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[Geschlossen] Wichtige Frage für Stopschild und Haltelinie!!

15 Beiträge
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Hallo leute ich habe mal eine frage an die jenigen die Ahnung haben..
da ich nichts auf der stVO seite gefunden habe.. frag ich euch...

Ab wann ist eine Haltelinie bei einem Stopschild nicht mehr gültig??

Zb. wenn die so abgenutzt ist das die linie schon die farbe des astphalts angenommen hat und keinen einzigen weißen fleck mehr hat..aber man sie trotzdem noch zu ca. 5% leicht sehen kann... ist die dann trotzdem noch gültig???

Danke


14 Antworten
Kingberger
Beigetreten: 02.10.2007
PokerStrategist

Hey BluffMaster20,

da hast du dich mit dem richtigen Forum aber arg vertan.
Habe deinen Thread mal in den Small Talk verschoben. Dort sollte er besser aufgehoben sein.

Viele Grüße,
Kingberger


everyoneissolid
Beigetreten: 14.03.2011
Elite Grinder

wenn keine haltelinie vorhanden ist musst du an der sichtlinie halten
vondaher denke ich dass wenn die halteline abgenuzt und nicht sichtbar ist muss du auch an der sichtlinie halten


ja is ja wohlobv immer gültig. bei stopp musst du stoppen also stehen und das an der haltelinie bzw an der abzweigung...


Miczor
Beigetreten: 25.11.2010
Poker Player

ist doch jetzt egal wirst das nächste mal eine andere strecke fahren, und dein fahrlehrer ist ein troll da er dich vor dieser abgenutzten haltelinie nicht gewarnt hat.


Hetzi
Beigetreten: 09.10.2009
PokerStrategist

ist das nicht egal, wo die haltelinie ist?

wenn ein stopschild ist musst du sowieso stehen bleiben und das machst du bestenfalls dort, wo du den querverkehr einsehen kannst ohne das die fahrzeug front diesen behindert.


GTHenbo
Beigetreten: 08.07.2007
PokerStrategist

Ja , solange du auch nur einen wagen Schatten als Haltelinie erahnen kannst und ansonsten nichts anderes, als Haltelinie indentifizierbar, da ist , gilt sie.

Die Stadt/Komune/Land sind dafür zuständig das die Linien immer gut sichtbar sind, was ihnen nicht immer gelingt. Im Falle eines Unfalls oder Verkehrsdeliktes oderso kann man das per Gutachten sicherlich vor Gericht geltent machen, das die Linie kaum oder gar nicht zu sehen war. Hängt ja auch von den Witterungsverhältnissen usw. ab !

Mfg


wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Haltelinien gibts nicht, jedenfalls nicht nach der StVO im Zusammenhang mit dem Zeichen 206

nach der StVO ist das unbedingte Haltgebot dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie

wenn die die Haltlinie nicht zu sehen ist, dürfte somit an der sogenannnten "Sichtlinie" zu halt ( e ) n sein, wo man die andere Straße übersehen kann

nach Verkehrszeichen, zu denen auch die Haltlinie gehört, die man nicht wahrnehmen kann, kann man sich auch nicht richten


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von wahnfried
Haltelinien gibts nicht, jedenfalls nicht nach der StVO im Zusammenhang mit dem Zeichen 206

nach der StVO ist das unbedingte Haltgebot dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie

wenn die die Haltlinie nicht zu sehen ist, dürfte somit an der sogenannnten "Sichtlinie" zu halt ( e ) n sein, wo man die andere Straße übersehen kann

nach Verkehrszeichen, zu denen auch die Haltlinie gehört, die man nicht wahrnehmen kann, kann man sich auch nicht richten

ja hatte ja letzztens prüfung und da war so eine haltelinie.. und bin dann an der sichtlinie gehalten und trotzdem durchgefallen . weil ich nicht an der haltelinie gehalten habe die so aussha wie ich die beschrieben habe (oben)


Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Hier bekommst Du wahrscheinlich nur Meinungen und keine belastbaren Fakten geliefert.

Also mal meine Meinung: Da an Stoppschildern üblicherweise (oder wenigstens oft genug) Haltelinien sind, muss man als Autofahrer auch mit ihnen rechnen und danach Ausschau halten.
Solange sie irgendwie erkennbar sind (was Du in deinem Fall ja zugibst) musst Du sie dann auch beachten.


wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

wenn die Haltlinie "ein bisschen" zu sehen ist, ist sie ja zu sehen - wenn auch nur ein bisschen, also muß man an ihr auch halten

wenn sie nicht zu sehen ist, kann man ja gar nicht an ihr halten

wenn die Sache vor Gericht geht - im Falle eines Bußgeldbescheides, der angegangen wird, weil einem Widerspruch nicht abgeholfen wird - kann alles rauskommen- Einstellung, Freispruch oder Veruteilung, dass hängt vom Richter, seiner Stimmung und den Umständen des Einzelfalles ab

Verkehrsschilder gelten nur, wenn sie zu erkennen sind - es gilt der sogenannte "Sichtbarkeitsgrundsatz"

eine "verbindliche" Auskunft oder "belastbare Fakten" gibt es hier wohl nicht, am Ende hängt es gerade in Grenzfällen von Wertungen oder Einstellungen ab

So hat z.B. das BVerwG (3 C 18.07; Urteil vom 13.3.2008) bezüglich eines gut sichtbaren Verkehrszeichens entschieden, dass ein Verbotszeichen mit vier Zusatzzeichen dem Sichtbarkeitsgrundsatz nicht mehr genügt

Wenn man sagt:"Ich habe die Linie zwar gesehen, aber sie war kaum erkennbar", hätte man besser gehalten

es gibt übrigens immer noch keine Haltelinien nach der StVO, ebenso wie es keine Verbandskästen gibt


Shaquill
Beigetreten: 05.04.2007
Oldschool Grinder

Original von Miczor
ist doch jetzt egal wirst das nächste mal eine andere strecke fahren, und dein fahrlehrer ist ein troll da er dich vor dieser abgenutzten haltelinie nicht gewarnt hat.

Solid soulread!


muss man nicht am stoppschild selber halten wenn die haltelinie nicht mehr erkennbar/da ist?

ich meine du kannst ja auch nicht einfach bis an die querstraße ranfahren und die fußgänger behindern


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von brontonase
muss man nicht am stoppschild selber halten wenn die haltelinie nicht mehr erkennbar/da ist?

ich meine du kannst ja auch nicht einfach bis an die querstraße ranfahren und die fußgänger behindern

hab ich getan.. aber trotzdem durchgefallen,..


Coletrader
Beigetreten: 31.03.2008
Poker Player

Hilfe! Fahrprüfung/Durchgefallen

Schöner Trollversuch... :rolleyes:

Close pls...


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