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wer hat vorfahrt
 
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Wer hat Vorfahrt? Die Umfrage wurde am Nov. 10, 2008 erstellt

  
  

[Geschlossen] wer hat vorfahrt

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noelte
Beigetreten: 13.05.2007

Original von Dominik7
Wir müssen doch davon ausgehen dass wir nicht wissen, was für ein Schild bei Villain steht.

Es kommt einzig auf unser Schild an. Da ist weder ne Ampel, noch ein Schild, daher gilt rechts vor links und villain hat Vorfahrt.

#2


Original von poookuh
Habe mich jetzt nochtmal auf offizieller seite erkundigt!

Für Österreich gilt:
(laut Bild im 1. Post)

HERO hat Vorfahrt!

Kann da irgendein Österreicher mal eine ordentliche Quelle posten? Ich kann das sonst echt nicht glauben, dass man in A nach Schildern auf anderen Straßen sehen muss.

Jedenfalls werde ich es mir stark überlegen, ob ich in A mit dem Auto fahre. Wer weiß, was da noch so für unglaubliche Regeln gelten.


hEnGzT89
Beigetreten: 08.03.2007

Meiner Meinung hat Hero Vorfahrt. Und was heißt da wir wissen nicht was fürn Schild Villain hat, sieht man doch von hinten ob das n Stopschild is oder nicht.


Original von noelte

Original von Dominik7
Wir müssen doch davon ausgehen dass wir nicht wissen, was für ein Schild bei Villain steht.

Es kommt einzig auf unser Schild an. Da ist weder ne Ampel, noch ein Schild, daher gilt rechts vor links und villain hat Vorfahrt.

#2

#3!!!


Original von NorthernStar

Original von poookuh
Habe mich jetzt nochtmal auf offizieller seite erkundigt!

Für Österreich gilt:
(laut Bild im 1. Post)

HERO hat Vorfahrt!

Kann da irgendein Österreicher mal eine ordentliche Quelle posten? Ich kann das sonst echt nicht glauben, dass man in A nach Schildern auf anderen Straßen sehen muss.

Jedenfalls werde ich es mir stark überlegen, ob ich in A mit dem Auto fahre. Wer weiß, was da noch so für unglaubliche Regeln gelten.

ich hab mich jetzt mit mindesten 5 österreichern die in nicht allzu weiter ferne ihren führerschein gemacht haben.
wir haben das alle so gelernt
schilder auf anderen strassen musst du in österreich definitiv(!!!) zu 100% anschauen....

wie gesagt: der thread hier erklärt wirklich einiges....

unglaubliche regeln? für mich ist das das natürlichste überhaupt das ich nach rechts und links schau wenn ich über ne straße fahr... und da seh ich dann auch schilder....


Original von KnutderikeaElch
unglaubliche regeln? für mich ist das das natürlichste überhaupt das ich nach rechts und links schau wenn ich über ne straße fahr... und da seh ich dann auch schilder....

und was macht ihr, wenn da ein großer LKW steht und ihr das Schild nicht sehen könnt, weil er es verdeckt?


Original von Skorpinus

Original von noelte

Original von Dominik7
Wir müssen doch davon ausgehen dass wir nicht wissen, was für ein Schild bei Villain steht.

Es kommt einzig auf unser Schild an. Da ist weder ne Ampel, noch ein Schild, daher gilt rechts vor links und villain hat Vorfahrt.

#2

#3!!!

Jupp! Das ist ja hier im Thread durch mehrere Quellen für Deutschland geklärt, es gilt rechts vor links. Wer das immer noch nicht einsieht, der ist eben lernresistent und kann es ja mal im täglichen Verkehr darauf ankommen lassen. Dann aber auch Pics please und das Urteil einscannen und posten.

Nur ist es offensichtlich in Österreich anders, und nur das interessiert (mich) noch.


martinp82
Beigetreten: 16.09.2006

Original von NorthernStar

Original von poookuh
Habe mich jetzt nochtmal auf offizieller seite erkundigt!

Für Österreich gilt:
(laut Bild im 1. Post)

HERO hat Vorfahrt!

Kann da irgendein Österreicher mal eine ordentliche Quelle posten? Ich kann das sonst echt nicht glauben, dass man in A nach Schildern auf anderen Straßen sehen muss.

