Zum Forum springen
Rückwärts in Contai...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Rückwärts in Container reingedüst.. ;)

50 Beiträge
27 Benutzer
0 Reactions
4,123 Ansichten
Chef0815 Themenstarter
Chef0815
Beigetreten: 18.03.2007

dankeschön für eure ganzen hints und tipps!!
Ihr seid toll :)


Falls noch nicht gepostet: melds der Versicherung. Wenn der Schaden sich in ner bestimmten Größenordnung befindet, kanns Sinn machen, der Versicherung die Kohle wiederzugeben um die Höherstufung zu vermeiden.
Der Betrag bis zu dem das Sinn macht steht btw auf der letzten Rechnung.

Schiebs auf keinen Fall deinem Bruder in die Schuhe!! Der müsste für den Schaden haften, wenn er vorsätzlich dein Auto ohne dein Wissen genommen hätte. Bei Vorsatz zahlt keine Haftpflichtversicherung!
Schlag ihm lieber vor, dass er sich je nach Sachlage an der Erstattung an die Versicherung beteiligen soll, oder dir nen Anteil für die Kfz-Haftpflicht zahlen soll.
Deine Vollkasko hat mit der Geschichte nur dann was zu tun, wenn du deinen Wagen reparieren lässt/lassen musst. Ansonsten wird an der nichts verändert.

Ohne Gewähr, aber Versicherungskaufmann mit 5 Jahren Berufserfahrung.


josch2001
Beigetreten: 25.03.2006

Hä? Versteh ich nicht. Was soll das für nen Sinn machen wenn ich den Schaden der Versicherung melde und dann denen das Geld gebe? Dann kann ichs doch gleich selber zahlen. ?(


micha1100
Beigetreten: 08.02.2006

Was er meint, ist, daß man es auf jeden Fall erstmal melden sollte, weil man ansonsten Ärger mit der Versicherung kriegen kann, wenn due Unfallanzeige zu spät erfolgt. Sollte sich dann herausstellen, daß die Schadenhöhe so gering ist, daß es sich lohnt, den Schaden selbst zu tragen, kann man bei vielen Versicherungen (allerdings nicht bei allen) die Höherstufung vermeiden, wenn man der Versicherung die Leistungen erstattet.

Wegen der Verpflichtung zur unverzüglichen Schadenmeldung sollte man bei unklarer Schadenhöhe den Unfall wirklich immer erst einmal der Versicherung melden.


Original von josch2001
Hä? Versteh ich nicht. Was soll das für nen Sinn machen wenn ich den Schaden der Versicherung melde und dann denen das Geld gebe? Dann kann ichs doch gleich selber zahlen. ?(

1.:

Was er meint, ist, daß man es auf jeden Fall erstmal melden sollte, weil man ansonsten Ärger mit der Versicherung kriegen kann, wenn due Unfallanzeige zu spät erfolgt. Sollte sich dann herausstellen, daß die Schadenhöhe so gering ist, daß es sich lohnt, den Schaden selbst zu tragen, kann man bei vielen Versicherungen (allerdings nicht bei allen) die Höherstufung vermeiden, wenn man der Versicherung die Leistungen erstattet.

2.:
Wenn ich der Stadt jetzt sage: "Alles klar, ich wars - schickt mir die Rechnung." kann es sehr gut sein, dass die einfach nen neuen Container kaufen, den aufstellen und Op die ganze Nummer zahlen darf.
Grundsätzlich hat die Stadt aber nur Anrecht auf die Entschädigung eines Containers in gleicher Art und Güte. Und bevor ich mich mit denen rumstreite, soll das doch lieber die Versicherung machen, die im Zweifelsfall Leute hat, die den ganzen Tag nichts anderes machen.
Jede Haftpflicht beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz gegen ungerechtfertigte Ansprüche.


Mal Hijacken. Wenn man etwas über die normale Hausrat Haftpflicht abwickelt (zb bei Kumpel im Suff nen Plasmafernseher runtergeworfen) wird man da irgendwie hochgestuft oder wie is das? Sonst könnte man ja jede Woche sagen man hat irgendwas kaputt gemacht.

