Zum Forum springen
Waldorf Frommer Kan...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Waldorf Frommer Kanzlei Abmahnung DOWNLOADS

348 Beiträge
134 Benutzer
293 Reactions
89.6 K Ansichten
acidrlz
Beigetreten: 13.07.2006
PokerStrategist

waldorf frommer in da house X(
gibs noch weitere berichte wie es ausging nach mod. UE schicken( seleber gemacht/über awalt) ?

thx


Antwort
Zitat
xVdVx
Beigetreten: 27.12.2007
Oldschool Grinder

Original von acidrlz
waldorf frommer in da house X(
gibs noch weitere berichte wie es ausging nach mod. UE schicken( seleber gemacht/über awalt) ?

thx

bekannte Line mit mod.UE gefahren. Selber erledigt. Dann kam noch ein weiteres Drohschreiben und jetzt läuft seit ca. 8 Monaten die Verjährungsfrist. Warte jetzt auf die Klage !


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Ah da ist ja der thread, habe auch mal ne Frage:
Ein Freund von mir ( Freund = eine mit mir NICHT identische Person :pokerface: ) hat jetzt auch Post bekommen, Zahlungsaufforderung über ~800€.

Er war zu dem Zeitpunkt (über 3 Monate genau genommen) nachweislich nicht in seiner Wohnung, sein Untermieter hat wohl Pron (1 film) über ne Torrent Seite gezogen (ja torrent, :facepalm: ist halt 'n Spanier), hat auch nicht weiter auf den Brief reagiert.

Inzwischen ist ein weiteres Schreiben eingegangen, die Forderung ist jetzt ~1800€.

Modifizierte Unterlassungserklärung sollte also standard sein, aber was ist mit den Fristen?

Falls mehr Infos nötig sind, Ich kann im laufe des Abends mal nachfragen.

cliffs:
- Untermieter zieht Pron über Torrent
- Hauptmieter (= Anschlussinhaber) ist nachweislich 3 monate im Ausland und verpasst dadurch die Widerspruchsfrist.
- Frage: wie mit den verpassten Fristen umgehen ?(

EDIT: die Abmahnung kam btw. nicht von waldorf frommer, sollte aber egal sein.....


Antwort
Zitat
JahZiak
Beigetreten: 19.05.2006
PokerStrategist

Original von Rubnik
cliffs:
- Untermieter zieht Pron über Torrent
- Hauptmieter (= Anschlussinhaber) ist nachweislich 3 monate im Ausland und verpasst dadurch die Widerspruchsfrist.
- Frage: wie mit den verpassten Fristen umgehen ?(

EDIT: die Abmahnung kam btw. nicht von waldorf frommer, sollte aber egal sein.....

wegen den fristen kann ich nichts sagen.
da dein freund seinen untermieter aber sicherlich aufgeklärt hat, keine urheberrechtsverletzungen übers internet zu begehen, dürfte er aus der sache gut rauskommen:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ag-munchen-vermieter-haftet-nicht-als-storer-fur-filesharing-des-mieters-21837/


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Original von JahZiak

Original von Rubnik
cliffs:
- Untermieter zieht Pron über Torrent
- Hauptmieter (= Anschlussinhaber) ist nachweislich 3 monate im Ausland und verpasst dadurch die Widerspruchsfrist.
- Frage: wie mit den verpassten Fristen umgehen ?(

EDIT: die Abmahnung kam btw. nicht von waldorf frommer, sollte aber egal sein.....

wegen den fristen kann ich nichts sagen.
da dein freund seinen untermieter aber sicherlich aufgeklärt hat, keine urheberrechtsverletzungen übers internet zu begehen, dürfte er aus der sache gut rauskommen:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ag-munchen-vermieter-haftet-nicht-als-storer-fur-filesharing-des-mieters-21837/

hat er bestimmt nicht, va. nicht schriftlich ;) es wird also wohl auf eine modifizierte UE hinauslaufen.
Evtl. kann ja noch jmd. was zu den Fristen sagen, das erste Schreiben, auf das er nicht reagiert hat, kam per normaler Post. Imo könnte er bestreiten, dass seine Untermieter Ihm das Schreiben ausgehändigt haben.


