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Arbeitslosengeld (I)

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Hi Leute,

vom 17. April 2010 bis zum 30. Juni 2011 habe ich ein Vollzeitpraktikum während meines Studiums ausgeübt (-> 15 Monate). Es war eine arbeitslosenversicherungspflichtige Tätigkeit. Das Studium habe ich Ende März 2012 beendet. Ich habe mich bei der Bundesagentur für Arbeit bis jetzt nicht arbeitslos gemeldet (war mir irgendwie peinlich dahinzugehen und außerdem habe ich keine Ahnung ob Anspruch auf das Arbeitslosengeld bestand bzw. besteht, da ich hauptberuflich Studenten war).

Allgemein formuliert: habe ich überhaupt noch einen Anspruch darauf, und wenn ja für ab welchen Zeitpunkt bzw. welchen Zeitraum? Ich habe mich auf der Webseite von der Agentur informiert, habe aber irgendwie nicht die notwendigen Informationen gefunden, um die speziellen Fragen, die ich habe, beantworten zu können.


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24 Antworten
highside
Beigetreten: 23.04.2009

Bin nicht aus Deutschland und kenn mich bei eurem System auch nicht aus.

Aber warum rufst du da nicht einfach an, gibt sicher eine Serviceline? Schildere deinen Fall und der Berater dort wird dir sagen können, wie es für dich aussieht. Dafür sind die da.

Vor allem wenn dein Fall wirklich speziell ist, so wie du es sagst, ist es sicher am Besten wenn sich das jemand genau ansieht der auch wirklich dafür zuständig ist.


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fretless
Beigetreten: 04.01.2009

Handelt es sich bei den Abgaben von Werkstudenten-Jobs nicht um Beiträge für die Rentenversicherung?


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von fretless
Handelt es sich bei den Abgaben von Werkstudenten-Jobs nicht um Beiträge für die Rentenversicherung?

ich war vollzeitmitarbeiter (bis 80h pro woche), d.h. im sozialversicherungsrechtlichem sinne auch kein werkstudent, da dieser maximal 20h pro woche (außerhalb der semesterferien) arbeiten darf. von meinem bruttolohn wurden beiträge in die arbeitslosenversicherung, rentenversicherung etc. abgeführt- wie dies generell bei "normalen" vollzeitmitarbeitern gemacht wird.


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Hey superranger07,

vereinfacht ausgedrückt hat Du dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn in den letzten zwei Jahren vor Deiner Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage versicherungspflichtiger Tätigkeit liegen.
Meldest Du Dich als am Montag, 17.12.12 arbeitslos, so erfolgt die Prüfung für diese 360 Tage im Zeitraum 17.12.2010 bis 16.12.2012.
Das ist allerdings der Regelfall, da gibt es dann wiederum noch Verlängerungstatbestände usw. Insofern solltest Du das tatsächlich persönlich prüfen lassen.

Generell sollte "Versicherungspflicht" und "Beitragszahlung" nicht verwechselt werden. Mir sind Fälle bekannt, in denen der Arbeitgeber zwar Beiträge gezahlt hat, aber Versicherungspflicht nicht vorlag. Insofern war dann nicht der Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben, sondern lediglich die Rückzahlung der zu Unrecht entrichteten Beiträge. Auch das ist eine Sache, die Du ggf. überprüfen lassen könntest.
Für die Arbeitslosenversicherung findest Du dazu hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Publikation/pdf/DA-SV-27-SGB-3-2010.pdf
Erläuterungen.
In Deinem Fall scheint es nach Deiner Schilderung allerdings unkritisch zu sein ("Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unterliegen Perso-nen, die neben ihrem Studium wöchentlich mehr als 20 Stunden be-schäftigt sind, der Versicherungspflicht, weil sie ihrem Erscheinungs-bild nach als Arbeitnehmer anzusehen sind.").

Viele Grüße,

Gela


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Gela
Hey superranger07,

vereinfacht ausgedrückt hat Du dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn in den letzten zwei Jahren vor Deiner Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage versicherungspflichtiger Tätigkeit liegen.
Meldest Du Dich als am Montag, 17.12.12 arbeitslos, so erfolgt die Prüfung für diese 360 Tage im Zeitraum 17.12.2010 bis 16.12.2012.
Das ist allerdings der Regelfall, da gibt es dann wiederum noch Verlängerungstatbestände usw. Insofern solltest Du das tatsächlich persönlich prüfen lassen.

