen lapidaren Brief schreibt, in dem mir eine unsachgemäße Benutzung durch eine individuelle Bewegungsweise vorgeworfen wird (ohne Messergebnisse, statistische Daten etc.?). Gilt das als Beweis?
.) Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um gegen diese Entscheidung anzukämpfen?
.) Im Extremfall: Welche Chancen hätte ich vor Gericht?
Mir geht’s dabei nicht um die 170€, sondern ums Prinzip. Wenn von Seiten Adidas geschrieben wird, dass „Fairness oberstes Gebot“ ist, find ich´s lächerlich dass sie mir die Schuhe nicht einfach rückerstatten.
Es kann doch nicht sein, dass man als Hersteller eine Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist abschmettern kann, indem man einen Standardbrief schreibt, der eine individuelle Bewegungsweise attestiert – nur nach Besichtigung der kaputten Schuhe und ohne mich zu kennen oder untersucht zu haben…