Und wie isses mit der Beweispflicht ? Reicht nen Foto mit Zettel wo das Datum draufsteht oder soll man den Fernseher liegen lassen bis mal einer vorbeikommt?!


flashfy
Beigetreten: 25.03.2006

Ok, ich muss nochmal dumm fragen. Warum kuemmerst du dich um so einen alten Container? Ich mein wenn ich nem anderen Auto den Seitenspiegel abfahre wuerde ich mich vermutlich melden, aber bei nem rostigen Container der Stadt? Ich mein fahr doch einfach weg?

moralflames please


DocBru
Beigetreten: 11.08.2007

Original von EriscHgcrFU
Mal Hijacken. Wenn man etwas über die normale Hausrat Haftpflicht abwickelt (zb bei Kumpel im Suff nen Plasmafernseher runtergeworfen) wird man da irgendwie hochgestuft oder wie is das? Sonst könnte man ja jede Woche sagen man hat irgendwas kaputt gemacht.

Und wie isses mit der Beweispflicht ? Reicht nen Foto mit Zettel wo das Datum draufsteht oder soll man den Fernseher liegen lassen bis mal einer vorbeikommt?!

In der Privathaftplicht gibt es keine Schadensfreiheitsklasse, d.h. du wirst auch nicht höher gestuft oder so.

Habe aber schon öfters gehört, dass Kunden, die sie öfters in Anspruch genommen haben, gekündigt worden ist. Das wird auch anderen Versicherern dann bekannt sein (ob das legal ist oder nicht, sei mal dahingestellt). So kann es sein, dass du gar keine Haftpflicht mehr findest. D.h. ich würde es nicht wegen Kleinigkeiten ausreizen.

Ich rede von "wirklichen Versicherungsfällen". Versicherungsbetrug ist natürlich so oder so strafbar.


kingduff
Beigetreten: 10.10.2006

Also ich hab mal so einen Metallmülleimer, der an Bushaltestellen usw. hängt beschädigt. Da musste nur der Behälter getauscht werden, nicht der Deckel und die Halterung. Alleine das hat über 300.-€ gekostet. Ich glaube der Kontainer lohnt sich, die Vollkasko in Anspruch zu nehmen, schon alleine wegen der Anfahrt für den Tausch...


Original von kiljeadan333
Falls noch nicht gepostet: melds der Versicherung. Wenn der Schaden sich in ner bestimmten Größenordnung befindet, kanns Sinn machen, der Versicherung die Kohle wiederzugeben um die Höherstufung zu vermeiden.
Der Betrag bis zu dem das Sinn macht steht btw auf der letzten Rechnung.

Schiebs auf keinen Fall deinem Bruder in die Schuhe!! Der müsste für den Schaden haften, wenn er vorsätzlich dein Auto ohne dein Wissen genommen hätte. Bei Vorsatz zahlt keine Haftpflichtversicherung!
Schlag ihm lieber vor, dass er sich je nach Sachlage an der Erstattung an die Versicherung beteiligen soll, oder dir nen Anteil für die Kfz-Haftpflicht zahlen soll.
Deine Vollkasko hat mit der Geschichte nur dann was zu tun, wenn du deinen Wagen reparieren lässt/lassen musst. Ansonsten wird an der nichts verändert.

Ohne Gewähr, aber Versicherungskaufmann mit 5 Jahren Berufserfahrung.

Vorsatz wäre dann gegeben wenn er mit Absicht einen Schaden verursacht hätte. Dann zahlt keine Versicherung.


HoRRoR
Beigetreten: 11.02.2005

zudem brauchen die dafür 4 leute plus nen lkw plus lieferkosten usw, da biste bei den kosten ohne container schon auf mass geld

also ich würd seriously mit 5k rechnen overall


delfink
Beigetreten: 16.10.2007

laut meinem vorlesungsskript kostet en standardcontainer (1100l müllgroßbehälter) um die 500€. sind aber nur teile die auf 4 räder stehen.


JulesJordan
Beigetreten: 29.12.2009

Nur mal so zur Info: Die private Haftpflichtversicherung zahlt im Regelfall nie Schäden die durch die Benutzung eines KfZ entstehen (Das nennt sich Benzin-klausel und ist in eigentlich allen Haftpflichtversicherungen enthalten).
Was jetzt genau unter Benutzung eines PKWs fällt, darüber streiten sich die Anwälte. Wenn man die Fahrzeugtür eines Kumpels öffnet und dabei mit dieser gegen ne mauer komme und den Lack beschädigt, werden sicher nicht alle priv. Haftpflichtversicherungen so ohne weiteres zahlen wollen.