Generell sollte "Versicherungspflicht" und "Beitragszahlung" nicht verwechselt werden. Mir sind Fälle bekannt, in denen der Arbeitgeber zwar Beiträge gezahlt hat, aber Versicherungspflicht nicht vorlag. Insofern war dann nicht der Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben, sondern lediglich die Rückzahlung der zu Unrecht entrichteten Beiträge. Auch das ist eine Sache, die Du ggf. überprüfen lassen könntest.
Für die Arbeitslosenversicherung findest Du dazu hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Publikation/pdf/DA-SV-27-SGB-3-2010.pdf
Erläuterungen.
In Deinem Fall scheint es nach Deiner Schilderung allerdings unkritisch zu sein ("Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unterliegen Perso-nen, die neben ihrem Studium wöchentlich mehr als 20 Stunden be-schäftigt sind, der Versicherungspflicht, weil sie ihrem Erscheinungs-bild nach als Arbeitnehmer anzusehen sind.").

Viele Grüße,

Gela

Hi Gela, danke für Deine Antwort. Jetzt muss ich noch überlegen, ob ich AG I oder AG II beantragen soll. Die Sache ist die, dass der monatliche Bruttolohn während der Beschäftigung bei etwa 800 Euro lag. Wenn ich AG I bekommen würde, wieviel wäre das Deiner Meinung nach? Ein Bekannter von mir meinte, das wären nur 60% von diesen 800 Euro. Ich befürchte, dass ich aufgrund dessen viel weniger bekommen würde als bei AG II. Der Bekannte meinte außerdem, dass er irgendwo gehört habe, dass man als AG I Bezieher automatisch den Mindestbetrag bekommen würde, den ein AGII bekommen würde, war sich aber nicht ganz sicher. Hinzu kommt, dass ich Angst habe als Fachkraft (Bachelor Absolvent (seit April 2011) in Informatik) in AGII reinzukommen, weil in den Medien gesagt wird, dass wenn man in AGII reinkommt, man nicht mehr so einfach rauskommt aus der Spirale und zu fachunbezogenen 1 Euro Jobs etc verdonnert werden kann, und dann auch bedingt durch diese auch keine Vorstellungsgespräche mehr wahrnehmen kann etc. Offiziell ist es zwar so, dass man für diese dann frei bekommt, aber Stress mit den Vorgesetzen ist vorprogrammiert, gerade wenn man viele Vorstellungsgespräche wahrnehmen will.


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jp1811
Beigetreten: 02.09.2007

Hihi, du machst dir ha Gedanken.
ALG I ist eine Versicherungsleistung, für die du auch eingezahlt hast.
Da muss dir Überhaupt nichts peinlich sein, das jetzt in Anspruch zu nehmen.
Wenn du mit dem Auto ein unfall baust, ist es dir ja hoffentlich auch nicht peinlich deine Versicherung einzuschalten?! Ich würde einfach hier mal anrufen: 01801 555 111.
Auch wenn du in h4 rutschen würdest, ist das kein Weltuntergang. 1 EUR Jobs müssen gemeinnützig sein und als Fachkraft im Bereich Informatik hast du da nicht viel zu suchen. Für Vorstellungsgespräche bekommst du immer frei. Arbeitsaufnahme geht immer vor. Du kannst sogar Geld für Fahrtkosten und Bewerbungen erhalten. Du lässt also bares Geld einfach liegen.

Alternative line wäre: einfach mal die bewerbungsbemühungen intensivieren und nen Job bekommen oder nen Master dranhängen..


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DeathlyEagle
Beigetreten: 26.04.2009

Genau, gerade neben ALG 1 oder 2 sind die anderen Leistungen auch recht interessant. Muss man aber alles extra beantragen und auch immer beantragen, bevor die Kosten anfallen, auch wenn dir dein Sachbearbeiter was anderes erzählen sollte, dann kriegt man die meist auch.
Z.B. Kostenerstattung für Bewerbungen, meist 5€ pro Bewerbung, Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche, etc. und eventuell auch doppelte Haushaltsführung oder die Umzugskosten wenn man eine Stelle gefunden hat.


