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Unterlassene Hilfeleistung?

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Fireandice23
Beigetreten: 30.05.2007

Hi

Angenommen euer Vordermann fährt mit seinem PKW viel zu schnell in eine vereiste Kurve hinein (vom Zubringer auf die Autobahn) und knallt mit dem Wagen gegen die Leitplanke.
Der Wagen war Schrott, aber der Fahrer ist sofort ausgestiegen und war äußerlich unversehrt.

Ist man verpflichtet dort anzuhalten und sich somit selber in Gefahr zubringen?


Antwort
Zitat
36 Antworten
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von Fireandice23
Hi

Angenommen euer Vordermann fährt mit seinem PKW viel zu schnell in eine vereiste Kurve hinein (vom Zubringer auf die Autobahn) und knallt mit dem Wagen gegen die Leitplanke.
Der Wagen war Schrott, aber der Fahrer ist sofort ausgestiegen und war äußerlich unversehrt.

Ist man verpflichtet dort anzuhalten und sich somit selber in Gefahr zubringen?

Grundregel:

Eigenschutz vor Fremdschutz!

Weiterhin bist du "nur" verpflichtet im Rahmen deiner Möglichkeiten Hilfe zu leisten...

Notruf/Polizei anrufen musst du immer.....bzw. es wird dir zugetraut


Antwort
Zitat
EbiWiTt
Beigetreten: 14.01.2009

Original von FiftyBlume

Original von Fireandice23
Hi

Angenommen euer Vordermann fährt mit seinem PKW viel zu schnell in eine vereiste Kurve hinein (vom Zubringer auf die Autobahn) und knallt mit dem Wagen gegen die Leitplanke.
Der Wagen war Schrott, aber der Fahrer ist sofort ausgestiegen und war äußerlich unversehrt.

Ist man verpflichtet dort anzuhalten und sich somit selber in Gefahr zubringen?

Grundregel:

Eigenschutz vor Fremdschutz!

Weiterhin bist du "nur" verpflichtet im Rahmen deiner Möglichkeiten Hilfe zu leisten...

Notruf/Polizei anrufen musst du immer.....bzw. es wird dir zugetraut

kann ich so bestätigen. Wenn du dich deiner Meinung nach in Gefahr bringen würdest, bist du nicht dazu verpflichtet auszusteigen. Aber wie schon geschrieben, den Notruf absetzen kann man auch so. Dann hast du auf jeden Fall Hilfe geleistet und kannst nicht mehr wegen Unterlassung dran kommen.


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Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Nochmal als Hinweis:

Es kommt immer auf die Situation an, wenn du natürlich auf der einsamen Landstraße weiterfährst und anrufst, kann das trotzdem unterlassene Hilfeleistung sein.

Wenn man beim DRK/Malteser/o.ä. ist, dann ist man auch zu mehr Hilfeleistung "verpflichtet" :-)


Antwort
Zitat

ähm wenn ich sehen würde dass das auto ziemlich schrott ist, dann würde ich mir da sorgen machen.. du siehst ja nicht, ob er innere verletzungen hat oder ob er ne gehinrerschütterung oder sonst was hat..

das nächste ist, dass kein mensch einfach mal so nach nem unfall aussteigt und dann nen klaren kopf hat und weiß was zu tun ist..
gerade auf ner autobahnauffahrt kann das sehr gefährlich werden, wenn die leute unter schock stehen und panik kriegen und das falsche tun. schon alleine darum finde ich es notwendig dort anzuhalten und demjenigen zu helfen alles zu regeln, selbst wenn er völlig unverletzt ist.. und zeuge bist du auch noch


Antwort
Zitat
DexLirium
Beigetreten: 24.02.2008

Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff aber irgendwie sehe ich in der beschriebenen Situation die Gefahr nicht...


Antwort
Zitat
Noonien
Beigetreten: 01.01.2007

Original von DexLirium
Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff aber irgendwie sehe ich in der beschriebenen Situation die Gefahr nicht...

Geht mir auch so.
Der Fahrer hat nicht auf sich aufmekrsam gemacht das er Hilfe braucht und war ja scheinbar nicht unfähig dazu.
Polizei/Rettung über das Gesehene informieren sollte das Richtige sein.


Antwort
Zitat

Kannst ja auch auf die Autobahnauffahren aufm Standstreifen anhalten Warnblinker rein, Beifahrerseite aussteigen, hinter der Leitplanke zurücklaufen und nachsehen ob tatsächlich alles in Ordnung ist. Je nachdem wie extrem der Unfall war kann der Fahrer unter Schock stehen, eventuell sind noch andere Personen im AUto gewesen die verletzt sind etc.

Wie sowas am Ende rechtlich bewertet werden würde, hängt sicher von den genauen Umständen im jeweiligen Einzelfall ab und ist pauschal wohl nicht wirklich zu beantworten.


Antwort
Zitat
Noonien
Beigetreten: 01.01.2007

Die Sache ist halt auch die : Befahrene Strasse = da müssten dann hunderte Leute angezeigt werden, und wer soll wissen wer da alles gefahren ist ?


Antwort
Zitat

Original von Noonien
Die Sache ist halt auch die : Befahrene Strasse = da müssten dann hunderte Leute angezeigt werden, und wer soll wissen wer da alles gefahren ist ?

soll das deine argumentation sein? solange keiner dasteht und sich die kennzeichen aufschreibt immer schön vorbei fahren?


Antwort
Zitat
DexLirium
Beigetreten: 24.02.2008

Nach der strafrechtlichen Relevanz wurde doch gar nicht gefragt, aber wenns danach geht...

Vorbeifahren und nichts machen (auch nicht Rettungsdienst oder Polizei anrufen): Ganz klar unterlassene Hilfeleistung.
KANN man dafür belangt werden? - Ja.
WIRD man dafür belangt werden? - Wahrscheinlich nicht.

Davon ab könnte ICH es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren seelenruhig vorbeizujuckeln und in Kauf zu nehmen, dass dem Unfallfahrer da was passiert oder es wegen der vereisten Kurve noch zu ner Massenkarambolage kommt.


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Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005

§ 323c StGB wäre hier als einzige Norm einschlägig. Aber auch da muss die Hilfeleistung zumutbar sein. Dazu wird sogar das Negativbeispiel der eigenen Gefährdung genannt.


Antwort
Zitat
EbiWiTt
Beigetreten: 14.01.2009

Original von eplc
§ 323c StGB wäre hier als einzige Norm einschlägig. Aber auch da muss die Hilfeleistung zumutbar sein. Dazu wird sogar das Negativbeispiel der eigenen Gefährdung genannt.

und wer würde jemanden wegen Unterlassung verurteilen wenn er "nur" den Notruf abgesetzt hat? Mir ist kein Fall bekannt.

Das Absetzen des Notrufes zählt bereits zur Hilfeleistung. Sehe ich genauso.


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dhw86
Beigetreten: 07.12.2006

es könnten verletzte mitfahrer im wagen sein, denke notruf absetzen und falls möglich anhalten und helfen sollte drin sein :)


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Zitat
Outbreaker5832
Beigetreten: 03.10.2008

Original von dhw86
es könnten verletzte mitfahrer im wagen sein, denke notruf absetzen und falls möglich anhalten und helfen sollte drin sein :)

this! Zumindest die 112 anrufen ist Pflicht. Habe ich auf der BAB auch schon geamacht, als ich eine Unfallselle passiert habe. Notrufe sind zwar davor schon eingangen, aber es ist trotzdem wichtig.

Angehalten habe ich auch nicht, da ich gedacht habe, dass es keine direkten Gefahren mehr gab.

Solang man ein Handy hat, ist auch während der Fahr ein Anruf bei der 112 nie falsch. Ist zumindest besser als nichts zu machen,.


