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Zeitarbeitsfirma macht Probleme

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BigLixNo1
Beigetreten: 28.04.2006

Hallo,

meine Freundin hat bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Nachdem sie gekündigt hat, war sie in der letzter Woche krank (04.07 bis 12.07). Die Krankmeldung hat sie normal per Brief weggeschickt (ich war dabei) und dort ebenfalls angerufen.

Nach 4 Wochen kommt nun ein Brief mit einer Abmahnung, da sie angeblich keine Krankmeldung geschickt hat und für diesen Zeitraum keine Vergütung bekommt.

Sie hat keinen guten Kontakt zu denen im Büro und wir vermuten, dass die Krankmeldung absichtlich nicht angekommen ist (alle anderen Krankmeldungen wurden bis dahin zugestellt).

Können wir da irgendwas machen, oder wird das schwer bis unmöglich ohne einen Rechtsanwalt? Rechtsschutz hat sie nicht.

Bitte nur ersthafte antworten.


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24 Antworten
Groni
Beigetreten: 09.08.2006

Zum arzt gehen neue Bescheinigung holen erneut hinschicken besser noch pers. abgeben und sagen das es wohl im Postweg verloren gegangen ist.


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Zitat
Pokerxx
Beigetreten: 05.12.2007

Würde so etwas immer per Einschreiben losschicken. Zahlt man halt 1,xx € mehr aber kann sich sicher sein, dass man keine Probleme/Stress im nachhinein bekommt. Gerade bei Zeitarbeitsfirmen und falls man keinen guten Draht zu denen hat würde ich dies immer machen...


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Zitat
fleischmo
Beigetreten: 26.01.2005

Der Arzt hat eine Kopie und die Krankenkasse ebenso. Die Bescheinigung noch mal per Einschreiben hin schicken. Evtl. mit einem "netten" Brief.


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Zitat
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006

Original von Groni
Zum arzt gehen neue Bescheinigung holen erneut hinschicken besser noch pers. abgeben und sagen das es wohl im Postweg verloren gegangen ist.

Dieses.


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Zitat
BigLixNo1 Themenstarter
BigLixNo1
Beigetreten: 28.04.2006

Werden wir auch wohl so machen, jedoch ist der Arzt bis Ende der Woche im Urlaub.

Macht es sinn jetzt einen "netten" Brief zu schreiben und zu erwähnen, dass es nächste Woche nachgereicht wird, da der Arzt im Urlaub ist. Oder einfach alles nächste Woche abgeben?


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Pokerxx
Beigetreten: 05.12.2007

Anrufen? - Kannst aber auch ne Brieftaube losschicken.


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BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005

was soll anrufen bringen? da können sie ihn genauso abfertigen/verarschen wie beim eingangsproblem.


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BigLixNo1 Themenstarter
BigLixNo1
Beigetreten: 28.04.2006

Jop so ist es, ein Anruf macht überhaupt keinen Sinn, da ich bereits hören konnte, wie sie mit einem reden.

Das mit der Abmahnung interessiert meine Freundin nicht, da sie bereits gekündigt hat. Die größere Sorge ist, ob sie das Geld für den Zeitraum bezahlt bekommt, wenn sie nachträglich eine Zweitausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachreicht (sofern der AG zahlt)?


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UnsUwe85
Beigetreten: 05.02.2009

Interessant dürfte doch auch sein, was in der Gehaltsabrechnung für den Juli steht? Die ist wohl aber noch nicht da?


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LLuq
Beigetreten: 14.04.2006

Natürlich ist es blöd vom AG zu sagen die Krankmeldung ist nicht angekommen, würde aber als AG die selbe Line fahren, wenn jemand kündigt und sich dann krankschreiben lässt, weil das ist ungefähr genauso behindert. Sofern man nicht gekündigt wurde, oder wirklich ersthaft krank war.


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Zitat
BigLixNo1 Themenstarter
BigLixNo1
Beigetreten: 28.04.2006

Juli Abrechnung kommt erst Mitte August.

Es gab schon einen Grund warum sie gekündigt hat und die Arbeit nicht weiter ausführen wollte.

Aber ehrlich? Ich als AN würde in jeder Zeitarbeitsfirma genauso vorgehen.


Antwort
Zitat
LLuq
Beigetreten: 14.04.2006

Es ist halt Betrug seitens des AN, nicht mehr und nicht weniger. Der AG spielt dabei eigentlich erstmal keine Rolle. Wir sind ja nicht bei Robin Hood.


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iGoD1989
Beigetreten: 20.01.2008

sind wir nicht ?