Jedenfalls werde ich es mir stark überlegen, ob ich in A mit dem Auto fahre. Wer weiß, was da noch so für unglaubliche Regeln gelten.

Also über Vorrang steht nur dies im §19 StVO (Österreich)

(1) Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben, sofern die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen, den Vorrang; Schienenfahrzeuge jedoch auch dann, wenn sie von links kommen.

(2) Einsatzfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z. 25) haben immer den Vorrang.

(3) Fahrzeuge, die auf einer Vorrangstraße fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen auf kreuzenden oder einmündenden Straßen.

(4) Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Ist jedoch auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem Straßenzug folgen oder ihn verlassen; ansonsten gilt Abs. 1. Beim Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten.

(5) Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen.

(6) Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.

(6a) Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben.

(6b) Fahrzeuge, die auf Nebenfahrbahnen fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.

(7) Wer keinen Vorrang hat (der Wartepflichtige), darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang (die Vorrangberechtigten) weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen.

(8) Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.

und nach §52 Die Vorschriftszeichen StVO

23. "VORRANG GEBEN"

Dieses Zeichen zeigt an, daß gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Es ist vor einer Kreuzung mit einer Vorrangstraße oder mit einer Straße mit starkem Verkehr anzubringen, sofern nicht das Vorschriftszeichen "Halt" erforderlich ist.

24. "HALT"

Dieses Zeichen ordnet an, daß vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

mehr kann ich darüber nicht finden


Dageorge
Beigetreten: 25.12.2006

Da der Villan am Stopschild steht muss er stehen bleiben und gibt somit seinen Vorrang den er ohne Stopschild hätte aufgeben. Wer stehen bleibt muss vorrang geben und warten bis er raus kann.
Is zumindest in.at so


Original von martinp82
(4) Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Ist jedoch auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem Straßenzug folgen oder ihn verlassen; ansonsten gilt Abs. 1. Beim Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten.

"Vorrang geben" oder "Halt":
damit müsste auch Hero den anderen durchlassen. auch wenn er Halt hat.

Da steht nicht, dass "Vorrang geben" vor "Halt" fahren darf.

"Beim Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten"
Stimmt Villain muss anhalten. Heißt aber nicht , dass Hero deswegen Vorfahrt hat.


Original von martinp82
(4) Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Ist jedoch auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem Straßenzug folgen oder ihn verlassen; ansonsten gilt Abs. 1. Beim Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten.

So, wie es da steht, ist es genauso wie in D.

Zusatztafel "Verlauf der Vorfahrtsstraße" -> Hero und Villain kommen von Nebenstraße, also gilt zwischen den beiden Abs. 1: Rechts hat Vorrang.


martinp82
Beigetreten: 16.09.2006

Original von BigAndy

Original von martinp82
(4) Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Ist jedoch auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem Straßenzug folgen oder ihn verlassen; ansonsten gilt Abs. 1. Beim Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten.

Selflevel?

"Vorrang geben" oder "Halt":
damit müsste auch Hero den anderen durchlassen. auch wenn er Halt hat.

Da steht nicht, dass "Vorrang geben" vor "Halt" fahren darf.

"Beim Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten"
Stimmt Villain muss anhalten. Heißt aber nicht , dass Hero deswegen Vorfahrt hat.

selflevel?

hab auch nichts davon gesagt, hab nur die relevanten quellen, welche ich bis jetzt gefunden habe, gepostet


martinp82
Beigetreten: 16.09.2006

Original von NorthernStar

Original von martinp82
(4) Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Ist jedoch auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem Straßenzug folgen oder ihn verlassen; ansonsten gilt Abs. 1. Beim Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten.

So, wie es da steht, ist es genauso wie in D.

Zusatztafel "Verlauf der Vorfahrtsstraße" -> Hero kommt von Nebenstraße, also gilt Abs. 1: Rechts hat Vorrang.

obwohl man (8) auch berücksichtigen müsste:

8) Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.

und das HALT - Zeichen fordert ein Zum-Stillstand-Bringen

zum besonderen Verlauf steht m.E. nur, dass diejenigen gegenüber dem vor dem Halt-Zeichen stehenden Vorrang haben, die von diesem besonderem Verlauf kommen.

Ist jedoch auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen


Ok, ich gebe mich geschlagen - es ist in Österreich wohl wirklich so.

Dann heißt das aber nicht, dass man die Schilder an anderen Straßen sehen muss, sondern man einzig das Anhalten von Villain als Anlass nimmt, fahren zu dürfen. So macht das auch mehr Sinn!


