bei 0,8 hätt ich brav den lappen abgegeben und wäre den monat trotzdem gefahren (halt nicht schneller als erlaubt wegen radarkontrollen)
ich hätt den Lappen abgegeben und wär mal nen Monat nicht gefahren, danach weiss man dann auch was einem der scheiss Lappen wert ist.
Ich hab eine Rechtschutzversicherung.
Daher klar zum Anwalt: und zwar direkt nachdem die Polizei mich blasen lies.
Dann wäre dir der Rest erspart geblieben.
Original von Hanspanzer
sitz die zeit einfach ab und werde danach gangstarapper!
made my day
Original von Lauchi
naja also wegen 0,8... das wären 270€, 1monat ohne schein und 4 partypoints
den rest spar ich mir![]()
made my week ♦
ich hatte 1.3 pro mille
en friesierten roller 120 kmh ♦
kein lappen und fahrerflucht.
450$ 8 monate sperre.
das wars.
ich denk ma soviel wirse nicht kriegen;)
den lappen hab ich schon abegeben für einen monat + 270 bußgeld und 4 punkte in flensburg
jetzt hab ich noch wegen meiner dummheit 110€gerichtskosten bezahlt, und die geldstrafe die auf mich wartet wegen der verleitung zur falschaussage
hinterher is man immer schlauer, ich weiss.
egal das leben geht weiter ♦
WENDE DIE CHEWBACCAVERTEIDIGUNG AN!!!!
wenn die nicht hilft, weiß ich auch nicht weiter...
Original von MRJK8888
ich hatte 1.3 pro mille
en friesierten roller 120 kmh ♦
kein lappen und fahrerflucht.
450$ 8 monate sperre.
das wars.
ich denk ma soviel wirse nicht kriegen;)
kann man solche subjekte, die ihre verbrechen stolz zur schau stellen, nicht aus dem forum entfernen?
http://www.helpjacqui.com/ nur zum zeigen, wozu alkoholfahrten führen können. ist aber nicht für empfindliche gemüter geeignet, die bilder sind nicht schön anzusehen.
ich hab aus meinem fehler gelernt, und ich machs nie wieder
ist schon schlimm was alles passieren kann
0,8 promille finde ich nun nichtmal sonderlich viel .. sind doch etwa 2 kleine bierchen (je nach masse) oder?
Also die Trunkenheitsfahrt mit 0,8 promille OHNE Ausfallerscheinungen (ich gehe mal hiervon aus) ist "lediglich" ein Verkehrsordnungswidrigkeit gem. $ 24a StVG i.V.m. §24 StVG.
Bei einem Erstverstoß ist ein Bußgeld von 250 € + 20 € Gebühren (pauschal) + 5,07 € Auslaggen (Postzustellungsurkunde des Bußgeldbescheids) = 275,07 € fällig. Des weiteren 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bei einem Zweitverstoß doppelter Bußgeldsatz und 2 Monate Fahrverbot und 4 Punkte, bei einem Drittverstoß dreifacher Bußgeldsatz und 3 Monate Fahrverbot + 4 Punkte. Bei einem Viertsoß oder mehr liegt die Buße wie beim Drittverstoß, allerdings kann die FAhrerlaubnisbehörde den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.
Das ganze ist wohlgemerktk eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT.
Sollten Ausfallerscheinungen dazugekommen sein, dann liegt ein Straftat gem. §316 StGB vor.
Die Anstiftung zur falschen Aussage ist eine STRAFTAT. Dort wird i.d.R. eine Geldstrafe angeordnet. Wenn du kein Geld hast, dann wirst du Sozialstunden leisten müssen. Solltest du schon was auf dem kerbholz haben (muss schon viel sein) dann kannst du auch eine Freiheitsstrafe bekommen, wenn du auf Bewährung bist, dann gehst du in den Knast.
Ich erpsönlich meine, eine reuige Einstellung sollte hier als Ersttäter für eine Einstellung reichen (Ist aber KEINE Garantie, hängt vom Staatsanwalt in bzw. Richter/in ab).
Abschließend sei für alle erwähnt, dass bei einem Konsum von 0,8 %o die Reaktionszeit um das 3-fache erhöht ist.
Wenigstens ist die Trunkenheitsfahrt folgenlos geblieben.
0,8 %o werden je nach Körpermasse, Zusammensetzung und Geschlecht bei ca. 1,0l Bier erreicht (5 % Volumenalkohol angenommen).
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. (Also mehr PP für Gold-Status erspielen!)
In eurer Situation damals hätte gereicht:
Ich wohne ...
Ich heiße ....
Ich bin geboren .....
Alles weitere über meinen Anwalt!
Don't drink and drive.
Original von Lauchi
naja also wegen 0,8... das wären 270€, 1monat ohne schein und 4 partypoints
den rest spar ich mir![]()
Kann er die gegen Geld eintauschen?
Soll er den Richter mal fragen ob er auch ne Winterpromo macht, und für mehr Punkte auch mehr Geld bekommt!
sag du hast gedacht, dass der Richter nur blufft
Und hast versucht for Free"Lappen" zu raisen.
hattest du schon mal ärger mit dem gesetz? wenn nein, dann:
ab jetzt erhrlich sein, gut benehmen, reue zeigen und ich schätze mal, dass der staatsanwalt die sache zu 80% nicht vor gericht bringt.
ich hab auch schon mal scheiße gebaut, und der staatsanwalt hatte nen guten tag
1. Mal sehen ob du Prozesskostenbeihilfe bekommen kannst. Das Einkommen dafür ist gegeben, die weiteren Hürden sind die Erfolgsaussichten etc.
2. Da du nicht die nötige Intelligenz gezeigt hast um vor Gericht zu bestehen ist ein Anwalt wohl dringend erforderlich. Und jetzt weine nicht gleich, aber wer besoffen fährt ist schon saublöd, aber wer der Polizei dann auch noch sagt, er selbst sei gefahren der schießt den Vogel ab. Ein Angeklagter darf die Aussage nähmlich verweigern und ungstraft lügen!
Original von dhw86
0,8 promille finde ich nun nichtmal sonderlich viel .. sind doch etwa 2 kleine bierchen (je nach masse) oder?
wenn du sonst nie trinkst und 50kg wiegst - ja.