Hab mal gehört, dass man das Bußgeldverfahren abwenden kann wenn die Person auf dem Foto nicht identifizierbar/ das Foto schlecht ist. Ist da was dran?
Das Foto ist zu 90 % schwarz, man sieht ein Ohr, ne halbe Nase, ne Backe, ne Stirn und ne Sonnenbrille.
Bin innerorts 32 km/h inkl. Toleranzabzug zu schnell gefahren, wobei als ich auf den Tacho geguckt hab ca. 80 drauf stand... aber damit kann ich mir wohl nix kaufen.
Nur rein theoretisch... was ist, wenn ich sage, dass ich nicht gefahren bin und nicht weiß, wer gefahren ist...? Ich war gar nicht in der Gegend und keiner meiner Familienangehörigen will gefahren sein bla bla...?
