Aber mit der ModUe gibt man doch quasi die Urheberrechtsverletzung zu?
Was mich ausserdem etwas verwirrt ist die Tatsache, dass Filesharing verboten ist, warum muss ich mich also schriftlich dazu noch erklären das nicht zu tun?
Aber mit der ModUe gibt man doch quasi die Urheberrechtsverletzung zu?
Was mich ausserdem etwas verwirrt ist die Tatsache, dass Filesharing verboten ist, warum muss ich mich also schriftlich dazu noch erklären das nicht zu tun?
Original von reXmo
Aber mit der ModUe gibt man doch quasi die Urheberrechtsverletzung zu?Was mich ausserdem etwas verwirrt ist die Tatsache, dass Filesharing verboten ist, warum muss ich mich also schriftlich dazu noch erklären das nicht zu tun?
Meines Wissens eben nicht. Man verpflichtet sich aber schriftlich es nicht weiter zu tun. Die ModUE ist kein Eingeständnis.
nein, deswegen ist die UE ja modifiziert worden, damit sie eben nicht automatisch ein schuldeingeständnis darstellt.
die haben wohl deine IP adresse geloggt und somit "beweise", dass du werk xy dannundann geshared hast. diese reichen vor gericht aus, um die abgabe einer UE zu erwirken. kommst du dem also nicht nach, werden sie vor gericht die einstweilige verfügung durchsetzen - dafür haben in der vergangenheit regelmäßig die "beweis-loggs" ausgereicht. ist dieses dann abgeschlossen, wirst du die UE trotzdem zeichen (das gericht verdonnert dich dazu), nur mit dem unterschied, dass dann nicht nur irgendeine abfuck-kanzlei geld von dir will, sondern auch ein deutsches gericht! und diese holen sich ihre kohle ganz sicher und ganz effizient.
und filesharing ist keineswegs verboten. nur das verbreiten von urheberrechtlich geschütztem material ist nicht so gerne gesehen
tu dir selber einen gefallen, und gib die modUE ab!
Original von kingwtf
Was war geschehen? Der Kläger hatte eine automatisierte Ermittlungssoftware genutzt, um mit Hilfe eines "digitalen Fingerabdrucks" den Nachweis über eine illegale Download-Datei eines urheberrechtlich geschützten Films auf dem Rechner des Beklagten zu erbringen.
Lol, das lese ich ja gerade erst. Hat jemand mehr Infos zu dieser Methode? Wenn jemand mit einer Software, die unfreiwillig installiert wurde, fremde PCs nach solchen Dateien scannt, dürfte das wohl kaum als Beweis zugelassen werden?
Diese Geier sind sich echt für nichts zu schade.
Original von 4ultima
Original von kingwtf
Was war geschehen? Der Kläger hatte eine automatisierte Ermittlungssoftware genutzt, um mit Hilfe eines "digitalen Fingerabdrucks" den Nachweis über eine illegale Download-Datei eines urheberrechtlich geschützten Films auf dem Rechner des Beklagten zu erbringen.Lol, das lese ich ja gerade erst. Hat jemand mehr Infos zu dieser Methode? Wenn jemand mit einer Software, die unfreiwillig installiert wurde, fremde PCs nach solchen Dateien scannt, dürfte das wohl kaum als Beweis zugelassen werden?
Diese Geier sind sich echt für nichts zu schade.
Installier bei dir doch mal nen Packet Sniffer und saug dir was bin ziemlich sicher das in irgend nem Header vom Seeder zum Leecher die IP Adresse des gegenüber auftaucht, nichts anderes macht die Software von den Firmen nur halt automatisiert...
Nun hat es mich auch erwischt. Und ich will hier mal etwas zur Verjährung sagen:
Das mit den 3 Jahren ist ja bekannt, aber bei vielen nicht wann die beginnt zu laufen (mir bis vor kurzem auch noch nicht).
