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[Geschlossen] Schlägerei - was wird geschehen ?

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Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

Original von Knudsen

Original von Pokersaft
Wenn ich einfach jemanden töte weil ich jemanden töten will, bin ich modlustig.

:coolface:

Freud und so


Lieber so als menschenunwürdige Gefängnisse. Und Paradiese sind es bei weitem nicht. Die Menschen sind immer noch gefangen.
Ich finde es da eher passend, sich über das Strafmaß aufzuregen.


zorgar
Beigetreten: 17.11.2009

.

Würde dir zustimmen, nur verringert die Ausstattung/Behandlung in den Gefängnissen massiv die Rückfallquote. Musst dir mal Studien dazu über z.b. norwegische Gefängnisse durchlesen.


snotboogie
Beigetreten: 25.05.2009

Nein, wenn man "einfach so" einen tot tritt sind das keine niedrigen Beweggründe, ergo kein Mord, sondern Totschlag.

Auf Mord steht nun mal ausnahmslos die lebenslange Freiheitsstrafe und das kann und darf der Staat nicht einfach massenweise verhängen, weil es vielen Taten nicht angemessen wäre.

Ein niedriger Beweggrund kann zB sein, dass man seine Ehefrau tötet, um mit seiner Geliebten zusammen zu leben o.ä. Solche Gründe kann man halt nicht pauschalisiert ins Gesetz schreiben, weswegen die Generalklausel der "niedrigen Beweggründe" drinsteht, die dann aber aus o.g. Grund restriktiv auszulegen sind.

Und zu den Haftbedingungen: Ich weiß nicht genau wie es in so einer Zelle aussieht, aber es gibt kein Internet. Kaum Ausgang. Gitter. Pflichtprogramm. Wenige Quadratmeter Platz. Keine Freiheit.
Das ist so sick imo. Wer da nach Isohaft für alle bei Brot und Wasser schreit verkennt, wie heftig der Entzug von Freiheit sein kann finde ich. Außerdem sind das dumme Rachegefühle, wenn man will, dass es Straftätern darüber hinaus besonders scheisse geht, und das kann und darf ebenfalls nicht Ziel des Staats sein.


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Man muss bei Gefängnissen auch differenzieren. Es gibt schon Zellen, die kümmerlich klein sind, keine Möbel haben und nur aus Beton sowie einer Matratze bestehen. Das muss aber auch dem Strafgrund angemessen sein.

Sonst niedriger Beweggrund ist in der Strafrechtstheorie oft unnatürliches Besitzstreben in Bezug auf den Lebenspartner o.ä. (wurde hier schon erwähnt, glaube ich).
Es existiert also durchaus ein Unterschied zwischen:
a) Ich bringe den Mann um, mit dem meine Freundin fremdgeht, weil ich eifersüchtig und übermäßig gewalttätig bin.
b) Ich bringe ihn um, weil ich sie ganz allein für mich haben will und niemand anderes sie anfassen darf.


Original von eplc
Man muss bei Gefängnissen auch differenzieren. Es gibt schon Zellen, die kümmerlich klein sind, keine Möbel haben und nur aus Beton sowie einer Matratze bestehen. Das muss aber auch dem Strafgrund angemessen sein.

Sonst niedriger Beweggrund ist in der Strafrechtstheorie oft unnatürliches Besitzstreben in Bezug auf den Lebenspartner o.ä. (wurde hier schon erwähnt, glaube ich).
Es existiert also durchaus ein Unterschied zwischen:
a) Ich bringe den Mann um, mit dem meine Freundin fremdgeht, weil ich eifersüchtig und übermäßig gewalttätig bin.
b) Ich bringe ihn um, weil ich sie ganz allein für mich haben will und niemand anderes sie anfassen darf.

Wo ist denn der Unterschied zwischen Eifersucht bei a) und Eifersucht bei b)


ETBrooD
Beigetreten: 16.09.2009

Ich plädiere für Prävention statt Intervention. Für die Eifersucht wäre von Vorteil, wenn man alle Leute umbrächte, die niemand Anderer anzufassen hat.


