Hallo,
ich muss am Donnerstag zu den Bullen wegen "Verleitung zu falscher uneidlicher Aussage".
Kennt sich jemand aus, was für eine Strafe auf mich zukommt ?? Hab schon im Internet geguckt und das hier gefunden:
§ 160 Verleitung zur Falschaussage
(1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Aber das ist ja von Fall zu Fall verschieden was man da bekommt oder ??
Bei mir war es so, die bullen wollten mir den Lappen abnehmen, wegen Alkoholfahrt, weil die nicht gesehen haben das ich gefahren bin (ich stand am Auto als die kamen), und ich denen dann gesagt habe das ich gefahren bin, haben die mich blasen lassen.
Ich bin vor Gericht gegangen mit nem Freund, er hat für mich gelogen dass er gefahren ist, aber als die Richterin lauter wurde und ihm gesagt hat das er Knast bekommen kann, wenn er weiter lügt, hat er die Wahrheit gesagt.
So jetzt hab ich den Ärger
Vielleicht kennt sich jemand besser damit aus.
PS: Ihr braucht mir nicht sagen wie blöd ich bin ♦, hab ich schon oft genug gehört
Danke
Tavarez