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[Geschlossen] Vermieter stellt sich quer...

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Seekorn
Beigetreten: 04.02.2006

Original von Mayor84
Es ist egal wie die Formulierungen bzgl. Endrenovierung sind, die Klauseln sind ganz einfach nicht mehr gültig. Da dein Vermieter auch keine Kaution von dir hat, kannst du die Wohnung so abgeben.

Das ist Unsinn. Renovierungsklauseln können sehr wohl wirksam sein, es kommt nur auf die richtige Formulierung an.


Mayor84
Beigetreten: 15.03.2007

Original von Seekorn

Original von Mayor84
Es ist egal wie die Formulierungen bzgl. Endrenovierung sind, die Klauseln sind ganz einfach nicht mehr gültig. Da dein Vermieter auch keine Kaution von dir hat, kannst du die Wohnung so abgeben.

Das ist Unsinn. Renovierungsklauseln können sehr wohl wirksam sein, es kommt nur auf die richtige Formulierung an.

Klauseln im Mietvertrag die eine Endrenovierung vorschreiben sind unwirksam.


Mayor84
Beigetreten: 15.03.2007

Original von micha1100

Original von Mayor84
Ich bin beruflich in der Immo-Branche, hatte ein Seminar mit diesem Schwerpunkt.

Dann fürchte ich, daß du da nicht richtig aufgepaßt hast. Von der Rechtsprechung sind diverse Klauselformulierungen als unwirksam beurteilt worden, aber daß Endrenovierungen generell nicht mehr auf den Mieter übertragen werden dürfen, wäre mir neu.

Es gibt auch "Tricks" mit denen man die Endrenovierung dem Mieter zuschreibt.
Aber halt nicht mit Formulierungen im MV.


Notfalls jemanden einschalten wie nen Architekten damit er feststellt was noch nötig sein könnte und was ok ist. Kommt bestimmt billiger als 1k.


Original von Mayor84

Original von Seekorn

Original von Mayor84
Es ist egal wie die Formulierungen bzgl. Endrenovierung sind, die Klauseln sind ganz einfach nicht mehr gültig. Da dein Vermieter auch keine Kaution von dir hat, kannst du die Wohnung so abgeben.

Das ist Unsinn. Renovierungsklauseln können sehr wohl wirksam sein, es kommt nur auf die richtige Formulierung an.

Klauseln im Mietvertrag die eine Endrenovierung vorschreiben sind unwirksam.

nein es ist nur eine starre renovierungsregelung ungültig und in diesem zusammenhang auch eine endrenovierung, weil dann der ganze pasus gestrichen wird


wimmi10
Beigetreten: 20.04.2006

Original von Mayor84

Original von Seekorn

Original von Mayor84
Es ist egal wie die Formulierungen bzgl. Endrenovierung sind, die Klauseln sind ganz einfach nicht mehr gültig. Da dein Vermieter auch keine Kaution von dir hat, kannst du die Wohnung so abgeben.

Das ist Unsinn. Renovierungsklauseln können sehr wohl wirksam sein, es kommt nur auf die richtige Formulierung an.

Klauseln im Mietvertrag die eine Endrenovierung vorschreiben sind unwirksam.

renovierung und schönheitsreparaturen (auch beim auszug) müssen sehr wohl noch vom mieter gemacht werden - wenn notwendig

was der bgh für nichtig erklärt hat sind starre fristen (zb alle 3 jahren ausmalen ohne rücksicht auf den zustand der wohnung)

aber da du ja der experte bist, kann ich mich auch irren


micha1100
Beigetreten: 08.02.2006

Original von Mayor84
Klauseln im Mietvertrag die eine Endrenovierung vorschreiben sind unwirksam.

Das stimmt (nur), wenn im Vertrag einschränkungslos eine Endrenovierung gefordert wird. Zulässig ist aber beispielsweise, den Mieter zu verpflichten zu renovieren, soweit es erforderlich ist, und ansonsten eine anteilige Kostenerstattung zu leisten (was die meisten Mieter nicht wollen und deshalb lieber selbst renovieren).


Mayor84
Beigetreten: 15.03.2007

Original von micha1100

Original von Mayor84
Klauseln im Mietvertrag die eine Endrenovierung vorschreiben sind unwirksam.

Das stimmt (nur), wenn im Vertrag einschränkungslos eine Endrenovierung gefordert wird. Zulässig ist aber beispielsweise, den Mieter zu verpflichten zu renovieren, soweit es erforderlich ist, und ansonsten eine anteilige Kostenerstattung zu leisten (was die meisten Mieter nicht wollen und deshalb lieber selbst renovieren).

