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Arbeitslosengeld (I)

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Hm, ist leider so ziemlich das, was ich oben vermutet habe:

Vereinfacht ausgedrückt hat Du dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn in den letzten zwei Jahren vor Deiner Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage versicherungspflichtiger Tätigkeit liegen. Meldest Du Dich als am Montag, 17.12.12 arbeitslos, so erfolgt die Prüfung für diese 360 Tage im Zeitraum 17.12.2010 bis 16.12.2012.

Du solltest möglichst morgen dann "bei Bedarf" noch ALG II beantragen. Zwischen den Feiertagen wird's da vermutlich eh überlaufen sein, und "schwupss" ist der Dezember vorbei.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Gela
Hm, ist leider so ziemlich das, was ich oben vermutet habe:

Vereinfacht ausgedrückt hat Du dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn in den letzten zwei Jahren vor Deiner Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage versicherungspflichtiger Tätigkeit liegen. Meldest Du Dich als am Montag, 17.12.12 arbeitslos, so erfolgt die Prüfung für diese 360 Tage im Zeitraum 17.12.2010 bis 16.12.2012.

Du solltest möglichst morgen dann "bei Bedarf" noch ALG II beantragen. Zwischen den Feiertagen wird's da vermutlich eh überlaufen sein, und "schwupss" ist der Dezember vorbei.

Du hast ja im Prinzip Recht. Die Sache ist nur die, man muss ja seine Vermögenswerte offenlegen: wie geschieht dies ? Reicht ein aktueller Kontoauszug oder werden die das Girokonto überprüfen? Wenn Letzteres der Fall wäre, mach ich mir Sorgen, weil ich einen Cashout von 700 Euro auf das Girokonto via moneybookers gemacht habe. Wenn die das sehen, werden die möglicherweise weitere Unterlagen von moneybookers anfordern, und eventuell auf die idee kommen, dass ich online gepokert habe, was nicht so gut wäre.


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Zitat

Hm, das ist nu Halbwissen, aber ich glaube, dass es um die Kontoauszüge der letzten 3 Monate geht.


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Zitat
niigata87
Beigetreten: 01.04.2009

Wie berechnen sich denn die 360 Tage?
Wenn man zb einen Vertrag über ein Jahr Anstellung bei Firma A hat, macht es dann einen Unterschied, ob das Teilzeit oder Vollzeit ist (unter der Bedingung, daß das Einkommen so hoch ist, das Arbeitslosenversicherung gezahlt wird)? Und macht es bei Teilzeit einen Unterschied, ob man an 3 Tagen oder 5 Tagen in der Woche arbeitet?


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Original von niigata87
Wie berechnen sich denn die 360 Tage?
Wenn man zb einen Vertrag über ein Jahr Anstellung bei Firma A hat, macht es dann einen Unterschied, ob das Teilzeit oder Vollzeit ist ...

Nein, das wirkt sich lediglich später auf die Höhe des ALG aus.

Original von niigata87
Und macht es bei Teilzeit einen Unterschied, ob man an 3 Tagen oder 5 Tagen in der Woche arbeitet?

Auch das macht keinen Unterschied - Du bist ja von Datum xx.xx.xx bis Datum yy.yy.yy versicherungspflichtig beschäftigt.


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