Zunächst gilt mal das Datum an dem dem Kläger mein Name bekannt war. Bei mir war der Verstoß im Januar 2011. Die Post vom Anwalt bekam ich letzte Woche. Dachte zunächst, super noch knapp über ein halbes Jahr und das Ding ist ausgesessen. Doch nichts ist. Bin (noch) bei 1und1 (Reselleranschluss). Bei Telekom wurde meine IP im März 2011 festgestellt. Mein Name wurde aber erst im April 2013 bei 1und1 festgestellt. Und hier beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen. Und die 3 Jahre werden auch noch auf ein Kalenderjahr gerechnet. Der Rechteverwerter könnte mich in diesem Fall also noch am 31. Dezember 2016 (das sind dann fast 6 Jahre nach dem Verstoß!) vor Gericht zerren. Freut euch also besser nicht zu früh.
Bei mir war's November 2010.Da kam der Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht in der IP Adresse,Klaeger,werk und so drin stand.Und eben ne Schadenersatzforderung von 1200 Euronen.
mod.UE abgeschickt und abgewartet bis letzte Woche der erste "Bettelbrief" von Gauner Rasch kam.War aber nur ein Brief von denen,ohne gerichtliche Mahnung.Sollte die bis Dezember(3 Jahre bis 31.12.des letzten Jahres:in meinem Falle also 31.12.2013) nicht kommen erloeschen die Schadensersatzansprueche.
Sollte allerdings noch dieses Jahr ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen,verlaengert sich die Verjaehrungsfrist um weitere 6 Monate.
Hab jetzt seit längerem nichts mehr bekommen. Anscheinend gab es auch irgendwelche Urteile, die positiv für uns sind. Toy toy toy ♦ (Zumahl ich kp habe welcher Nachbar da mein WLAN gehackt und Musik runtergeladen hat.)
Bei mir kam der Brief von Waldorf Frommer etwa 2-3 Jahren. Hab die modifizierte Erklärung geschickt, kam nochmal eine Mahnung und dann war erstmal Ruhe. Als ich jetzt eine Woche im Urlaub war kam nochmals eine Mahnung mit sehr knapper Frist. Konnte also gar nicht zahlen, da nicht daheim. Dann kam heute nochmals eine Aufforderung mit dem Hinweis, dass sie das Gerichtsverfahren vorbereiten wenn ich nicht umgehend zahle.
Ich hatte eigentlich gehofft Ruhe von denen zu haben, mich nervt das echt dass da jetzt nochmal was kam :/ Ich hoffe schwer es handelt sich wieder um eine leere Drohung. Hat jemand schon mal nach so langer Zeit nochmals einen Brief von denen bekommen?
Hatte ich auch, sogar mit Datum zu wann sie klage erheben würden (war keien 4 wochen Frist) zum Mahnbescheid - Widersprochen und seid 4 Monaten nix gehört
Original von t0mmy84
hatte auch 2 solcher dinger schon bekommen:Gibt genug Hilfe im netz darüber. Und schonmal vorweg. Du musst nicht zahlen
![]()
Google am besten danach (gib namen der Abmahnkanzleien ein) sowie den begriff mod. (für modifizierte) Unterlassungserklärung (oder schreiben)
ich fasse dir kurz zusammen was da steht
- Auf gar keinen fall nicht antworten. Du musst reagieren auch wenn der Brief nicht per einschrieben kommt
- Mod. UE (modifizierte unterlassungserklärung) schreiben (gibt genug vorlagen im internet)
- zurückschicken an die Kanzlei (mit Rückschein)
- wirst in der regel danach innerhalb von 3 wochen erneute post bekommen. Darin steht das sie die mod. UE anerkennen aber trotzdem auf die Zahlung beharren
- bier aufmachen --> Schreiben kann in müll geworfen werden. Danach kommt nie wieder was da das ganze rechtlich nicht durchsetzbar ist. (ps. keine angst machen lassen)
