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Waldorf Frommer Kanzlei Abmahnung DOWNLOADS

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Original von Chela
Ich habe zu dem thema einen anwalt kontaktiert und der meinte ich solle so vorgehen. Ist ja wie gesagt kein schuldeingeständnis meinerseits gewesen. Aber du wirst es sicher besser wissen als ein Anwalt..

Ist halt Anwaltsmeinung gegen Anwaltsmeinung.

Sind auch nur Menschen. WBS und Vetter meinten : Lassen.

Pushen aber selber soweit ich weiss bei problematischen Fällen sehr gern auf diese Regelung, um den gesamten Prozess platzen zu lassen.

Also die 100€ zahlt man, weil man quasi sagt, dass der download ein "einfach gelagerter Fall" ist. Und man zahlt halt, weil man keinen weiteren Stress möchte, ist wohl ne standardline. Jedenfalls hat mir das der anwalt gesagt und der kennt sich damit wohl aus. Man kann es auch komplett ignorieren, aber vermutlich ist die 100€ zahlen die sichere Variante.

Das ist eine Idee, die wohl auf Basis des §97a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz abzielt. Das wäre der hier :

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

D.h. es ist eine Rechtsverletzung notwendig, um den Schaden auf 100€ zu begrenzen.

edit: Man muss halt dazu schreiben "ohne anerkennung einer Schuld", dann können sie einem auch kein stress deswegen machen. Und wenns vors gericht geht biste eh gefickt. Hat der Anwalt mir auch erzählt, dass die dich dann nach München kommen lassen, wo sie ohnehin ihren Richter haben, der ihnen das entsprechende Urteil gibt. Aber ich denk das machen sie dann eher wenn es sich wirklich lohnt.

Ja, das stimmt so. Aber : Besser geht es net. Es gibt in Urheberrechtssachen KEINEN fliegenden Gerichtstand. (Amtsgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.08.2009, Aktenzeichen 31 C 1141/09) Damit torpedieren die Leute inzwischen ihre eigenen Fälle. Das kriegt man spätestens vorm BGH den Leuten um die Ohren gehauen.

Wenn es die Abmahnung auf Unterlassung der Verbreitung von urheberechtlichen Werken abzielt, dann sieht sich praktisch jedes Gericht zuständig, weil das Werk ja überall (via Internet) angeboten wurde. Deswegen suchen sich die Kanzleien immer Orte raus, wo die Gerichte besonders streng sind.

Und das ist ein Grund, warum man einen Spezialisten und auf keinen Fall den Familienanwalt in solchen Fällen nehmen darf. Ein Spezialist räumt dir das aus dem Weg und kann dich vor Gericht auch mit der aktuellen Rechtsprechung betreuen.

Ein Familienanwalt für Urheberrechtsfälle ist in den meisten Fällen so, als ob man einen Allgemeinmediziner die Hirn OP machen lässt. Es ist eben nicht der richtige Spezialist.


Antwort
Zitat
Chambes
Beigetreten: 11.10.2005
Oldschool Grinder

Hier wird ja nur die zivilrechtliche Seite betrachtet. Wie sieht es denn strafrechtlich aus?

Ist da etwas zu befürchten?


Antwort
Zitat
KittenKaboodle
Beigetreten: 29.01.2006
Elite Grinder

Original von Chambes
Hier wird ja nur die zivilrechtliche Seite betrachtet. Wie sieht es denn strafrechtlich aus?

Ist da etwas zu befürchten?

Sofern man es nicht im extrem großen Stil betreibt wohl eher nicht.


Antwort
Zitat

Original von Chambes
Hier wird ja nur die zivilrechtliche Seite betrachtet. Wie sieht es denn strafrechtlich aus?

Ist da etwas zu befürchten?

Nein, nicht mehr. Vor geraumer Zeit wurde noch jedesmal eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durchgeführt (So um 2005-2006).