Antwort
Zitat
kingwtf
Beigetreten: 24.06.2009
Oldschool Grinder

good news leute.

Filesharing-Klage scheitert: Torrent-Datei kein Beweis für illegalen Download
Eine Vielzahl von Filesharing-Klagen beschäftigt die deutschen Gerichte. Doch nicht immer ist die Beweisführung der Kläger hieb- und stichfest. Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Fall (Az. 111 C 13236/12, Urteil vom 15. März 2013) beispielsweise die Klage gegen einen mutmaßlichen Tauschbörsennutzer abgewiesen. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, spezialisiert auf Internetrecht und IT-Recht, der den Beklagten in dem Fall vertreten hat, sieht ein Umdenken an deutschen Gerichten. Der Wind habe sich in den vergangenen Monaten zu Gunsten der Beklagten gedreht, teilt Solmecke auf der Homepage seiner Kanzlei mit. Die Sachkenntnis der Richter zu den technischen Hintergründen rund um Filesharing hätte sich vermutlich auch wegen der vielen verhandelten Fälle verbessert.

AG München weist Klage ab
"Es kann sich durchaus lohnen, die angeblich beweissicheren Ermittlungen der Rechteinhaber konkret zu hinterfragen", erläutert Solmecke. In besagtem Fall war der Beklagte zunächst von Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag von Paul Elcombe, einem britischen Rechteinhaber aus der Erotik-Branche, abgemahnt worden. Es kam schließlich zur Klage wegen Erstattung von Abmahnkosten sowie Lizenzschadensersatz. Doch das AG München wies die Klage nach Angaben von Solmecke wegen fehlerhafter Beweisführung komplett ab.

Was war geschehen? Der Kläger hatte eine automatisierte Ermittlungssoftware genutzt, um mit Hilfe eines "digitalen Fingerabdrucks" den Nachweis über eine illegale Download-Datei eines urheberrechtlich geschützten Films auf dem Rechner des Beklagten zu erbringen.

Kläger konnte keinen Nachweis für Download des Films erbringen
Zum Abgleich wird dabei ein sogenannter Hashwert erstellt. Der dem Gericht vorgelegte Hashwert bezog sich allerdings nur auf eine Torrent-Datei, die lediglich einen Link zum Download des Films enthielt. Für die Download-Datei selbst lag dagegen ein solcher Nachweis nicht vor. "Unsere Recherchen haben jedoch ergeben, dass sich keinerlei Zusammenhang zwischen dem angegebenen Hashwert und dem streitgegenständlichen Film herstellen ließ", betont Anwalt Solmecke. Eine im Laufe der mündlichen Verhandlung vom Kläger angebotene nachträgliche Vorlage eines Hashwerts für die Filmdatei ließ das Gericht nicht zu. Eine Torrent-Datei auf einem Rechner beweise laut Solmecke und auch nach Ansicht des AG München nicht automatisch, dass der Nutzer auch das "in der Datei verlinkte urheberrechtlich geschützte Werk angeboten hat".


Antwort
Zitat
UndeadFishbone
Beigetreten: 03.06.2010
PokerStrategist

Schön sowas zu lesen, solche Abmahngeier dürfen mit sowas nich durchkommen, sollen sich mal richtige Arbeit suchen.


Antwort
Zitat
xVdVx
Beigetreten: 27.12.2007
Oldschool Grinder

Ja, diese Schmarotzer machen sich mindestens genauso strafbar wie diejenigen die selber illegal downloaden. Hoffentlich landen jede Menge dieser Abmahnasis in der Gosse.