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Verwerflich ist dabei die Zweck-Mittel-Relation. Das Mittel ist hier das gleiche, aber der Zweck ist ein anderer.
Prävention und Intervention treffen das schon ganz gut.

Fall a): Das Motiv ist hier tatsächlich bloße Eifersucht.
Fall b): Hier wird weniger aus übersteigerter Eifersucht als aus dem Besitzstreben an sich getötet.

Während bei a) die Gekränktheit noch nachvollziehbar ist (und die Reaktion meist aus dem Affekt heraus), ist bei b) die Motivation, einen Menschen für sich alleine beanspruchen zu können, auch gefährlicher.

Oder anders gesagt: Der Grund der Eifersucht ist ein anderer - bei a) Gekränktheit (emotional), bei b) unnatürliches Besitzstreben (durchaus kalkuliert).

Und ja, die Grenzen können durchaus fließend sein. Dann fällt die Abwägung eher zugunsten des Täters aus, also Richtung Totschlag.


Original von eplc
Verwerflich ist dabei die Zweck-Mittel-Relation. Das Mittel ist hier das gleiche, aber der Zweck ist ein anderer.
Prävention und Intervention treffen das schon ganz gut.

Fall a): Das Motiv ist hier tatsächlich bloße Eifersucht.
Fall b): Hier wird weniger aus übersteigerter Eifersucht als aus dem Besitzstreben an sich getötet.

Während bei a) die Gekränktheit noch nachvollziehbar ist (und die Reaktion meist aus dem Affekt heraus), ist bei b) die Motivation, einen Menschen für sich alleine beanspruchen zu können, auch gefährlicher.

Oder anders gesagt: Der Grund der Eifersucht ist ein anderer - bei a) Gekränktheit (emotional), bei b) unnatürliches Besitzstreben (durchaus kalkuliert).

Und ja, die Grenzen können durchaus fließend sein. Dann fällt die Abwägung eher zugunsten des Täters aus, also Richtung Totschlag.

a) ist meiner Ansicht nach bloß eine unbewusste Form von b), denn die Kränkung geschieht aus dem Grund, dass man den anderen nicht für sich alleine hat, obwohl man der Meinung ist das stünde einem zu.


ChaseTheEdge
Beigetreten: 12.01.2011

a) respekt für op
b) hoffentlich wird das pack abgeschoben in ein richtig abgefucktes gefängnis. Würden in deutschland die selben verhältnisse herrschen wie in einem thai-knast, würden sich solche untermenschen noch nichtmal mehr trauen einen lolli zu klaun


snotboogie
Beigetreten: 25.05.2009

Original von ChaseTheEdge
a) respekt für op
b) hoffentlich wird das pack abgeschoben in ein richtig abgefucktes gefängnis. Würden in deutschland die selben verhältnisse herrschen wie in einem thai-knast, würden sich solche untermenschen noch nichtmal mehr trauen einen lolli zu klaun

merkt man ja an den wahnsinnig niedrigen kriminalitätsraten in thailand :facepalm:


Denz
Beigetreten: 16.01.2005

Original von snotboogie

Original von ChaseTheEdge
a) respekt für op
b) hoffentlich wird das pack abgeschoben in ein richtig abgefucktes gefängnis. Würden in deutschland die selben verhältnisse herrschen wie in einem thai-knast, würden sich solche untermenschen noch nichtmal mehr trauen einen lolli zu klaun

merkt man ja an den wahnsinnig niedrigen kriminalitätsraten in thailand :facepalm:

die Leute in Thailand haben aber auch nichts mehr zu verlieren. Uns geht es, selbst als Hartzer, noch relativ gut


josch2001
Beigetreten: 25.03.2006

Original von eplc
Man muss bei Gefängnissen auch differenzieren. Es gibt schon Zellen, die kümmerlich klein sind, keine Möbel haben und nur aus Beton sowie einer Matratze bestehen. Das muss aber auch dem Strafgrund angemessen sein.

