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[Geschlossen] Straftat?

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Hi,

hat von euch wer ne Ahnung, was das für eine Straftat ist?

Mit Tarnanzug und Sturmmaske zum Einkaufen – 22-Jähriger löst Polizeieinsatz aus

Ort: Ingolstadt, Neuburger Straße
Zeit: Dienstag, 23.09.08, 18.35 Uhr

INGOLSTADT. Ein 22-jähriger Mann aus Ingolstadt hat am Dienstagabend in der Neuburger Straße einen Polizeieinsatz ausgelöst, der für ihn ein juristisches Nachspiel haben wird.

Gegen 17.35 Uhr teilte dort ein Kunde auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes mit, dass soeben ein Mann mit Tarnanzug und einer Sturmmaske das Geschäft betreten habe. Da zu diesem Zeitpunkt von einem Überfall ausgegangen wurde, rückten umgehend drei Streifenwagen an. Beim Eintreffen der Polizei hatte der Mann den Verbrauchermarkt bereits wieder verlassen. Die Maske trug er zu dieser Zeit nicht mehr.

Auf Nachfrage erklärte der 22-jährige Ingolstädter, eine Wette verloren zu haben. Er hatte sich dabei verpflichtet, im Tarnanzug und mit einer Sturmmaske einzukaufen. Eine Nachfrage bei der Kassiererin bestätigte die Angaben des 22-Jährigen. Sie hatte er beim Bezahlen der Waren über die Wette aufgeklärt. Eine Waffe führte er nicht mit.

Mit der Aktion löste der 22-Jährige zwar seinen Wetteinsatz ein, muss nun aber mit einem Strafverfahren rechnen.

Achja, ich wars nicht ;)


13 Antworten

auf jeden fall verstoß gegen das vermummungsgesetz.

ob da noch sowas wie erregung öffentlichen ärgernisses oder so dran hängt.. keine ahnung, würde aber eher auf nein tippen.


Seekorn
Beigetreten: 04.02.2006

Es gibt kein Vermummungsgesetz. Es gibt nur im Versammlungsgesetz ein Verbot der Vermummung, welches aber eben nur für Versammlungen gilt.

Die Sache an sich evtl. strafbar nach § 162 I Nr. 5, wobei es hier am Androhen fehlt. § 145d scheidet m.E. auch aus, weil hier das Vortäuschen der Behörde gegenüber fehlt.

Im Ergebnis seh ich also keine Straftat.


Original von GoodFellaGO
auf jeden fall verstoß gegen das vermummungsgesetz.

ob da noch sowas wie erregung öffentlichen ärgernisses oder so dran hängt.. keine ahnung, würde aber eher auf nein tippen.

olol

naja jedenfalls wird man ihm die Einsatzkosten anhängen können, also -EV da er beim überlegen damit hätte rechnen müssen.
Wenn er so in eine Bank geht muss er auch damit rechnen.


Knudsen
Beigetreten: 19.07.2005

ich find den Polizeieinsatz schon gerechtfertigt, finde es aber trotzdem lustig, von daher würd ich das Verfahren einstellen. Wegen Geringfügigkeit oder so.

Natürlich nur meine persönliche Meinung und keine juristische Einschätzung.


tatsache, das ganze schent sich hauptsächlich auf versammlungen zu beziehen.


Midazolam
Beigetreten: 25.09.2007
Knudsen
Beigetreten: 19.07.2005

wäre er clever, hätte er gesagt er war mitm Motorrad unterwegs und hatte es eilig.


Kavalor
Beigetreten: 07.09.2006

Vortäuschung einer Straftat könnte ihm angehängt werden.


Seekorn
Beigetreten: 04.02.2006

Original von Kavalor
Vortäuschung einer Straftat könnte ihm angehängt werden.

Nein. Lesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html


Er hat doch sogar die Verkäuferin aufgeklärt!

Also zu Deutschland würde eher passen, dass der Anrufer den Einsatz zahlt, da er sich nicht beim "Überfallenden" erkundigt hat ob er was böses machen will!

Wie gesagt, nicht meine Meinung aber es würde zu unserem tollen Land passen :tongue:


Kapusta
Beigetreten: 02.02.2006
WorshipMe
Beigetreten: 22.11.2006

Original von KotteTHC
grober unfug?

"groben unfug" gibt es nicht (mehr), das fällt unter beslästigung der allgemeinheit und das ist kein straftatbestand

mir fällt auch keine straftat ein, die er hier verwirklicht haben könnte, eventuell ist das nur schlecht formuliert und es ist das wohl wahrscheinliche zivilverfahren für die einsatzkosten der streifen gemeint


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