Das meinte ich mit dem "annehmbaren Zustand" und meinem Hinweis, dass Schönheitsreparaturen dem Mieter obliegen.
Wenn aber keine Renovierung erforderlich ist, kann dich aber kein Vermieter aufgrund des MVs zu einer Endrenovierung zwingen.


wimmi10
Beigetreten: 20.04.2006

Original von Mayor84

Original von micha1100

Original von Mayor84
Klauseln im Mietvertrag die eine Endrenovierung vorschreiben sind unwirksam.

Das stimmt (nur), wenn im Vertrag einschränkungslos eine Endrenovierung gefordert wird. Zulässig ist aber beispielsweise, den Mieter zu verpflichten zu renovieren, soweit es erforderlich ist, und ansonsten eine anteilige Kostenerstattung zu leisten (was die meisten Mieter nicht wollen und deshalb lieber selbst renovieren).

Das meinte ich mit dem "annehmbaren Zustand" und meinem Hinweis, dass Schönheitsreparaturen dem Mieter obliegen.
Wenn aber keine Renovierung erforderlich ist, kann dich aber kein Vermieter aufgrund des MVs zu einer Endrenovierung zwingen.

Selbst wenn du nur 2 Monate in der Wohnung warst, kann man nicht mehr davon ausgehen, dass sie noch so aussieht wie übernommen

D.h. ums Ausmalen wirst du bei Auszug nicht herumkommen.

Aber das hast wahrscheinlich eh auch gemeint ;)

BTW, in Österreich ist es mittlerweile so, dass dieses Abwohnen der Wohnung teil der Miete ist. Daher muss in Ö tatsächlich auch nicht mehr ausgemalt werden.
Komisch, dass es in De hierzu noch kein ähnliches Urteil gibt


tucks42
Beigetreten: 03.02.2006

Original von wimmi10

Original von Mayor84

Original von micha1100

Original von Mayor84
Klauseln im Mietvertrag die eine Endrenovierung vorschreiben sind unwirksam.

Das stimmt (nur), wenn im Vertrag einschränkungslos eine Endrenovierung gefordert wird. Zulässig ist aber beispielsweise, den Mieter zu verpflichten zu renovieren, soweit es erforderlich ist, und ansonsten eine anteilige Kostenerstattung zu leisten (was die meisten Mieter nicht wollen und deshalb lieber selbst renovieren).

Das meinte ich mit dem "annehmbaren Zustand" und meinem Hinweis, dass Schönheitsreparaturen dem Mieter obliegen.
Wenn aber keine Renovierung erforderlich ist, kann dich aber kein Vermieter aufgrund des MVs zu einer Endrenovierung zwingen.

Selbst wenn du nur 2 Monate in der Wohnung warst, kann man nicht mehr davon ausgehen, dass sie noch so aussieht wie übernommen

D.h. ums Ausmalen wirst du bei Auszug nicht herumkommen.

Aber das hast wahrscheinlich eh auch gemeint ;)

BTW, in Österreich ist es mittlerweile so, dass dieses Abwohnen der Wohnung teil der Miete ist. Daher muss in Ö tatsächlich auch nicht mehr ausgemalt werden.
Komisch, dass es in De hierzu noch kein ähnliches Urteil gibt

Nein! Eine Mietvertragsklausel die dich zwingt nach 2 Monaten pfleglichen wohnens die Wohnung zu malern ist ungültig. (große Ausnahme: eine echte Individualvereinbarung, z.B. als Zusatzvereinbarung) Auch in DE tendiert die Rechtsprechung dahin, dass das Abwohnen Teil des Mietzins ist. Leider ist das bei den meisten Vermietern noch nicht angekommen.


Mach auf jeden Fall Fotos von der Bude mit einem Zeugen nicht das er dir hinterher mit irgendwas ankommt. Ich würde auch einfach gehen wenn keine Kaution gezahlt wurde


ribarle
Beigetreten: 15.07.2006

omg, soviel halbwissen wieder hier, würde mich echt ankotzen auf der ersten seite so einen haufen dreck ala "musst eh nicht mehr renovieren" zu lesen, um dann später vom anwalt den hinweis zu bekommen, dass bisher nur einer recht hatte im thread: micha110 (und maybe tucks42).

bei der abnahme hättest am besten mit einen zeugen fotos machen sollen. und nix unterschreiben, von wegen nicht i.O. etc

ansonsten scan mal dein mietvertrag ein und uppe ihn hier, oder copy paste _alle_ klauseln zu schönheitsreperaturen und renovierung etc.

gogo


tucks42
Beigetreten: 03.02.2006

Original von micha1100

Original von Mayor84
Klauseln im Mietvertrag die eine Endrenovierung vorschreiben sind unwirksam.

