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Waldorf Frommer Kanzlei Abmahnung DOWNLOADS

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Abbadon
Beigetreten: 06.02.2006
PokerStrategist

TIP: Wenn ihr Filesharing irgendeiner Art betreibt machts halt nur über einen VPN.
Kostet wenige Euros/Monat und hat auch ansonst nur Vorteile. :f_thumbsup:


Antwort
Zitat
philwen
Beigetreten: 13.05.2007
Oldschool Grinder

was wird denn im moment abgemahnt?

OCH über die üblichen foren dürfte doch safe sein?
Wird kinox.to abgemahnt?

Muss ja eigentlich der Fall sein, oder laden leute ernsthaft noch per P2P?


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Streaming wird wohl nicht verfolgt, es geht auch angeblich gar nicht um das Downloaden sondern um das Uploaden bei den entsprechenden Tauschbörsen...


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Können die Abmahner eig. feststellen, ob Ich mir einen stream zB. per downloadhelper auf der Festplatte speichere?


Antwort
Zitat
Prxxxe
Beigetreten: 22.01.2008
PokerStrategist

Nein, das ist das gleiche wie Streaming, nur dass die Daten auf deinem Rechner woanders zwischengespeichert (ohne das zwischen) werden.


Antwort
Zitat
h0nky
Beigetreten: 17.02.2008
Oldschool Grinder

Original von Rubnik
Können die Abmahner eig. feststellen, ob Ich mir einen stream zB. per downloadhelper auf der Festplatte speichere?

Außerdem kommen sich garnicht an deinen Namen über deine IP-Adresse, da der Gegenstand der kommerziellen Verbreitung nicht gegeben ist, weil du keine Daten weitergibts und hochlädst.


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Danke euch beiden für die Antworten.....


Antwort
Zitat
kiranaglo
Beigetreten: 02.07.2009
PokerStrategist

Ich habe heute nen Debcon-Brief (kein Einschreiben) bekommen, indem sie im Auftrag der Kanzlei Negele & Konsorten eine 1000-Euro Forderung eintreiben wollen.

Das schöne ist das ich damals (2009) schon zum RA gegangen bin und er den üblichen Schriftverkehr geleistet hat. Seitdem nix mehr gehört, geschweige denn bekomen.

Frist bis zum 19.12. gesetzt - wie reagiere ich denn in diesem Fall?

Habe keine Lust NOCHEINMAL Geld für den RA zu zahlen - im ja eigentlichen selben Fall!!


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Geht es um den selben Vorwurf?


Antwort
Zitat
EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

gehts um den exakt selben vorwurf sollte die frage erstmal eher heißen ... weil wenn du z.b. ein album runtergeladen hast (z.b. bravo hits xyz) und wegen lied 4 abgemahnt wurdest und meinst der fall wäre erledigt heißt das noch lange nicht das du nicht für jedes andere lied ebenfalls zur kasse gebeten werden kannst ...

bzgl. p2p: warum nicht? solange man nix hochlädt ... und genau dafür gibts sog. leecher mods ... funktioniert angeblich einwandfrei ohne das risiko selber was zu verbreiten


Antwort
Zitat
kiranaglo
Beigetreten: 02.07.2009
PokerStrategist

Ja, genau.

Es heisst, debcon vertritt die Interessen von der Anwaltskanzlei Negele und Co.

Die haben offensichtlich die alten Forderungen mal wieder aufgekauft und ernten jetzt...oder versuchen es zumindest...

Aber mein RA hat doch alles erledigt...

Bin ratlos, weil ich keine Lust habe wieder zu zahlen. Bin zwar Rechtschutzversichert, aber bei einer Urheberrechtsverletzung greift diese ja nicht...


Antwort
Zitat
kiranaglo
Beigetreten: 02.07.2009
PokerStrategist

Muss der gleiche sein, habe nix anderes ausgefressen und es wurde mir auch nie mehr ne andere Mahnung/Forderung gestellt.


Antwort
Zitat
Heisuuu
Beigetreten: 17.12.2013
Elite Grinder

schreib mir mal das genaue datum der ERSTEN abmahnung hier rein.
evt ist der fall schon verjährt.
sollte dies der fall sein, kannst du dir gemütlich die eier schaukeln, da, im schlimmsten fall, dein gegner die gesamten kosten eines möglichen verfahrens tragen müsste.

auf den bettelbrief vom inkassounternehmen würde ich wie folgt reagieren:
ach, leck mich! lies es dir hier einfach durch: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/Wegweiser%20Inkasso.pdf ;)

folgen könnte ein mahnbescheid (gelber brief), auf welchen du unbedingt reagieren musst, da du sonst post vom obergerichtsvollzieher bekommen wirst. ;)


Antwort
Zitat
kiranaglo
Beigetreten: 02.07.2009
PokerStrategist


Nochmal die Details:
Ich bin mit dem Schreiben der Anwaltskanzlei DAMALS zum RA gegangen. Dieser hat sich der Sache angemommen - ich habe NIE wieder was von denen gehört!


Antwort
Zitat
IronMaiden666
Beigetreten: 27.11.2007
Legacy Member

http://www.ra-plutte.de/2014/01/filesharing-verjaehrung-von-abmahnforderungen-erst-nach-10-jahren/

Ich würds drauf ankommen lassen, ist nach Auffassung anderer Gerichte schon verjährt.