Inzwischen gehen die Abmahner der Staatsanwaltschaft allerdings auf den Senkel, da sie einfach viel zu viele Anfragen schicken. Das Verfahren wird daher im Normfall aufgenommen und direkt in der nächsten Sekunde wegen Geringfügigkeit, Beweislage oder was ihnen einfällt sofort eingestellt. Daraufhin hat aber der Abmahner die Möglichkeit, nun vor einem Amtsgericht seiner Wahl (Waldorf Frommer macht das gerne in Bielefield unter anderem) den Provider zur Herausgabe der mit der IP verbundenen Daten zu zwingen. Der Provider gibt dann auf Gerichtsgewahren und einstweilige Verfügung Auskunft, wem der Anschluss gehört haben soll. Fehlerwahrscheinlichkeit des ganzen Betriebs liegt so irgendwo bei 95/5 laut meinem Anwalt, was das ganze Verfahren völlig hirnrissig macht.

D.h. bevor du deine Abmahnung bekommst, wurde von der Staatsanwaltschaft in fast allen Fällen schon die Entscheidung getroffen, das gegen dich eröffnete Stafverfahren direkt wieder einzustellen.
Ansonsten kriegst du morgens um halb Sechs grünen Besuch, der deinen Rechner einsackt.

D.h. wenn ein echter Verdacht auf GEWERBLICHE Urheberrechtsverstösse bestehen, werden die Staatsanwaltschaften natürlich noch tätig. D.h. Ripper und co., die selbst Daten zur Verfügung stellen, selber rippen und am besten noch ihre Posts und Seiten mit Google Adsense or Porn Werbung betreiben, haben immer noch gute Chancen auf strafrechtliche Probleme.

Die Antwort ist also: Wenn du strafrechtliche Problematiken zu fürchten hast, merkst du das daran, dass morgens kurz nach "SCHEISSE WIE SPÄT IST DAS?" Uhr deine Wohnung durchsucht wird. Kriegst du einen Brief von Abmahnanwälten, ist in einem Großteil der Fälle das strafrechtliche Verfahren längst eingestellt und zwecks möglicher zivilrechtlicher Ansprüche an die Anwälte zurückverwiesen worden.


Antwort
Zitat
Chambes
Beigetreten: 11.10.2005
Oldschool Grinder

Danke!


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Zitat
xVdVx
Beigetreten: 27.12.2007
Oldschool Grinder

Gibt es aktuelle Entwicklungen ?

einen guten Bekannten von mir hat es nun auch erwischt. Er hat Post von Waldorf/Frommer und soll 956 EUR zahlen. Er hat auch bittorrent einmalig (!!! und das ist wirklich so) genutzt und ist im Prinzip schuldig.

Die Frage ist, wie soll er vorgehen ? Bitte Beschreibung der Line !

Macht es für ihn Sinn die modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und NICHT zahlen, obwohl er ja im Prinzip tatsächlich so dumm war bittorrent zu nutzen ?

Vielleicht kann der ein oder andere hier nochmal mit Erfahrungen aufwarten. Die Frist läuft noch ein paar Tage bevor mein Kumepl was unternehmen muss.


Antwort
Zitat
AFlowA
Beigetreten: 04.02.2011
PokerStrategist

Habe Anfang letzten Jahres auch 2 solcher schreiben bekommen. Die mod. Erklärung hingeschickt (Fax+Post) und nichts mehr von gehört. Mir ist klar das es jetzt nicht unbedingt was heißen muss aber vor einigen Jahren hatte ich meinen ersten Fall und habe nix gemacht....die waren dann ziemlich fix.
Also ich würde definitiv nicht zahlen, auf keinen Fall deren Erklärung hinschicken und auf nachweisbaren wegen die mod. Erkl. einreichen (Fax/Einschreiben etc.). Dann wird es eh erstmal geprüft und man kann entspannt auf deren Reaktion warten. Denn auch die wissen das sie ein Haufen von Abzockern sind und wenn genug andere Bezahlen laufen die nicht jedem nach der "Probleme" machen könnte......denn rein rechtlich bewegen sich auch diese "Anwälte" auf dünnem Eis ;)


Antwort
Zitat
xVdVx
Beigetreten: 27.12.2007
Oldschool Grinder

Gibt es noch mehr Erfahrungsberichte darüber was passiert wenn man die mod. UE abgegeben hat und nicht zahlt?

