Original von StoniMahoni77
verstoß gegen das sprengstoffgesetz!?man kann es aber auch übertreiben!
ja, man kann es auch genauso gut einfach sein lassen, so n zeug mit zu großveranstaltungen zu nehmen
wenn so eine neben op bei der veranstaltung hochgegangen wäre, wäre er der erste, der hier fragt, wie viel man da rausklagen kann ... also manchmal. ...