Antwort
Zitat
Heisuuu
Beigetreten: 17.12.2013
Elite Grinder

keine panik!
ich würde da nüüüüx zahlen.

ich würde in etwa folgendes schreiben (per einschreiben einwurf):

"datum deine daten deren daten mahnsache bla

hiermit lege ich gegen mahnbescheid bla vom datum widerspruch ein. der widerspruch richtet sich gegen den gesamten anspruch.

allerherzlichste grüße, kusshand, bla"

ich bin allerdings kein anwalt, nehme für meine posts kein geld oder sonstwas und schon gar nicht übernehmen ich irgendwelche verantwortung, sollten hierdurch probleme entstehen.
ich berichte hier viel mehr, wie ich mich verhalten habe -> resultat: inkassounternehmen und ZWEI anwälte haben von mir 0€ gesehen, mahnbescheid bekommen und anwalt eingeschaltet -> nüüüx gerichtsverfahren oder sowas -> nur anwaltskosten ab mahnbescheid.
mahnbescheid kannst auch solo einfach so widersprechen, aber maybe sehen die darin ne schwäche und klagen.


Antwort
Zitat
RoXmoon
Beigetreten: 29.08.2013
Legacy Member

Original von kiranaglo

Nochmal die Details:
Ich bin mit dem Schreiben der Anwaltskanzlei DAMALS zum RA gegangen. Dieser hat sich der Sache angemommen - ich habe NIE wieder was von denen gehört!

Du kannst die Sache auch erst mal ignorieren - hier wird offensichtlich versucht über Psychoterror (die meisten Leute lassen sich sehr leicht beeindrucken vom Wort "Inkasso") doch noch irgendwie Kohle abzuzocken.

Wirklich und unbedingt reagieren musst du aber auf gerichtliche Schreiben. Aber normalerweise gehen Abzocker diesen Weg nicht, weil sie genau wissen, dass sie nicht damit durchkommen.

Lass dich nicht verunsichern. Du kannst die Schreiben auf jeden Fall aufheben falls sie irgendwann doch noch so penetrant werden, dass du deinen Anwalt wieder konsultieren musst.

Ich persönlich würde nicht direkt auf die reagieren, sie also auch nicht kontaktieren. Wie gesagt, wenn sie nicht aufhören oder (was sehr unwahrscheinlich ist) ein Schreiben vom Gericht zu der Sache bei dir reinflattert, dann lässt du am besten den selben Anwalt wie früher die Sache klären.


Antwort
Zitat
Heisuuu
Beigetreten: 17.12.2013
Elite Grinder

Original von RoXmoon

Wirklich und unbedingt reagieren musst du aber auf gerichtliche Schreiben. Aber normalerweise gehen Abzocker diesen Weg nicht, weil sie genau wissen, dass sie nicht damit durchkommen.

Lass dich nicht verunsichern. Du kannst die Schreiben auf jeden Fall aufheben falls sie irgendwann doch noch so penetrant werden, dass du deinen Anwalt wieder konsultieren musst.

Ich persönlich würde nicht direkt auf die reagieren, sie also auch nicht kontaktieren. Wie gesagt, wenn sie nicht aufhören oder (was sehr unwahrscheinlich ist) ein Schreiben vom Gericht zu der Sache bei dir reinflattert, dann lässt du am besten den selben Anwalt wie früher die Sache klären.

junge, verpiss dich!
du hast ganz offentsichtlich überhaupt keine ahnung.
das inkassounternehmen leitet ganz geschmeidig ein mahnverfahren ein und du erhälst dann auf jeden post vom amtsgericht.
dieses mahnverfahren wird bei einleitung NICHT, extra für dich noch einmal: N I C H T geprüft.
spätestens bei post vom amtsgericht knicken womöglich viele ein.


Antwort
Zitat
EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

wenn es sich um genau denselben fall handelt den er schon mal mittels RA geklärt hat würd ich zum RA gehen und fragen was die scheisse soll

Original von Abbadon
TIP: Wenn ihr Filesharing irgendeiner Art betreibt machts halt nur über einen VPN.
Kostet wenige Euros/Monat und hat auch ansonst nur Vorteile. :f_thumbsup:

oder leecher mod verwenden


Antwort
Zitat
Gecko1996
Beigetreten: 16.04.2006
PokerStrategist

Original von Heisuuu

Original von RoXmoon

Wirklich und unbedingt reagieren musst du aber auf gerichtliche Schreiben. Aber normalerweise gehen Abzocker diesen Weg nicht, weil sie genau wissen, dass sie nicht damit durchkommen.

Lass dich nicht verunsichern. Du kannst die Schreiben auf jeden Fall aufheben falls sie irgendwann doch noch so penetrant werden, dass du deinen Anwalt wieder konsultieren musst.

Ich persönlich würde nicht direkt auf die reagieren, sie also auch nicht kontaktieren. Wie gesagt, wenn sie nicht aufhören oder (was sehr unwahrscheinlich ist) ein Schreiben vom Gericht zu der Sache bei dir reinflattert, dann lässt du am besten den selben Anwalt wie früher die Sache klären.

junge, verpiss dich!
du hast ganz offentsichtlich überhaupt keine ahnung.

das inkassounternehmen leitet ganz geschmeidig ein mahnverfahren ein und du erhälst dann auf jeden post vom amtsgericht.
dieses mahnverfahren wird bei einleitung NICHT, extra für dich noch einmal: N I C H T geprüft.
spätestens bei post vom amtsgericht knicken womöglich viele ein.

Das gilt dann wohl auch für Dich!
In einem Punkt gebe ich Dir Recht: Bei Antrag auf Mahnbescheid wird nicht überprüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
Das war es dann aber auch schon. Der Rest ist 1 Kreuz bei sinngemäß "Widerspreche der Forderung in vollem Umfang" und ne Unterschrift.
Ab in die Tüte und zurück ans das Amtsgericht. Ende der Laube, Drops gelutscht.

Klar kann dann immer noch Klage eingereicht werden, und erst ab dann wirds eng, und zeit für eine anwaltliche Beratung.
Mahbescheid ist Pipifax, den kann jeder beantragen.


Antwort
Zitat
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