Geben die direkt Ruhe ? Klagen die sofort ? Kommen weitere Briefe oder Anrufe ?


Antwort
Zitat

Original von AFlowA
.....denn rein rechtlich bewegen sich auch diese "Anwälte" auf dünnem Eis ;)

Nur so aus Interesse, wenn die sich auf so dünnem Eis bewegen, vermagst du mir eine einzige Gerichtsentscheidung aus den letzten 2 Jahren nennen, wo der Abgemahnte nicht (zur Zahlung von Schadensersatz oder Rechtsverfolgungskosten) verurteilt wurde?

Original von Shiyanying
Inzwischen gehen die Abmahner der Staatsanwaltschaft allerdings auf den Senkel, da sie einfach viel zu viele Anfragen schicken. Das Verfahren wird daher im Normfall aufgenommen und direkt in der nächsten Sekunde wegen Geringfügigkeit, Beweislage oder was ihnen einfällt sofort eingestellt. Daraufhin hat aber der Abmahner die Möglichkeit, nun vor einem Amtsgericht seiner Wahl (Waldorf Frommer macht das gerne in Bielefield unter anderem) den Provider zur Herausgabe der mit der IP verbundenen Daten zu zwingen. Der Provider gibt dann auf Gerichtsgewahren und einstweilige Verfügung Auskunft, wem der Anschluss gehört haben soll. Fehlerwahrscheinlichkeit des ganzen Betriebs liegt so irgendwo bei 95/5 laut meinem Anwalt, was das ganze Verfahren völlig hirnrissig macht.

Zur StA läuft mittlerweile eigentlich kein Abmahnanwalt mehr - wozu auch, mittlerweile gibt es den § 101 UrhG, welcher den direkten Anspruch gegen den Provider auf Auskunft ermöglicht.

Vor der Änderung des § 101 UrhG mussten die abmahnenden Kanzleien den Weg über die Staatsanwaltschaft gehen um den Anschlussinhaber zu ermitteln.

Zu der 95/5 Quote würde mich mal eine Grundlage hierfür interessieren. Wie willst du denn beweisen, dass die Auskunft des Providers falsch war? Über die Nennung einer Gerichtsentscheidung welche etwas derartiges belegt wäre ich aus beruflichen Gründen sehr dankbar!


Antwort
Zitat

Original von xVdVx
Gibt es noch mehr Erfahrungsberichte darüber was passiert wenn man die mod. UE abgegeben hat und nicht zahlt?

Geben die direkt Ruhe ? Klagen die sofort ? Kommen weitere Briefe oder Anrufe ?

bekommst wahrscheinlich in 2-3 post kurz befor die verjährungsfrist abgelaufen ist.


Antwort
Zitat
xVdVx
Beigetreten: 27.12.2007
Oldschool Grinder

Was ist denn dann die Line ? Anwalt nehmen ? Nichts tun ? Es gibt ja 1000 Threads aber für die Line nach der mod. UE finde ich nichts genaues.


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von xVdVx
Gibt es noch mehr Erfahrungsberichte darüber was passiert wenn man die mod. UE abgegeben hat und nicht zahlt?

Geben die direkt Ruhe ? Klagen die sofort ? Kommen weitere Briefe oder Anrufe ?

Du bekommst danach das nächste Schreiben in dem Du aufgefordert wirst, die Abmahnkosten und den Schadensersatz zu zahlen.

Nun gibt es zwei Varianten, wie Du weiter vorgehen kannst:

1.) das besagte Bier öffnen und 3 Jahre abwarten, dann sind die Forderungen verjährt

oder

2.) anrufen und Vergleich aushandeln, d.h. ca. 30 % bis 60% der Forderung zahlen.

