Original von bennyl
man muss dir beweisen das du gefahren bist und du musst nicht beweisen das du nicht gefahren bist....also aussage verweigern un fertisch is der brei!!!!
Es geht hier nur noch darum, dass sein Freund für ihn gelogen hat, nicht um die Fahrerei. Der hat vor Gericht zugegeben, gelogen zu haben. Also liegt §160 StGB sehr nahe...
Geh auf jeden Fall zum Anwalt, auf keinen Fall zu den Bullen ohne vorher mit dem geredet zu haben! Der soll dich beraten was du am Donnerstag den Bullen erzählen sollst und vor allem wie..das kann später, falls die Sache vor Gericht geht, wichtig sein.
Einfach nicht hingehen is nich! Handelt es sich bei dem Termin um eine Vernehmung im Sinne von § 163a Abs. 3 StPO (Ladung durch die Staatsanwaltschaft, müsste auf dem Wisch draufstehen) bist du nämlich verpflichtet hinzugehen.
Außerdem kann der Anwalt dir helfen die Sache über §§ 153ff StPO zur Einstellung zu bringen...das ist m.E. in dem Fall auch gut möglich, du bist Ersttäter (hoffentlich ♦) , jung blabla.
Wie auch immer, viel Erfolg! Und halt Prozesskostenhilfe beantragen, alles nötige weiß der Anwalt.