Original von Chela
Ich habe zu dem thema einen anwalt kontaktiert und der meinte ich solle so vorgehen. Ist ja wie gesagt kein schuldeingeständnis meinerseits gewesen. Aber du wirst es sicher besser wissen als ein Anwalt..
Ist halt Anwaltsmeinung gegen Anwaltsmeinung.
Sind auch nur Menschen. WBS und Vetter meinten : Lassen.
Pushen aber selber soweit ich weiss bei problematischen Fällen sehr gern auf diese Regelung, um den gesamten Prozess platzen zu lassen.
Also die 100€ zahlt man, weil man quasi sagt, dass der download ein "einfach gelagerter Fall" ist. Und man zahlt halt, weil man keinen weiteren Stress möchte, ist wohl ne standardline. Jedenfalls hat mir das der anwalt gesagt und der kennt sich damit wohl aus. Man kann es auch komplett ignorieren, aber vermutlich ist die 100€ zahlen die sichere Variante.
Das ist eine Idee, die wohl auf Basis des §97a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz abzielt. Das wäre der hier :
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
D.h. es ist eine Rechtsverletzung notwendig, um den Schaden auf 100€ zu begrenzen.
edit: Man muss halt dazu schreiben "ohne anerkennung einer Schuld", dann können sie einem auch kein stress deswegen machen. Und wenns vors gericht geht biste eh gefickt. Hat der Anwalt mir auch erzählt, dass die dich dann nach München kommen lassen, wo sie ohnehin ihren Richter haben, der ihnen das entsprechende Urteil gibt. Aber ich denk das machen sie dann eher wenn es sich wirklich lohnt.
Ja, das stimmt so. Aber : Besser geht es net. Es gibt in Urheberrechtssachen KEINEN fliegenden Gerichtstand. (Amtsgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.08.2009, Aktenzeichen 31 C 1141/09) Damit torpedieren die Leute inzwischen ihre eigenen Fälle. Das kriegt man spätestens vorm BGH den Leuten um die Ohren gehauen.
Wenn es die Abmahnung auf Unterlassung der Verbreitung von urheberechtlichen Werken abzielt, dann sieht sich praktisch jedes Gericht zuständig, weil das Werk ja überall (via Internet) angeboten wurde. Deswegen suchen sich die Kanzleien immer Orte raus, wo die Gerichte besonders streng sind.
Und das ist ein Grund, warum man einen Spezialisten und auf keinen Fall den Familienanwalt in solchen Fällen nehmen darf. Ein Spezialist räumt dir das aus dem Weg und kann dich vor Gericht auch mit der aktuellen Rechtsprechung betreuen.
Ein Familienanwalt für Urheberrechtsfälle ist in den meisten Fällen so, als ob man einen Allgemeinmediziner die Hirn OP machen lässt. Es ist eben nicht der richtige Spezialist.