Dazwischen gibt es nichts wirklich Sinnvolles, d.h. anrufen und alles leugnen bringt gar nichts. Dann besser 1.)

Ob Du mit 1.) durchkommst, ist natürlich nicht sicher. Ich kenne Fälle in denen die Klage kam und 3 Jahre sind eine lange Zeit, d.h. wenn dem Anwalt langweilig wird, kann er das alte Zeug auch mal wieder anfassen...

Die hier geäußerte Auffassung, es bestünde grundsätzlich kein Anspruch, ist schlicht falsch. Das Gegenteil ist richtig, nur scheuen einige Firmen das Kostenrisiko einer Klage, weil sie mit den Gerichtskosten in Vorlage treten müssen und u.U. dardrauf sitzen bleiben, wenn der Beklagte zahlungsunfähig ist.

Meiner Erfahrung nach versuchen die Anwälte deshalb zunächst über Schufa etc. festzustellen, ob der Abgemahnte zahlungsfähig ist, bevor sie klagen. Wer also Hartz IV empfängt, kann recht sicher sein, dass nichts mehr kommt, weil dort auch nach erfolgreicher Klage "nichts zu holen ist".


Antwort
Zitat
kingwtf
Beigetreten: 24.06.2009
Oldschool Grinder

Original von Dilas

Original von xVdVx
Gibt es noch mehr Erfahrungsberichte darüber was passiert wenn man die mod. UE abgegeben hat und nicht zahlt?

Geben die direkt Ruhe ? Klagen die sofort ? Kommen weitere Briefe oder Anrufe ?

Ich kenne Fälle in denen die Klage kam

mahnbescheid oder vorladung zum gerichtstermin?
kannst du das mal bitte konkretisieren?


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von kingwtf
mahnbescheid oder vorladung zum gerichtstermin?
kannst du das mal bitte konkretisieren?

Wenn es um den Schadensersatz/Abmahnkosten geht kommt meistens ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Geht es noch um den Unterlassungsanspruch (Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben), dann natürlich Einstweilige Verfügung und danach u.U. Klage, falls Verfügungsanspruch nicht vorher anerkannt wurde.


Antwort
Zitat
kingwtf
Beigetreten: 24.06.2009
Oldschool Grinder

Original von Dilas

Original von kingwtf
mahnbescheid oder vorladung zum gerichtstermin?
kannst du das mal bitte konkretisieren?

Wenn es um den Schadensersatz/Abmahnkosten geht kommt meistens ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Geht es noch um den Unterlassungsanspruch (Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben), dann natürlich Einstweilige Verfügung und danach u.U. Klage, falls Verfügungsanspruch nicht vorher anerkannt wurde.

Ok, danke.
Dem gerichtlichen Mahnbescheid kann Hero ja in jedem Fall erstmal widersprechen.
Villain hat dann die Wahl, ein Gericht mit der Klärung zu beauftragen, oder es auf sich beruhen zu lassen.
Mich würde interessieren, wie W&F auf einen widersprochenen Mahnbescheid reagiert.
Also ob sie wirklich durchziehen bis zu letzt, oder den letzten Schritt nach dem widersprochenen Mahnbescheid scheuen.
Kannst du, oder jemand anders hierzu irgendetwas sagen?


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von kingwtf

Mich würde interessieren, wie W&F auf einen widersprochenen Mahnbescheid reagiert.
Also ob sie wirklich durchziehen bis zu letzt, oder den letzten Schritt nach dem widersprochenen Mahnbescheid scheuen.
Kannst du, oder jemand anders hierzu irgendetwas sagen?