Antwort
Zitat
h0nky
Beigetreten: 17.02.2008
Oldschool Grinder

Hier gehts aber um den Download der Torrentdatei oder?
Waldorf Frommer checkt ja allgemein, ob die Datei geshared wird und wie lange etc.
Außerdem bin ich mir sehr sicher, dass die selber die Dateien ins Netz stellen. Dateinamen sind immer sehr szeneunüblich und haben immer die gleiche Struktur.


Antwort
Zitat
KBahr
Beigetreten: 02.10.2008
PokerStrategist

mehr mich hats auch erwischt..how i met your mother :facepalm: und nicht mehr warten wollen bis es auf meinen ALT kommt.

500 euro oder sowas, kann mal jmd clieffen was ich machen soll?

diese mod.ue von http://abmahnwahn-dreipage.de/modue.htm?
dann erstmal warten? schreiben die dann was wegen verlgeich oder was kommt dann?


Antwort
Zitat
HonkeyCJ
Beigetreten: 02.10.2010
Poker Player

Wer lädt denn noch Torrents? Ist mir immer wieder unbegreiflich wieso man diesen Dreck überhaupt noch nutzt. Wartet einfach paar Stunden bis die Folgen auf SJ sind oder gönnt euch VPN für USA-TV


Antwort
Zitat
idude
Beigetreten: 12.08.2006
Oldschool Grinder

Original von KBahr
mehr mich hats auch erwischt..how i met your mother :facepalm: und nicht mehr warten wollen bis es auf meinen ALT kommt.

du hast dir die neueste episode (und nicht nen dvdrip von ner älteren staffel) von how i met your mother per torrent gezogen und wurdest dafür abgemahnt?

mir war bisher erst ein fall einer abmahnung bei serien bekannt (bei the walking dead und ich glaub da gings sogar um nen dvd-rip).


Antwort
Zitat
KittenKaboodle
Beigetreten: 29.01.2006
Elite Grinder

@idude: Bei "The walking dead" wird abgemahnt, wer den Mitschnitt vom amerikanischen Fernsehsender AMC per Torrent verbreitet.


Antwort
Zitat
idude
Beigetreten: 12.08.2006
Oldschool Grinder

ok. war mir nicht mehr sicher. aber bei himym hör ichs zum 1. mal.


Antwort
Zitat
h0nky
Beigetreten: 17.02.2008
Oldschool Grinder

Original von HonkeyCJ
Wer lädt denn noch Torrents? Ist mir immer wieder unbegreiflich wieso man diesen Dreck überhaupt noch nutzt. Wartet einfach paar Stunden bis die Folgen auf SJ sind oder gönnt euch VPN für USA-TV

Kumpel von mir ( :coolface: ) wollte damals ein Album ziehen über Hoster und es war überall down. Dann wegen Zeitnot hat er schnell den Torrent angeworfen und sich dabei noch über den Szeneüntypischen Namen gewundert. Paar Monate später hatte er dann Post. Nun wartet er nach dem 3. Drohbrief auf die Verjährung.


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

uiuiui gestern wirklich nen Mahnbescheid bekommen, erstmal Widerspruch eingelegt, mal schauen wie weit die Jungs des treiben wollen


Antwort
Zitat
reXmo
Beigetreten: 07.12.2007
PokerStrategist

Was passiert denn wenn man auf die Abmahnung gar nicht reagiert? Also nicht mal ne ModUe abgibt?


Antwort
Zitat

schlechteste was du machen kannst


Antwort
Zitat
reXmo
Beigetreten: 07.12.2007
PokerStrategist

Hast du damit Erfahrung? Was könnte denn passieren?


Antwort
Zitat
kingwtf
Beigetreten: 24.06.2009
Oldschool Grinder

dann erwirken sie eine einstweilige verfügung bei gericht und diese kosten musst du tragen, ohne wenn und aber und das ist richtig teuer!


Antwort
Zitat
Teilen: