Original von dabunni
Original von Zensationell
Original von disconnected1
Original von Kerri1
sorry aber was is denn das für ne bruchbude wo so dick schimmel rumhängt????
Das muss nicht zwingend ne Bruchbude sein, ich nenn selber ein 6 Familienhaus mein Eigen und das Haus wurde 2008 gebaut und alles Neu natürlich. Ich habe die Mieter angewiesen zu lüften, haben sie aber nicht gemacht.
@crt32: HDF
Ich als Vermieter würde genau das selbe sagen aber mal ehrlich.
ein 1m²+ Fleck genau über der Brause,wo warm und kaltwasserleitungen sehr wahrscheinlich über die Decke hergeführt werden,die aussenwand wird ja auch dort in der nähe sein.
Wahrscheinlicher ist n Haarriß an der leitung oder feuchtigkeit die durch die aussenwand herein kommt.
Vermieter bescheid sagen,der muss jemanden schicken der sich das anschaut,vielleicht stehst du auch kurz vor nem rohrbruch.
Ist über dir noch eine wohnung?
drüber ist nurnoch der dachboden - isoliert.
schimmel hat sich vermutlich direkt über der dusche gebildet weil die vormieter nicht gut gelüftet haben, zumindest waren zunächst nur schimmelflecken an der tapete direkt über der dusche zu sehen, erst als die tapete entfernt wurde konnte man das ganze ausmaß sehen-.-
vermieter stellt sich natürlich erstmal quer....naja sind zum glück in nem mieterschutzverein und haben schon nen anwalt kontaktiert....jetzt wird erstmal ne 7 tage frist aufgesetzt.
kann halt echt nicht sein das er uns einfach antischimmelfarbe und putz hinstellt: "hier macht mal"....sowas von lächerlich ♦
doppelaccount? 
folgende schritte würde ich dir empfehlen:
1. schreiben an den vermieter:
- mängelanzeige an den mieter (schimmelbefall im badezimmer)
- mahnung/aufforderung zur behebung des schadens innerhalb 14 tage (angemessene frist!)
- hinweis auf mietminderung bei nichtbeachtung
das ganze unbedingt per einschreiben!
2. nach verstreichen der frist:
- schreiben mit letzmaliger frist (7 tage)
- hinweis auf das selbstbeseitungsrecht des mieters (kostenvorauszahlung des vermieters erforderlich oder gegenrechnung mit mietzins)
- mitteilung der mietminderung um 20% (erheblicher schimmelpilzbefall in bad)
- mitteilung der mieteinbehaltung des restlichen mietzinses (ist nach behebung des schadens zurück zu zahlen)
3. nach verstreichen der zweiten frist:
- 3 verschiedene angebote zur schimmelbeseitigung einholen
- vermieter um vorauszahlung des angebotspreises auffordern, bzw. bei nichtzahlung mit mietzins gegenrechnen