Sonst niedriger Beweggrund ist in der Strafrechtstheorie oft unnatürliches Besitzstreben in Bezug auf den Lebenspartner o.ä. (wurde hier schon erwähnt, glaube ich).
Es existiert also durchaus ein Unterschied zwischen:
a) Ich bringe den Mann um, mit dem meine Freundin fremdgeht, weil ich eifersüchtig und übermäßig gewalttätig bin.
b) Ich bringe ihn um, weil ich sie ganz allein für mich haben will und niemand anderes sie anfassen darf.

Das ist das, was ich eigentlich nicht verstehe. Wenn ich aus Eifersucht jemanden umbringe ist das ein niedriger Beweggrund. Soweit ja noch OK.
Aber wenn ich einfach aus Spaß jemanden zusammentrete dann ist das kein niedriger Beweggrund ?(
Den einzigen Unterschied den ich erkenne ist, dass das eine Vorsatz ist und das andere eher spontan. Aber der Beweggrund ist doch noch um einiges niedriger.


LLficfac
Beigetreten: 21.01.2011

Original von Samy89
Hi...

Um ca. 4 Uhr ging ich vom Club nach hause,als ich sah,dass 3 Personen auf eine liegende sich nicht regende Person einschlugen. Aus dem Affekt rannte ich hin und schrie,damit es noch andere mitbekommen. Sie rannten allerdings nicht weg,nein sondern machten einfach weiter,bis ich hinkam und sie dann auf mich draufgingen.Ich konnte zum Glück ein paar Windmühlen ausweichen aber bei 3 Leuten habe ich dann doch einige abbekommen.Als ich dann auch auf den Boden lag und die tritte begannen,kam zum Glück die Polizei.Als die südländischen Personen dies mitbekamen,fingen sie auch schon an zu rennne.Zwei von den drei Streifenwagen fuhren direkt hinterher und kriegetn auch die Personen.
Nach den Fragen,ob es mir einigermaßen gut ging,was ich bejahen konnte,brachten sie mich zur Wache um die Situation zu erklären und eine Anzeige zu schreiben.
Die bewusstlose Person wurde zwischendurch per RTW direkt zum Krankenhaus gefahren.Wie es ihr geht,weiss ich leider nicht.

Danach wurde ich zum Krankenhaus gefahren um meine Verletzungen zu diagnostizieren.Habe dabei allerdings Glück gehabt.Habe einige BLutergüsse im Gesicht,einen "Cut" und eine Prellung am Jochbein und der rechten Augenhöhle.
Kein Bruch ! =)

Habe soetwas zum erstenmal Erlebt und ein wenig schlottern mir noch die Knie. Klingt Pussyhaft aber wenn man in so einer Situation einmal ist,handelt man doch anders als man es eige. lieber machen würde.

Nunja,ich frage mich nun was geschehen wird.
Steht mir Schmerzensgeld zu ? Wenn ja,in welchem Rahmen bewegt man sich da?
Hattet ihr schonmal ähnliche Situationen? Und wenn ja,wie war es bei Euch ?

schöner einsatz......ist angeblich gut für's karma :f_biggrin:
darum ist eingreifen +ev.
aber gegen drei ist schon tollkühn.......so ganz ohne steine in der hand.


boedt
Beigetreten: 12.01.2008

Original von LLficfac

Original von Samy89
Hi...

schöner einsatz......ist angeblich gut für's karma :f_biggrin:
darum ist eingreifen +ev.
aber gegen drei ist schon tollkühn.......so ganz ohne steine in der hand.

zu den ähnlichen situationen:

ich hatte mir mal ein von der party abgelegenes plätzchen zum speien ausgesucht (apfelkorn :f_mad: ). nachts ein rosenbeet hinter 'nem hochhaus. da stand einer (2-3 zentner, jugendknast wegen tötung) vom pumuckel-terror (hertha-ultras a.d.) in den rosen und erdrosselte gerade seinen blauangelaufenen und recht leblosen äh kumpel (1 zentner). schon mit suppe im hals würgend griff ich dem vieh an die schulter, das mich darauf fies anstiert und anknurrt, dann aber aus irgendeinem film erwachte und seinen äh kumpel zu boden fallen ließ. ich stolperte ein paar schritte weiter und übergab mich bis zum abwinken. vielleicht hat das die situation entspannt, denn wer kann schon töten, wenn daneben einer aus vollem leibe reiert? :f_biggrin: jedenfalls waren die zwei verschwunden, als ich wieder klarkam.

ein anderes mal sah ich nach ner zechtour, wie morgens ein mediterraner seine frau an den haaren in einen hausflur schleifte. die hatte auf der schleiftour schon alles verloren; tasche, krempel, schuhe.
ich hinterher und sah, wie er ihr ordentlich einschenkte. ich anlauf und volltreffer -> frau safe.
dann das seltsame:
frau hörte nicht auf zu schreien und attackierte mich, um ihren äh kumpel zu beschützen. ich verdutzt rückwärts die tusse abwehrend wieder raus auf die strasse. da hatte der typ sich wieder berappelt und kam in zombie-manier hinterher. ich nahm ne glasflasche auf, der typ stürmte los. wurf aus 2 metern. er instaFold.
das inspirierte die mediterrane zum werfen mit allerlei unrat und flüchen.

die konstellation - mann verprügelt frau, helfer verprügelt mann, frau will helfer verprügeln - kam mir seitdem öfter mal unter zb. nachrichten.

kennt da einer die problemlösung für diese falle?

einfach beide klatschen


LLficfac
Beigetreten: 21.01.2011

naja, frauen hauen ist kein sport für mich.
und die hat mich die ganze hauptstrasse runter verfolgt -> locker 20 mediterrane zeugen.


falls mir ne Frau gefährlich wird, knallts halt. da gibt's kein Unterschied, volle Power ... lieber sie als ich.


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Original von josch2001

Original von eplc
Man muss bei Gefängnissen auch differenzieren. Es gibt schon Zellen, die kümmerlich klein sind, keine Möbel haben und nur aus Beton sowie einer Matratze bestehen. Das muss aber auch dem Strafgrund angemessen sein.

Sonst niedriger Beweggrund ist in der Strafrechtstheorie oft unnatürliches Besitzstreben in Bezug auf den Lebenspartner o.ä. (wurde hier schon erwähnt, glaube ich).
Es existiert also durchaus ein Unterschied zwischen:
a) Ich bringe den Mann um, mit dem meine Freundin fremdgeht, weil ich eifersüchtig und übermäßig gewalttätig bin.
b) Ich bringe ihn um, weil ich sie ganz allein für mich haben will und niemand anderes sie anfassen darf.

Das ist das, was ich eigentlich nicht verstehe. Wenn ich aus Eifersucht jemanden umbringe ist das ein niedriger Beweggrund. Soweit ja noch OK.
Aber wenn ich einfach aus Spaß jemanden zusammentrete dann ist das kein niedriger Beweggrund ?(
Den einzigen Unterschied den ich erkenne ist, dass das eine Vorsatz ist und das andere eher spontan. Aber der Beweggrund ist doch noch um einiges niedriger.

Jemanden aus Eifersucht umzubringen ist ja gerade nicht zwingend ein niedriger Beweggrund. Das war ja der Sinn meines Posts: Genau diesen Unterschied wollte ich erklären. Nicht jedes Motiv, das verachtenswert ist, ist auch ein niedriges.
Zumal ich bezweifle, dass der Täter jemand anderen "einfach so" zusammengetreten hat. Er mag keinen guten Grund gehabt haben, aber einen so verwerflichen, dass es zum (versuchten) Mord reicht? Eher selten.

Spontanes kann iÜ. auch vorsätzlich sein, ist es in aller Regel auch. Vorsatz meint nur Wissen und Wollen und fordert kein planmäßiges Vorgehen.


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