Original von MaxPW

Original von kiljeadan333
Falls noch nicht gepostet: melds der Versicherung. Wenn der Schaden sich in ner bestimmten Größenordnung befindet, kanns Sinn machen, der Versicherung die Kohle wiederzugeben um die Höherstufung zu vermeiden.
Der Betrag bis zu dem das Sinn macht steht btw auf der letzten Rechnung.

Schiebs auf keinen Fall deinem Bruder in die Schuhe!! Der müsste für den Schaden haften, wenn er vorsätzlich dein Auto ohne dein Wissen genommen hätte. Bei Vorsatz zahlt keine Haftpflichtversicherung!
Schlag ihm lieber vor, dass er sich je nach Sachlage an der Erstattung an die Versicherung beteiligen soll, oder dir nen Anteil für die Kfz-Haftpflicht zahlen soll.
Deine Vollkasko hat mit der Geschichte nur dann was zu tun, wenn du deinen Wagen reparieren lässt/lassen musst. Ansonsten wird an der nichts verändert.

Ohne Gewähr, aber Versicherungskaufmann mit 5 Jahren Berufserfahrung.

Vorsatz wäre dann gegeben wenn er mit Absicht einen Schaden verursacht hätte. Dann zahlt keine Versicherung.

Lies den ganzen Thread: es wurde vorgeschlagen, dass Op behaupten soll, sein Bruder habe seinen Pkw ohne sein Wissen genutzt und dabei den Container beschädigt, damit dann die PHV zahlt.
Der eigentliche Schaden ist mit Sicherheit kein Vorsatz, aber die Handlung davor mit Sicherheit nicht fahrlässig.
Mir ist klar, dass es dabei um die Abgrenzung der Motivation eines inneren Vorgangs geht - was sich eigentlich nie beweisen lässt. Aber im Zweifelsfall würde das auf nen Rechtsstreit gegen den eigenen Bruder hinauslaufen, darauf wollt ich lediglich hinweisen.


Also wenn mein Bruder ohne meines Wissens mein Auto nimmt, was kauputtfährt und ich dafür zahlen muss, oder mein Bruder sich dagegen wehrt was dazuzubezahlen, dann würd ich mal über meine Familiären Verhältnisse nachdenken. Bruder hin oder her, meine Kohle, mein Auto.


Alter. Op hat seinem Bruder sein Auto geliehen. Alles weitere ist deren Sache. Es wurde hier VORGESCHLAGEN zu BEHAUPTEN Bruder Op hätte dessen Pkw einfach benutzt.

LIES DEN THREAD.


Original von Chef0815
Er hat es wirklich umgeparkt, ohne dass ich davon was wusste..^^

Lies du den Thread richtig Bro.


draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Wieso kommt man auf die Idee am Hang den Gang rauszunehmen?


Chef0815 Themenstarter
Chef0815
Beigetreten: 18.03.2007

ich hab mich bissl rumgehört und hatte die idee vorgeschlagen gekriegt, das Ganze auf meine private Haftpflicht umzulegen, denn:
Mein Auto war ya lediglich ein Gegenstand, der fahrlässig gegen den Container gedüst ist.
Warum muss das die Autoversicherung bezahlen??
Ich mein, es saß zu dem Zeitpunkt doch niemand im Auto..

Stellt euch vor, das Auto wird fahrlässig ohne richtig angezogene Handbremse an nem See abgestellt, es schwimmt deshalb weg und tötet einen Schwan, der auf einer Eiskuh ausrutscht und sich das linke Bein bricht.

Sowas muss doch die Privathaftpflicht bezahlen, oder????


JulesJordan
Beigetreten: 29.12.2009

Original von JulesJordan
Nur mal so zur Info: Die private Haftpflichtversicherung zahlt im Regelfall nie Schäden die durch die Benutzung eines KfZ entstehen (Das nennt sich Benzin-klausel und ist in eigentlich allen Haftpflichtversicherungen enthalten).
Was jetzt genau unter Benutzung eines PKWs fällt, darüber streiten sich die Anwälte. Wenn man die Fahrzeugtür eines Kumpels öffnet und dabei mit dieser gegen ne mauer kommt und den Lack beschädigt, werden sicher nicht alle priv. Haftpflichtversicherungen so ohne weiteres zahlen wollen.

@Chef: Das hört sich sehr gewagt an.

Wenn man ein KfZ nicht ordentlich abstellt und daraus ein Schaden resultiert, dann entsteht dieser im Endeffekt durch die Benutzung des KfZ. Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man damit durchkommt.


Teilen: