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vermieter kündigt nach unerlaubtem wohnungszutritt

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TheBrain90
Beigetreten: 05.07.2008
Oldschool Grinder

hallo,

war 3 wochen im urlaub (mein vermieter wusste davon) und als ich zurück kam hatte ich nen brief von ihm im postkasten, der eine fristgerechte kündigung enthielt mit der begründung das die wohnung absolut verdreckt sei und das bad wohl komplett saniert werden müsste (wofür die kaution nicht reicht und ich die wohnung in den ursprünglichen zustand zurückversetzen sollte, ansonsten würde mein vermieter sich an meinen arbeitgeber wenden). davon abgesehen dass die beschuldigungen in meinen augen völliger schwachsinn sind, wollte ich fragen, ob die kündigung mit dieser begründung überhaupt wirksam ist, denn offensichtlich war mein vermieter in meiner wohnung ohne mich davon in kenntnis zu setzen?

vielen dank im voraus.

p.s. wohne seit ~2,5 jahren in der wohnung und bisher gab es nie irgendwelche probleme.


Antwort
Zitat
79 Antworten
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Grundsätzlich steht dem Vermieter während der Abwesenheit des Mieters (z.B.: Urlaub) kein Besichtigungsrecht zu.

Außer in dringlichen Gründen (direkte Gefahr oder z.B. Wasserrohrbruch). Ansonsten in ordentlichen Gründen, wenn du da bist, immer nur nach Vorankündigung.

Im Prinzip würde der Tatbestand alleine §123 StgB erfüllen.

Spoiler

§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Obv keine Rechtsberatung


Antwort
Zitat

Muss man seinen Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass man 3 Wochen nicht da ist? Sorry wegen offtopic, aber das interessiert mich halt^^.


Antwort
Zitat
StephanS
Beigetreten: 14.09.2008
Oldschool Grinder

Original von phil1312
Muss man seinen Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass man 3 Wochen nicht da ist? Sorry wegen offtopic, aber das interessiert mich halt^^.

NEIN


Antwort
Zitat

Original von StephanS

Original von phil1312
Muss man seinen Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass man 3 Wochen nicht da ist? Sorry wegen offtopic, aber das interessiert mich halt^^.

NEIN

DANKE


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

.

Naja, OP sollte die Wohnuung schon nicht zerstören oder verranzen lassen, so viel kann man Mietern schon noch zumuten.


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Er darf die Wohnung nicht betreten. Ob er aber die Kenntnis verwerten darf, steht auf einem anderen Blatt. Der Kündigung sollte das nicht entgegenstehen.


Antwort
Zitat

edit

Lass dir das ja nicht gefallen und fahre noch heute auf ein Polizeirevier und erstatte Strafanzeige, du musst dazu nichts weiter wissen, schilderst dort einfach die Lage.
Ok fristgerechte hmm die bekommter sicher durch, trotzdem Polizei. Dein weiteres Vorgehen morgen ist Mieterbund oder Anwalt wenn Rechtsschutz vorhanden. Dort alles weitere abklären lassen.

Wenn nicht postest du das ganze in einen Mietrechstvorum.Viel Erfolgp.s. Wie kam der VM in die Wohnung??? Ach Arbeitgeber, wie geht der bitte ab, war der ma bei der Stasi?


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Original von fischief
Lass dir das ja nicht gefallen und fahre noch heute auf ein Polizeirevier und erstatte Strafanzeige, du musst dazu nichts weiter wissen, schilderst dort einfach die Lage.

Das ist wirklich wichtig und die Grundlage für dein weiteres handeln. Die Fristlose ist m.M.n nicht rechtsgültig.Deinn weiteres Vorgehen morgen ist Mieterbund oder Anwalt wenn Rechtsschutz vorhanden.

Wenn nicht postest du das ganze in einen Mietrechstvorum.Viel Erfolgp.s. Wie kam der VM in die Wohnung??? Ach Arbeitgeber, wie geht der bitte ab, war der ma bei der Stasi?

Hast du überhaupt den OP gelesen?

Es handelt sich um eine fristgerechte Kündigung.


Antwort
Zitat
Hennes
Beigetreten: 06.03.2006
Oldschool Grinder

Mieterbund ist wirklich zu empfehlen, die nehmen einen auch i.d.r. nachträglich auf und vertreten dich kostenfrei. Die meisten Vermieter knicken ein wenn sie einen Brief vom MB bekommen.


Antwort
Zitat
StephanS
Beigetreten: 14.09.2008
Oldschool Grinder

Original von TheBrain90
hallo,

war 3 wochen im urlaub (mein vermieter wusste davon) und als ich zurück kam hatte ich nen brief von ihm im postkasten, der eine fristgerechte kündigung enthielt mit der begründung das die wohnung absolut verdreckt sei und das bad wohl komplett saniert werden müsste (wofür die kaution nicht reicht und ich die wohnung in den ursprünglichen zustand zurückversetzen sollte, ansonsten würde mein vermieter sich an meinen arbeitgeber wenden). davon abgesehen dass die beschuldigungen in meinen augen völliger schwachsinn sind, wollte ich fragen, ob die kündigung mit dieser begründung überhaupt wirksam ist, denn offensichtlich war mein vermieter in meiner wohnung ohne mich davon in kenntnis zu setzen?

vielen dank im voraus.

p.s. wohne seit ~2,5 jahren in der wohnung und bisher gab es nie irgendwelche probleme.

Hallo

Ersmal kann ich Lordpoker nur zustimmen. Wenn es bei dir keinen direkte Gefahr aus der Wohnung für andere Personen gab darf der Vermieter die Wohnung ohne deine Genehmigung nicht betreten . Soll heißen. Wenn es dir brennt , Wasserrohrbruch oder aber wenn die Wohnung so stinkt das es andere Belästigt bzw einschränkt. (Bei Messis zb.) darf er zusammen mit dem Ordnungsamt, Polizei oder Feuerwehr sicherlich rein.

Falls das bei dir nicht zutrifft würde ich umgehen bei der Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen.

Die Kündigung ist nicht rechtkräftig. Vermieter schreiben schnell Kündigungen und denken weil es ihr Eigentum ist bestimmen sie alleine was in "ihrem " Haus vor sich geht und können alles machen was sie wollen .

Besonders oft kommt sowas vor wenn das Haus vom Eigentümer verwaltet wird und nicht von einer Hausverwaltung, da die genau wissen das es nicht erlaubt ist sich Zutritt zu der Wohnung eine Mieters zu verschaffen.

Du hast ja scheinbar deinem Vermieter gesagt das du 3 Wochen weg bist und er hatt diese Chance dreisterweise genutzt um sich unbefugt Zutritt zu verschaffen. Das ist ein Grober Vertrauensbruch im Mieter/Vermieter Verhältniss. Ich würde auch dringens um die herausgabe aller Wohnungsschlüssel klagen.

Ich an deiner Stelle würde Morgen direkt als erstes Strafanzeige stellen. Da brauchste nicht zum Anwalt sonder gehst direkt zur Polizei erklärst ihn denn Fall und sag das du dich seither unwohl in deiner Wohnung fühlst da der Vermieter ja ständig wieder kommen könnte. Frag einfach mal ob der Vermieter nicht kurzfristig dazu angehalten werden kann alle Wohnungsschlüssel rauszurücken.

Danach gehst du direkt zu einem Mieterschutz also entweder dem Mieterschutzbund oder andere Organisationen . Google einfach mal dann findest du sicher auch was in deiner Nähe.

Achtung das ist keine Rechtberatung und du kannst dich auch nicht 100% sagen ob alles richtig ist was ich sag. Meine Freundin hatt nur mal in so einer Rechtberatung gearbeitet und mir dann immer so "Highlights" erzählt.

Denn Vermieter würde ich anschreiben das du die Kündigung als nicht rechtens betrachtest. Von einer Anzeige würde ich ihm nicht erzählen.

Du musst auch wenn der Vermieter vor deiner Tür steht ihn nicht reinlassen. Wenn er bei dir rein will dann muss er einen Termin ausmachen dem du zustimmst und erst dann darf er die Wohnung betreten.

Viel Erfolg und lass dich ja nicht zu viel stressen davon denn so eine Kündigung ist nicht rechtens. Auch können normal Abnutzungspuren in einer Wohnung nach einer gewissen Zeit nicht auf denn Mieter übertragen werden, das heisst in keinem Fall muss die Wohnung nach 3 Jahren genauso zurückgegeben werden wie sie übernommen wurde. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann der Mieter dafür Belangt werden.

Edit:

Sag bei der Mieterberatung auch unbedingt das mit dem " er will sich an deinen Arbeitgeber wenden " das is absolutes NO-GO solltest du auch auch bei der Polizei mit angeben.


Antwort
Zitat
JanS
Beigetreten: 24.09.2006
Elite Grinder

edit by michimanni
Bitte unterlasse derartige Beleidigungen, die möchten wir hier im Forum nicht haben. Danke für dein Verständnis :)


Antwort
Zitat
Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005
PokerStrategist

Original von TheBrain90
(wofür die kaution nicht reicht und ich die wohnung in den ursprünglichen zustand zurückversetzen sollte, ansonsten würde mein vermieter sich an meinen arbeitgeber wenden).

Das ist schon nen starkes Stück. Grenzt ja schon an eine Drohung. Würde auch insta zum Mieterschutzbund gehen und denen die Sachlage schildern.
Ohne vorherigen Termin mit dir abzumachen darf er natürlich nicht in deine Wohnung. Verwehren kann man ihm das aber auch nicht so ohne Weiteres...


Antwort
Zitat
satisfaction
Beigetreten: 22.12.2007
Poker Player

Der vermieter darf nicht mal ein schlüssel von der vermieteten wohnung besitzen, geschweige sie ohne deine erlaubnis zu betreten. was er macht ist hausfriedensbruch. sowas darfste dir auf keinen fall gefallen lassen. Geh zum Mieterschutzbund und danach zur Polizei!


Antwort
Zitat
StephanS
Beigetreten: 14.09.2008
Oldschool Grinder

Original von krong

Original von TheBrain90
(wofür die kaution nicht reicht und ich die wohnung in den ursprünglichen zustand zurückversetzen sollte, ansonsten würde mein vermieter sich an meinen arbeitgeber wenden).

Das ist schon nen starkes Stück. Grenzt ja schon an eine Drohung. Würde auch insta zum Mieterschutzbund gehen und denen die Sachlage schildern.
Ohne vorherigen Termin mit dir abzumachen darf er natürlich nicht in deine Wohnung. Verwehren kann man ihm das aber auch nicht so ohne Weiteres...

? und genau das ist der Fehler du kannst es ihm sehr wohl verwehren genauso wie jedem anderen . Das ist dein Privatsphäre und du hast das Hausrecht in deiner Wohnung. Also kannst du es auch durchsetzten.


Antwort
Zitat
Axelbilou
Beigetreten: 13.06.2008
Oldschool Grinder

ganz klar Hausfriedensbruch !


Antwort
Zitat
Floridachris
Beigetreten: 23.08.2006
PokerStrategist

offensichtlich war er in der Wohnung.
Aber kann man das beweisen.

Steht das in der Kündigung ? [Grund ]- Badezimmer usw.


Antwort
Zitat
Khali
Beigetreten: 09.01.2007
Elite Grinder

Geht doch aus OPs Post hervor. Kündigung wurde obv. mit dem Zustand der Wohnung/Bad begründet.


Antwort
Zitat
Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005
PokerStrategist

Original von StephanS

Original von krong

Original von TheBrain90
(wofür die kaution nicht reicht und ich die wohnung in den ursprünglichen zustand zurückversetzen sollte, ansonsten würde mein vermieter sich an meinen arbeitgeber wenden).

Das ist schon nen starkes Stück. Grenzt ja schon an eine Drohung. Würde auch insta zum Mieterschutzbund gehen und denen die Sachlage schildern.
Ohne vorherigen Termin mit dir abzumachen darf er natürlich nicht in deine Wohnung. Verwehren kann man ihm das aber auch nicht so ohne Weiteres...

? und genau das ist der Fehler du kannst es ihm sehr wohl verwehren genauso wie jedem anderen . Das ist dein Privatsphäre und du hast das Hausrecht in deiner Wohnung. Also kannst du es auch durchsetzten.

Es ist das Eigentum des Vermieters und selbstverständlich darf er unter gewissen Umständen die Wohnung betreten. Hab hier mal nen paar Punkte zusammengesucht:

• um die Wohnung Kaufinteressenten
zu zeigen,
• zur Vorbereitung von
Modernisierungs- bzw.
Instandhaltungsmaßnahmen,
• zur Erforschung einer
Schadensursache,
• bei Vorliegen konkreter
Anhaltspunkte für drohende Schäden,
• bei begründetem Verdacht der
vertragswidrigen Nutzung
(z.B.: unerlaubte Tierhaltung),
• zum Ablesen der Messvorrichtungen,
• zum Vermessen der Wohnung,
• um die Wohnung
Nachmietinteressenten zu zeigen,
sofern das Mietverhältnis gekündigt
wurde.

Unangenehm wirds wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen will denn:

Bei Kaufinteressenten muss der berufstätige
Mieter Besichtigungstermine dreimal monatlich
werktags zwischen 19.00 und 20.00 Uhr mit
einer Dauer von jeweils 30 bis 45 Minuten
dulden (LG Frankfurt am Main, NZM 2002,
696).

Quelle: http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf

Natürlich alles nur nach vorheriger Absprache mit dem Mieter.

Auch darf der Eigentümer natürlich einen Schlüssel von der Wohnung besitzen. Es ist schließlich seine Wohnung... Teilweise krass was ihr hier für Vorstellungen habt. Das Mietrecht ist auch schon so krass über dem Recht des Eigentümers angesiedelt, komplett rechtelos ist aber auch der nicht... =)

Es empfiehlt sich auch immer, sich mit dem Vermieter "gut zu stellen". In der Regel weiß der nämlich (im Gegensatz zu vielen Mietern) ganz genau welche Pflichten er hat, nur beschleunigt ein schlechtes Verhältnis so gut wie nie die Durchführung von Reparaturen, etc...


Antwort
Zitat
PaxiFixi
Beigetreten: 19.03.2007
PokerStrategist

sick wie oft hier Leute Probleme mit den Vermietern haben...

gl anyway


Antwort
Zitat
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