dieses
Original von PrinzDepunkt
Original von t0mmy84
hatte auch 2 solcher dinger schon bekommen:Gibt genug Hilfe im netz darüber. Und schonmal vorweg. Du musst nicht zahlen
![]()
Google am besten danach (gib namen der Abmahnkanzleien ein) sowie den begriff mod. (für modifizierte) Unterlassungserklärung (oder schreiben)
ich fasse dir kurz zusammen was da steht
- Auf gar keinen fall nicht antworten. Du musst reagieren auch wenn der Brief nicht per einschrieben kommt
- Mod. UE (modifizierte unterlassungserklärung) schreiben (gibt genug vorlagen im internet)
- zurückschicken an die Kanzlei (mit Rückschein)
- wirst in der regel danach innerhalb von 3 wochen erneute post bekommen. Darin steht das sie die mod. UE anerkennen aber trotzdem auf die Zahlung beharren
- bier aufmachen --> Schreiben kann in müll geworfen werden. Danach kommt nie wieder was da das ganze rechtlich nicht durchsetzbar ist. (ps. keine angst machen lassen)
dieses
trotzdem vorsicht. Das hat oft geklappt, aber es gab aber auch schon fälle wo das schief ging.
Es hängt letztens davon ob man Poweruser ist und am Tag 30 Stücke Saugt, bei 1-2 braucht man jetzt nicht so Panik haben
Gibt´s hier eventuell auch Geschädigte, die trotz des Aussitzens vor Gericht gelandet sind?
Und was natürlich auch immer interessant zu wissen ist: auf welchen Kostenrahmen man sich bei einer Klage so einstellen muss (je nach nachgewiesenen downloads wohl sehr unterschiedlich!?)?
Original von Chela
Bei mir kam der Brief von Waldorf Frommer etwa 2-3 Jahren. Hab die modifizierte Erklärung geschickt, kam nochmal eine Mahnung und dann war erstmal Ruhe. Als ich jetzt eine Woche im Urlaub war kam nochmals eine Mahnung mit sehr knapper Frist. Konnte also gar nicht zahlen, da nicht daheim. Dann kam heute nochmals eine Aufforderung mit dem Hinweis, dass sie das Gerichtsverfahren vorbereiten wenn ich nicht umgehend zahle.
Ich hatte eigentlich gehofft Ruhe von denen zu haben, mich nervt das echt dass da jetzt nochmal was kam :/ Ich hoffe schwer es handelt sich wieder um eine leere Drohung. Hat jemand schon mal nach so langer Zeit nochmals einen Brief von denen bekommen?
Sick 2 Jahre nachdem ich die mod.uerkl. abgeschickt habe bekommen ich nun genau den gleichen Brief.
In dem Schreiben steht ich sie haben die Mod. Unterlasklr. anerkannt. Sie haben aber die Zahlungsansprüche nicht erfüllt. Wenn ich nun bis zum 19.11 keine 9xx€ für den einen Film zahle geht es vor Gericht. Was soll ich jetzt machen? Klingt schon wieder scheiße einschüchternd
p.s sie geben sogar einen Link auf ihre Homepage an wo man Gerichtsurteile einsehen kann. www.info.waldorf-frommer.de ♠_o:
So eben mit dem Anwalt telefoniert und dieser meinte wenn man ein schreiben wie ich bekommen hat, sollte man sich auf das Urteil (Az.: I ZR 74/12) berufen und einen Brief verfassen und angeben das sein eigenes Kind, Nichte/Neffe usw. die Datei runtergeladen hat. Sollte dies nicht funktioniernen muss wohl der Anwalt selber ran :(.
So ein Drecksladen
Original von karoel
So ein Drecksladen
Abmahnanwälte sind schon nix gutes, da sind wir uns einig. Aber so ganz verstehe ich deine Haltung auch nicht. Ist dir die Summe zu hoch oder willst du gar nicht mehr von denen Kontaktiert werden? Was würdest du als "gerecht" empfinden?