Zu 99% geht es danach weiter und der gerichtliche Mahnbescheid hat noch den zusätzlichen Charme, dass er die Verjährung unterbricht, d.h. danach nochmal 3 volle Jahre


Antwort
Zitat
Nighthawk80
Beigetreten: 17.01.2009
Legacy Member

Am besten hier gründlich informieren, dort ist eigentlich alles aufgelistet wie man der Bande entkommen kann. Ist wenn ich das richtig gesehen haben sogar von einem Juristen, bzw. die Tipps und die modifizierte Unterlassungserklärung.
Abmahnwahn oder gleich im Forum Abmahnwahn Forum

Viel Spaß und Erfolg beim stöbern... ;)


Antwort
Zitat
AFlowA
Beigetreten: 04.02.2011
PokerStrategist

Original von nornof

Original von AFlowA
.....denn rein rechtlich bewegen sich auch diese "Anwälte" auf dünnem Eis ;)

Nur so aus Interesse, wenn die sich auf so dünnem Eis bewegen, vermagst du mir eine einzige Gerichtsentscheidung aus den letzten 2 Jahren nennen, wo der Abgemahnte nicht (zur Zahlung von Schadensersatz oder Rechtsverfolgungskosten) verurteilt wurde?

Original von Shiyanying
Inzwischen gehen die Abmahner der Staatsanwaltschaft allerdings auf den Senkel, da sie einfach viel zu viele Anfragen schicken. Das Verfahren wird daher im Normfall aufgenommen und direkt in der nächsten Sekunde wegen Geringfügigkeit, Beweislage oder was ihnen einfällt sofort eingestellt. Daraufhin hat aber der Abmahner die Möglichkeit, nun vor einem Amtsgericht seiner Wahl (Waldorf Frommer macht das gerne in Bielefield unter anderem) den Provider zur Herausgabe der mit der IP verbundenen Daten zu zwingen. Der Provider gibt dann auf Gerichtsgewahren und einstweilige Verfügung Auskunft, wem der Anschluss gehört haben soll. Fehlerwahrscheinlichkeit des ganzen Betriebs liegt so irgendwo bei 95/5 laut meinem Anwalt, was das ganze Verfahren völlig hirnrissig macht.

Zur StA läuft mittlerweile eigentlich kein Abmahnanwalt mehr - wozu auch, mittlerweile gibt es den § 101 UrhG, welcher den direkten Anspruch gegen den Provider auf Auskunft ermöglicht.

Vor der Änderung des § 101 UrhG mussten die abmahnenden Kanzleien den Weg über die Staatsanwaltschaft gehen um den Anschlussinhaber zu ermitteln.

Zu der 95/5 Quote würde mich mal eine Grundlage hierfür interessieren. Wie willst du denn beweisen, dass die Auskunft des Providers falsch war? Über die Nennung einer Gerichtsentscheidung welche etwas derartiges belegt wäre ich aus beruflichen Gründen sehr dankbar!

Wer sich natürlich selbst ins Bein schießt indem er ihren "Unterlassungserklärung/Schuldanerkennung" unterschreibt kommt da natürlich nicht mehr so eben mal raus....mit der modif. sollte es aber kein Problem sein.....Ruhe bewahren ist das wichtigste........aber jeder wie er will.......von mir bekommen die Zecken keinen Cent :P


Antwort
Zitat

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Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von AFlowA
Wer sich natürlich selbst ins Bein schießt indem er ihren "Unterlassungserklärung/Schuldanerkennung" unterschreibt kommt da natürlich nicht mehr so eben mal raus....mit der modif. sollte es aber kein Problem sein.....Ruhe bewahren ist das wichtigste........aber jeder wie er will.......von mir bekommen die Zecken keinen Cent :P

Die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr, nicht mehr und nicht weniger.

Davon völlig unabhängig sind Abmahnkosten und Schadensersatz in angemessener Höhe fällig.
Was angemessen ist, bestimmen die Gerichte im Einzelfall und das ist je nach Gericht leider sehr unterschiedlich.

Ruhe bewahren ist zweifellos sehr wichtig. Aber, wer meint mit Abgabe der mod. Unterlassungserklärung erledige sich alles andere von selbst, kann Glück haben, dass man ihn in Ruhe läßt oder Pech, weil man ihn verklagt. Im Falle der Klage sind die Chancen, zu obsiegen, im Normalfall (Up-/Download vom eigenen Internetanschluss via Tauschbörse) äußerst gering.


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Zitat
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