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Zitat
Spatorion
Beigetreten: 20.03.2010

Original von efde55
Kannst ja auch auf die Autobahnauffahren aufm Standstreifen anhalten Warnblinker rein, Beifahrerseite aussteigen, hinter der Leitplanke zurücklaufen und nachsehen ob tatsächlich alles in Ordnung ist.

So würde ich es wahrscheinlich auch machen, allerdings MUSS das der Normalbürger nicht.

Auf einer Autobahn ist eine dermaßen große Gefahr, dass jemand mit ca. 100 km/h in den Wagen kracht so groß, dass eine Gefährdung immer gegeben ist.

Ein Großteil der Polizisten stirbt auf der Autobahn, während sie mit dem Streifenwagen eine Unfallstelle absichern bzw. davor warnen wollen.


Antwort
Zitat

Original von Spatorion

Original von efde55
Kannst ja auch auf die Autobahnauffahren aufm Standstreifen anhalten Warnblinker rein, Beifahrerseite aussteigen, hinter der Leitplanke zurücklaufen und nachsehen ob tatsächlich alles in Ordnung ist.

So würde ich es wahrscheinlich auch machen, allerdings MUSS das der Normalbürger nicht.

Auf einer Autobahn ist eine dermaßen große Gefahr, dass jemand mit ca. 100 km/h in den Wagen kracht so groß, dass eine Gefährdung immer gegeben ist.

Ein Großteil der Polizisten stirbt auf der Autobahn, während sie mit dem Streifenwagen eine Unfallstelle absichern bzw. davor warnen wollen.

Jetzt übertreibst du aber maßlos... es stirbt vielleicht mal einer im jahr, wenn überhaupt.. außerdem ist das überhaupt nicht das Thema.


Antwort
Zitat
Fireandice23 Themenstarter
Fireandice23
Beigetreten: 30.05.2007

Muss da noch was hinzufügen. Ich bin nicht sofort weitergefahren, sondern habe kurz angehalten und gefragt ob er ok sei. Er hat die Frage bejaht und hat selber das Handy in die Hand genommen und telefoniert (mit wem keine Ahnung). Aus diesem Grund habe ich dann auch gesagt ich fahre weiter und er hat "ok" gesagt.

Das Problem dabei ist eben, ich hätte an der Stelle mMn nicht ohne mich selber in Gefahr zu bringen stehen bleiben können. Vor der Kurve ist freie Fahrt und deswegen kommen die Autos dort mit sehr hohen Geschwindigkeiten angefahren und da sein Auto quer gestanden hat, sah ich keine Möglichkeit mein Fahrzeug abzustellen. Auf der rechten Seite gibt es keine Leitplanke, sondern nur einen Grünstreifen und deswegen sah ich keinen ausreichenden Schutz für mich. Ich selber konnte ja nur noch gerade eben abbremsen weil die Kurve so unübersichtlich ist. Wenn dort zwei Autos gestanden hätten, wäre es für die nachfolgenden Autos noch gefährlicher geworden.

Vielleicht hört sich jetzt mein Post nach vielen "Entschuldigungen" aus um mein Gewissen zu beruhigen. Aber ich war in der Situation echt überfordert, obwohl ich schon lange meinen Führerschein habe und bei einigen Unfällen dabei war (zum Glück mit dem PKW noch nicht selber beteiligt gewesen *auf Holz klopf*).


Antwort
Zitat
Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007

Wenn er dich weiterwinkt und keine Hilfe will, ist auch der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nicht einschlägig.


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masa88x
Beigetreten: 05.01.2009

mal ne andere frage, ist es wirklich so gefährlich auf der autobahn auf dem seitenstreifen stehen zu bleiben? hört man ja ständig aber wer soll einem da reinfahren? vorallem wenn man auch noch warnblink anhat, da müsste ja einer schon absichtlich reinfahren wollen


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