Solange es keine Bewährungsstrafen waren dürfen sie doch eigentlich nichts am Strafmaß ändern?
Hab aber keine Ahnung, im Studium macht man ja nicht wirklich die Strafzumessung
Solange es keine Bewährungsstrafen waren dürfen sie doch eigentlich nichts am Strafmaß ändern?
Hab aber keine Ahnung, im Studium macht man ja nicht wirklich die Strafzumessung
Original von eplc
Ich kenn hier die Vorstrafen nicht. Aber wenn ich 17 höre, wäre ich mit einer höheren Strafe auch durchaus einverstanden, ja.
War meistens Körperverletzung,gefährliche Körperverletzung und Hausfriedensbruch.
Original von Crovax
Wie alt war denn der Angeklagte?
vermutlich über 21 da sonst die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden wäre (und es war wohl seine ganze große Familie da, vom Täter)
Original von Crovax
Wie alt war denn der Angeklagte?
25.Es ging dort ledeglich um ihn.Die anderen zwei haben ledeglich eine Aussage gemacht.
Hallo Samy,
hab den Thread gerade erst entdeckt und finde das du rein menschlich wirklich klasse reagiert hast. Das hier einige sagen das es dämlich ist, sich so da reinzuschmeissen ist natürlich grundsätzlich richtig, aber das ist auch leicht gesagt wenn man solch eine Situation noch nie hatte und nur nach seinem eigen Unrechtsbewusstsein eine Entscheidung treffen muß. Jedenfalls kannst du da sehr stolz auf dich sein und solltest das auch aus dieser Sache so mitnehmen, beim nächsten Mal weisst du halt das es eventuell besser ist, die Sache vielleicht ein wenig ungefährlicher für die eigene Person zu gestalten.
Unabhängig davon, die Strafen sind echt ein Witz, wie man so feige Bastarde mit so läppischen Strafen davonkommen lassen kann bleibt mir einfach ein Rätsel. Ich verstehe einfach nicht, wie jemand mit 17 Vorstrafen überhaupt noch die Gelegenheit bekommen kann noch solch eine Tat draufzupacken?!
Mach mal ne Steuerhinterziehung oder ähnliches da biste direkt am Arsch.
Meine Meinung als ehemaliger DDR-Bürger ist eh, das das Gesetz in "demokratischen" Staaten nur Eigentum sichert, aber nicht die Unversehrtheit ihrer Bürger.
Du hast ihm womöglich das Leben gerettet.
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und nenne dich einen Held!
Vielen Dank für die ganzen Lobs.
Also der Richter hatte noch zum Schluss ein paar Worte zum Angeklagten abgegeben: Er erwähnte halt,dass er eine schwere Vergangenheit hatte,dies aber die Tat antürlich in keinem Maß entschuldigt.
Hat ihn dann geraten eine "Lehre im Gefängnis????" zu machen oder so und sich dann halt später eine Stelle zu suchen und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Original von eplc
Du siehst ja, dass der Strafrahmen für Mord sehr hoch ist. Deshalb geht man vorsichtig mit den Mordmerkmalen um, legt sie also restriktiv (einschränkend) aus.Eine andere Vorgehensweise würde wohl auch nahe der Verfassungswidrigkeit sein, da ein Merkmal wie "sonst aus niedrigen Beweggründen" unfassbar unbestimmt ist für ein so einschneidendes Delikt. Daher verbietet sich eine weite Auslegung.
Jo, vor allem könnte man quasi bei jeder Tötung eines Menschen einen niedrigen Beweggrund annehmen.
Trotzdem finde ich, dass lebenslänglich= 15 Jahre für nen Mord viel zu wenig ist. Vergleicht man dieses Strafmaß mit anderen Rechtsordnungen da ists schon ein Witz.
Und wenn jemand 17 Vorstrafen hat, dann kann man eigentlich auch mal höher ansetzen als 4 Jahre. Das er es dann nochmal lernt, ist doch eher abwegig.
Original von eplc
Du siehst ja, dass der Strafrahmen für Mord sehr hoch ist. Deshalb geht man vorsichtig mit den Mordmerkmalen um, legt sie also restriktiv (einschränkend) aus.Eine andere Vorgehensweise würde wohl auch nahe der Verfassungswidrigkeit sein, da ein Merkmal wie "sonst aus niedrigen Beweggründen" unfassbar unbestimmt ist für ein so einschneidendes Delikt. Daher verbietet sich eine weite Auslegung.