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Zitat
BigLixNo1 Themenstarter
BigLixNo1
Beigetreten: 28.04.2006

Habe mal was gefunden:

§7 EntgFG

(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,

1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;
2. wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.


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Zitat
fleischmo
Beigetreten: 26.01.2005

Jetzt auf Deutsch.
Der AN musst das intern mit der Personalabteilung klären und den Lohn ausbezahlen, oder?

Versteh ich eh nicht, der AN kriegt doch eh Kohle von der Krankenkasse und weiß über den Ausfall bescheid. Schießt sich also nur selbst ins Bein.


Antwort
Zitat
UnsUwe85
Beigetreten: 05.02.2009

Original von fleischmo
Jetzt auf Deutsch.
Der AN musst das intern mit der Personalabteilung klären und den Lohn ausbezahlen, oder?

Versteh ich eh nicht, der AN kriegt doch eh Kohle von der Krankenkasse und weiß über den Ausfall bescheid. Schießt sich also nur selbst ins Bein.

Bringst du hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber durcheinander?

Der Arbeitgeber muss natürlich gar nichts klären. Keine Krankenbescheinigung kein Geld. Fertig.

Der Arbeitgeber bekommt weder von der Krankenkasse automatisch bescheid, noch bekommt er Geld dafür, dass ein Mitarbeiter krank ist. Entgeltfortzahlung erfolgt bis zu 6 Wochen über den Arbeitgeber, erst danach springt die Krankenkasse ein.

Ausnahme können Unternehmen sein, die weniger als 30 Mitarbeiter haben und am U1-Umlageverfahren teilnehmen, dann bekommt der Arbeitgeber je nachdem zwischen 40-80 Prozent des Lohnes von der Krankenkasse erstattet.

Hat denn die Zeitarbeitsfirma mehr als 30 Mitarbeiter?
Sonst wäre nähmlich tatsächlich interessant, ob Sie für deine Freundin die U1 kassiert hat, was ja bedeuten würde, Sie hatten die Krankschreibung doch erhalten.


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Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

nur mal so nebenbei etwas OT: selbst wenn man etwas mit einschrieben wegschickt wie kann man beweisen das es denn die krankmeldung war die man weggeschickt hat?


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Zitat
brassman
Beigetreten: 20.09.2005

Original von LLuq
Natürlich ist es blöd vom AG zu sagen die Krankmeldung ist nicht angekommen, würde aber als AG die selbe Line fahren, wenn jemand kündigt und sich dann krankschreiben lässt, weil das ist ungefähr genauso behindert. Sofern man nicht gekündigt wurde, oder wirklich ersthaft krank war.

Hast du auf jeden Recht. Denke aber, dass es durchaus Gründe gibt, wo das nach einer Kündigung die beste Lösung ist. Auch aus der Sicht des Arbeitnehmers.

Und hier im speziellen aber auch OT: Bei Zeitarbeitsfirmen sollte man alles mögliche machen um denen zu Schaden. Dieses Drecksystem. Verstehe nicht, warum das immer mehr wird und dem nicht der Riegel vorgeschoben wird. Halte es auch für einen Skandal, dass das Arbeitsamt so krass mit denen kooperiert. ich arbeite im sozialen bereich und selbst da gibt es mittlerweile ca 70% der angebotenen Stellen über solche Wixxer. habe ewig suchen müssen, um ne vernünftige Stelle zu finden. Dir wird versprochen, dass du ohne Probleme bei einer Einrichtung übernommen werden kannst und bei einem anderen Angebot meist sofort aus dem Vertrag kannst. Fakt ist: Es gibt eine Ablösesumme für jeden und die wird kein Arbeitgeber an die bezahlen. Wäre ja auch schön blöd. Und wenn du kündigst, gibs halt Lohnkürzung. Jo is OT, aber musste das mal loslassen.

Op, imo passt das Vorgehen zu diesen pennern. Also gebt ihnen Saures


Antwort
Zitat
Betrunkener
Beigetreten: 22.01.2006

Sehr genau darauf achten, dass die ZAF keine Stunden unterschlägt oder vom Zeitkonto abzieht. Das ist auch bei Krankheit oder nichteinsatzzeiten verboten.

Wegen der Abmahnung nichts unterschreiben oder anerkennen. Später muss die ZAF es vor Gericht nachweisen, dass die Abmahnung Gerechtfertigt war.

Eventuell noch der ZAG mitteilen, dass Sie damit nicht einverstanden ist und die Abmahnung als unberechtigt ansieht.

Einen richtigen Job suchen.


Antwort
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