Das stimmt (nur), wenn im Vertrag einschränkungslos eine Endrenovierung gefordert wird. Zulässig ist aber beispielsweise, den Mieter zu verpflichten zu renovieren, soweit es erforderlich ist, und ansonsten eine anteilige Kostenerstattung zu leisten (was die meisten Mieter nicht wollen und deshalb lieber selbst renovieren).

Tja, wobei die anteilige Kostenerstattung sich auch nicht auf einen starren Fristen/quotenplan beziehen darf, sondern nur auf den Objektiven Renovierungsbedarf. Das bedeutet im Zweifel bei jedem Mieterwechsel müsstest du als Vermieter ein Gutachten erstellen lassen um den Anteil festzustellen... oder kennst du eine gerichtsfeste Quotenvereinbarung?


micha1100
Beigetreten: 08.02.2006

Original von tucks42
wobei die anteilige Kostenerstattung sich auch nicht auf einen starren Fristen/quotenplan beziehen darf, sondern nur auf den Objektiven Renovierungsbedarf. Das bedeutet im Zweifel bei jedem Mieterwechsel müsstest du als Vermieter ein Gutachten erstellen lassen um den Anteil festzustellen... oder kennst du eine gerichtsfeste Quotenvereinbarung?

Ich werde mich hier ganz bestimmt nicht aus dem Fenster lehnen und einen Formulierungsvorschlag posten, aber es reicht ja aus, wenn der Vermieter auf einen Fristenplan verweist, diesen aber nicht "starr" formuliert, sondern dem Mieter den Einwand einer geringeren Abnutzung ermöglicht. Dann liegt die Beweislast beim Mieter.


wie immer gut hier zu fragen, ich denke du weisst jetzt was die richtige Line ist. Ansonsten ANWALT


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Dass ich Renovieren soll steht erstmal nur in der Kündigungsbestätigung...
Mit dem Mietvertrag is das auch so ne Sache...
Die Vermietung zur Zeit meines Einzugs hat da noch ein Zwangsverwalter geregelt... Und nach geraumer Zeit wurde die Sache dann von ner Wohnungsbaugesellschaft übernommen, allerdings ohne neuen Mietvertrag...

btw danke für das brainstorming bisher, aber scheinbar kann mir nur n fachanwalt fehlerfreie auskunft geben...


tucks42
Beigetreten: 03.02.2006

hattest du mit dem ZWangsverwalter einen Mietvertrag geschlossen? Wenn ja sollte der weitergelten. Also aus dem mal die Renovierungsklauseln posten. Und wie gesagt -> wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht dann gibts auch nix zu renovieren.

Aber Fachanwalt ist nie falsch.


micha1100
Beigetreten: 08.02.2006

Wie tucks schon sagte, wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert, brauchst du nicht zu renovieren, weil dies laut Gesetz eigentlich der Vermieter tun muß und es zwischen den Mietsparteien ausdrücklich und nachweisbar vereinbart werden muß, wenn die Verpflichtung auf den Mieter übertragen werden soll.

Einen Anwalt einzuschalten, ist für die Rechtssicherheit natürlich immer gut, wird aber wahrscheinlich mehr kosten, als dir die Sache wert ist. Wenn du zum Anwalt gehen willst, frage vorsichtshalber auf jeden Fall vorher nach den Kosten und entscheide dich erst dann.


andi23
Beigetreten: 04.06.2006

ich hab demnächst wahrscheinlich ein ähnliches problem (auszug, ordentlich kaution hinterlegt, starre Klausel á la "bei auszug renovieren" im vertrag). wenn ich zu hause bin such ich die formulierung mal raus und poste die hier, wär super wenn dazu ein rat der experten käme ;)

€dit: Folgendes steht in meinem Mietvertrag:

"Im Allgemeinen sind Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich:

in Küche... alle 3 Jahre,

in allen übrigen Schlaf- und Wohnräumen ... alle 5 Jahre,

in sonstigen Nebenräumen: alle 7 Jahre."

Und? Was sagen die Fachleute??


ribarle
Beigetreten: 15.07.2006

sieht schlecht aus:

Unwirksam ist eine formularvertragliche Regelung, nach der der Mieter die Schönheitsreparaturen innerhalb bestimmter starrer Fristen durchführen muss (BGH VIII ZR 361/03). Wirksam sind dagegen Klauseln, wonach der Mieter die Schönheitsreparaturen "in der Regel" oder "normalerweise" oder "im Allgemeinen" nach 3, 5, oder 7 Jahren durchführen muss, also wenn Abweichungen von den genannten Fristen möglich sind.

hast du noch etwas zur endrenovierung drin stehen?


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