Würde ja bedeuten:
Damit hast du aber nur Vorfahrt, wenn er auch stehenbleibt.
Fährt er einfach durch, behält er seine Vorfahrt und du musst ihn durchlassen da er nicht deutlich anzeigt, dass du fahren darfst.

Original von NorthernStar
Dann heißt das aber nicht, dass man die Schilder an anderen Straßen sehen muss, sondern man einzig das Anhalten von Villain als Anlass nimmt, fahren zu dürfen. So macht das auch mehr Sinn!

Also darf man auch fahren, wenn er am "Vorfahrt achten" Schild kurz anhält.

Außerdem darf Hero dann auch nicht anhalten, weil sonst Villain dessen Anhalten ebenfalls auf Verzicht seiner Vorfahrt ansehen kann, womit er dann zuerst fahren dürfte.

Wäre dann wie in Amerika, wo aus allen Richtungen Stop-Schilder sind:
wer zuerst hält, darf zuerst fahren.
der andere hat sein Recht ja später aufgegeben.


martinp82
Beigetreten: 16.09.2006

Original von NorthernStar

Original von martinp82
(8) Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.

Ok, ich gebe mich geschlagen - es ist in Österreich wohl wirklich so.

mich hat dieser thread ziemlich verwirrt ;) aber die unterschiede sind doch sehr erschreckend... vor allem wenn man sich in dem jeweiligen anderen land befindet und durch solche missverständnisse einen unfall verursacht gilt das natürlich nicht als ausrede, da man sich über die rechtsregeln informieren müsste.


die konsequenz die wir daraus ziehen sollten ist: bitte fahrt ned in österreich...
wir würden in de fälschlicherweise stehen bleiben, ihr fahrt einfach ;)

Würde ja bedeuten: Damit hast du aber nur Vorfahrt, wenn er auch stehenbleibt. Fährt er einfach durch, behält er seine Vorfahrt und du musst ihn durchlassen da er nicht deutlich anzeigt, dass du fahren darfst.

nach der logik hiesse das: ignoriert er sein vorrang geben/ne vorrangstraße von rechts dann hat er vorrang.... er muss stehen bleiben, wir müssen dürfen darauf vertrauen das ein autofahrer der fahren darf hier stehenbleibt --> wir fahren


martinp82
Beigetreten: 16.09.2006

Original von BigAndy
Würde ja bedeuten:
Damit hast du aber nur Vorfahrt, wenn er auch stehenbleibt.
Fährt er einfach durch, behält er seine Vorfahrt und du musst ihn durchlassen da er nicht deutlich anzeigt, dass du fahren darfst.

Original von NorthernStar
Dann heißt das aber nicht, dass man die Schilder an anderen Straßen sehen muss, sondern man einzig das Anhalten von Villain als Anlass nimmt, fahren zu dürfen. So macht das auch mehr Sinn!

Also darf man auch fahren, wenn er am "Vorfahrt achten" Schild kurz anhält.

Außerdem darf Hero dann auch nicht anhalten, weil sonst Villain dessen Anhalten ebenfalls auf Verzicht seiner Vorfahrt ansehen kann, womit er dann zuerst fahren dürfte.

ich hab nichts gefunden, dass man die schilder sehen MUSS, sondern es hat sich wahrscheinlich in der praxis bewährt, dass man sieht warum der anderer anhält, aber allein die tatsache dass dieser anhält genügt anscheinend schon.

wenn villain jedoch trotz HALT vorfährt begeht er zuerst einen rechtswidrige handlung oder?


Ja, es ist erschreckend. Aber wir bei ps.de haben es nun gelernt und wissen, wie es im jeweils anderen Land läuft.

Bliebe nur noch anzumerken, dass die Frage im Eingangsposting für Österreicher nicht zu beantworten ist. Es steht nämlich nirgends, ob Villain auch wirklich regelkonform anhält ... :tongue:

Tut er es nicht, hat er zwar einen Regelverstoß begangen, aber wahrscheinlich würden beide Autofahrer eine Teilschuld am Unfall haben.


Also wenn nur das Halten die Vorfahrt bestimmt, wie machen es denn die Österreicher, wenn beide gehalten haben, weil auf der Hauptstraße Verkehr war.

Wer fährt dann zuerst?
Es halten ja beide.


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