Hm, ist leider so ziemlich das, was ich oben vermutet habe:
Vereinfacht ausgedrückt hat Du dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn in den letzten zwei Jahren vor Deiner Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage versicherungspflichtiger Tätigkeit liegen. Meldest Du Dich als am Montag, 17.12.12 arbeitslos, so erfolgt die Prüfung für diese 360 Tage im Zeitraum 17.12.2010 bis 16.12.2012.
Du solltest möglichst morgen dann "bei Bedarf" noch ALG II beantragen. Zwischen den Feiertagen wird's da vermutlich eh überlaufen sein, und "schwupss" ist der Dezember vorbei.