Wenn es keinen Betrieb mehr gibt, dann kann das Gebäude nicht mehr im Betriebsvermögen sein. Das bedeutet also, dass es notwendiges Privatvermögen wird. Hier steht dann eine Zwangsentnahme an, wenn es z.B. nicht durch Verpachtung etc. weiter betrieblich genutzt wird.
Entnahmen bewertet man mit dem Teilwert, letztendlich dem aktuellen Marktpreis. Ist der Teilwert höher als der Buchwert (der Buchwert wird gering sein, denn die Anschaffungskosten/Herstellungskosten müssen schliesslich durch Abschreibung gemindert werden), so entsteht ein Entnahmegewinn, der tendenziell auch steuerlich von Belang ist. Generell fällt dieses offensichtlich aber mit der Betriebsaufgabe zusammen. Begründet durch das Alter der Eltern wird es wohl aber hierfür Freibeträge geben, denn wenn ich mich aus der Firma in die Rente verpiesel, soll mir das ja net steuerlich völlig verhagelt werden.
Nähere Auskünfte gibt der Steuerberater, der ja nunmal auch mit der Sache generell vertraut ist.
Dies ist keine steuerliche Beratung, sondern meine persönliche Meinung. Aber: Ich hab immer Recht^^
Edit: Als ich auf Vorteile eingehen wollte, habe ich mir das Bier in die Tastatur gekippt. Das ganze is nun für mich hier -EV^^ - mir fallen direkt keine Vorteile ein, nein.