Kann man nicht sagen, dass aus "Mordlust" gehandelt wurde? Oder welcher sonstige Beweggrund soll sonst vorgelegen haben?
möcht an dieser stelle auch nochmal - wenn auch reichlich spät - meinen senf dazu geben und OP ueber den gruenen klee loben. du hast vermutlich einem menschen das leben gerettet. kann man nur noch hoffen, dass er aus der tiefphase so schnell wie moeglich bzw ueberhaupt wieder rauskommt.
um nochmal darauf zurueckzukommen, ob dieses handeln vernünftig ist:
ich sage JA, sofern nicht waffen im spiel sind, die zu schnellem tod führen können (messer, schusswaffen,...). man gewinnt dadurch, dass man im schlechtesten fall nach kurzer gegenwehr selbst am boden liegt doch in dieser situation ein hohes maß an zeit, bis die polizei auftaucht. ansonsten würde der andere wohl auf jeden fall totgeschlagen. leute wie dich sollte es daher meinem verständnis von zivilcourage nach viele viele mehr geben.
ob ich in solch einer situation noch auf waffen achten würde, kann ich leider nicht sagen.
aber echt klasse dass du so beherzt eingegriffen hast. einzig schade, dass kein dank von der anderen seite gekommen ist, aber vielleicht kommt das ja sogar noch, wenn er wieder etwas klarer im kopf ist.
Original von Knudsen
Original von eplc
Du siehst ja, dass der Strafrahmen für Mord sehr hoch ist. Deshalb geht man vorsichtig mit den Mordmerkmalen um, legt sie also restriktiv (einschränkend) aus.Eine andere Vorgehensweise würde wohl auch nahe der Verfassungswidrigkeit sein, da ein Merkmal wie "sonst aus niedrigen Beweggründen" unfassbar unbestimmt ist für ein so einschneidendes Delikt. Daher verbietet sich eine weite Auslegung.
Kann man nicht sagen, dass aus "Mordlust" gehandelt wurde? Oder welcher sonstige Beweggrund soll sonst vorgelegen haben?
Mordlust würde bedeuten die tatsächlich alleinige Motivation ist das Töten an sich.
Das sind schon eher die richtig harten Fälle.
Mordlust gabs in der BRD nur ein paar mal iirc, ist wie gesagt das richtig harte.
Übrigens sind Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs und Habgier alles niedrige Beweggründe. Bei Habgier reicht zB "jeder Vermögensvorteil", also zB auch Ersparung künftiger Ausgaben wie Scheidungsanwalt, bei Geschlechtstrieb sowieso.
Deshalb müssen die "sonstigen" niedrigen Beweggründe restriktiv ausgelegt werden, weil sonst jedes Tötungsdelikt gleich ein Mord wär.
Vllt. hatte der Angeklagte ja auch einfach Glück mit dem Richter? Ich denke, in Bayern wäre er nicht so leicht davongekommen.
Mir scheint es irgendwie so, als hätte das Opfer vorher ordentlich was ausgefressen. Irgendwelche Zwielichtigen Machenschaften, vllt Schulden und hat dafür seine Packung gekriegt. Kam irgendwie raus, warum er zusammengehauen wurde?
Ich finde, darüber dass OP im ethischen Sinne gut gehandelt hat, sind wir uns größtenteils einig. Und das die Täter zu wenig bekommen haben, für das Vollbrachte ist auch klar... lasst uns lieber über das Opfer spekulieren... Was muss denn passiert sein, dass man erst einmal keine Anzeige erheben möchte und auch nicht seine Familie zum Prozess mit nimmt? War das Opfer von ähnlicher Abstammung wie die Täter?
Original von Wazer
Mir scheint es irgendwie so, als hätte das Opfer vorher ordentlich was ausgefressen. Irgendwelche Zwielichtigen Machenschaften, vllt Schulden und hat dafür seine Packung gekriegt. Kam irgendwie raus, warum er zusammengehauen wurde?Ich finde, darüber dass OP im ethischen Sinne gut gehandelt hat, sind wir uns größtenteils einig. Und das die Täter zu wenig bekommen haben, für das Vollbrachte ist auch klar... lasst uns lieber über das Opfer spekulieren... Was muss denn passiert sein, dass man erst einmal keine Anzeige erheben möchte und auch nicht seine Familie zum Prozess mit nimmt? War das Opfer von ähnlicher Abstammung wie die Täter?
Original von Wazer
bla
Wtf, in was für einer Welt lebst du bitte?
Schön die Familie mitnehmen, damit die die nächsten sind die eine auf die Zwälf bekommen?!
Original von snotboogie
Mordlust gabs in der BRD nur ein paar mal iirc, ist wie gesagt das richtig harte.Übrigens sind Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs und Habgier alles niedrige Beweggründe. Bei Habgier reicht zB "jeder Vermögensvorteil", also zB auch Ersparung künftiger Ausgaben wie Scheidungsanwalt, bei Geschlechtstrieb sowieso.
Deshalb müssen die "sonstigen" niedrigen Beweggründe restriktiv ausgelegt werden, weil sonst jedes Tötungsdelikt gleich ein Mord wär.
Und einfach so jemanden zusammentreten ist kein niedriger Beweggrund?
Komische Gesetzgebung imo.
Von niedrigen Beweggründen spricht man, wenn eine Tötung aus Gründen erfolgt, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und sittlich auf tiefster Stufer stehen (BGHSt 2, 63; BGHSt 3, 133)
@ josch es kommt, da sehr genau auf den Einzelfall drauf an, man kann hier nur schwerlich pauschalisieren.
Wenn ich einfach jemanden töte weil ich jemanden töten will, bin ich modlustig.
Original von Pokersaft
Wenn ich einfach jemanden töte weil ich jemanden töten will, bin ich modlustig.