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Justus
Beigetreten: 16.07.2005

du kannst nicht entscheiden, ob du alg1 oder alg2 nimmst, sondern das eine kann nur das andere ergänzen.

Also, du hast gearbeitet und Anspruch auf ALG1, dann stellst du da den Antrag und sofern du keine Arbeit hast wird dir das auch problemlos ausgezahlt, egal wieviel das ist.
Sollte ALG1 nicht viel sein bzw. dir nicht zum Leben reichen, kannst du ERGÄNZEND auch ALG2 beantragen und damit aufstocken. ALG2 (sprich H4) musst du gesondert beantragen, da du dafür erst auf Bedürftigkeit geprüft wirst (Vermögen, deine Mietkosten, anderweitiges Einkommen usw.).

ALG1 ist einfach eine Versicherungsleistung, du hast gearbeitet und hast dementsprechend darauf Anspruch, was anderes wird nicht beim Amt geprüft, kriegst du auch wenn du ne Million auf dem Konto hast und mit dem Porsche vorfährst, auch hast du nix mit der Arge und 1-Euro Jobs usw. zu tun, das gilt alles nur für ALG2.

Wenn du aber zusätzlich ALG2 beantragst, musst du Bedürftigkeit nachweisen, sprich Vermögen usw. alles angeben, genauso wie deine Mietkosten etc. weil sich daraus ja dann berechnet, wieviel du (nach Amtvorgaben) zum Leben benötigst und wieviel entsprechend mit ALG2 ergänzt werden muss.

Also beantrage auf jeden Fall ALG1, da musst du nicht viel machen und es steht dir zu, dafür hast du ja schliesslich früher von deinem Lohn ALG-Versicherung bezahlt bzw. Abzüge gehabt.
ALG2 zusätzlich musst du dir selbst überlegen (bzw. wenn du 10k aufm Konto hast kriegst es eh nicht), da musst deine kompletten Finanzen offenlegen. Wenn du aber sonst kein Geld zum Leben hast mach das, ist ja logisch.

Achso, du hast auch so komische Sachen bzgl. Höhe von ALG1 geschrieben. ALG1 berechnet sich nach deinem durchschnittlichen NETTOeinkommen der Arbeitsstelle, bist du alleinstehend ohne Kinder bekommst du 60%. Kannst du dir also ganz einfach selbst ausrechnen ;)


Antwort
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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Justus
du kannst nicht entscheiden, ob du alg1 oder alg2 nimmst, sondern das eine kann nur das andere ergänzen.

Also, du hast gearbeitet und Anspruch auf ALG1, dann stellst du da den Antrag und sofern du keine Arbeit hast wird dir das auch problemlos ausgezahlt, egal wieviel das ist.
Sollte ALG1 nicht viel sein bzw. dir nicht zum Leben reichen, kannst du ERGÄNZEND auch ALG2 beantragen und damit aufstocken. ALG2 (sprich H4) musst du gesondert beantragen, da du dafür erst auf Bedürftigkeit geprüft wirst (Vermögen, deine Mietkosten, anderweitiges Einkommen usw.).

ALG1 ist einfach eine Versicherungsleistung, du hast gearbeitet und hast dementsprechend darauf Anspruch, was anderes wird nicht beim Amt geprüft, kriegst du auch wenn du ne Million auf dem Konto hast und mit dem Porsche vorfährst, auch hast du nix mit der Arge und 1-Euro Jobs usw. zu tun, das gilt alles nur für ALG2.

Wenn du aber zusätzlich ALG2 beantragst, musst du Bedürftigkeit nachweisen, sprich Vermögen usw. alles angeben, genauso wie deine Mietkosten etc. weil sich daraus ja dann berechnet, wieviel du (nach Amtvorgaben) zum Leben benötigst und wieviel entsprechend mit ALG2 ergänzt werden muss.

Also beantrage auf jeden Fall ALG1, da musst du nicht viel machen und es steht dir zu, dafür hast du ja schliesslich früher von deinem Lohn ALG-Versicherung bezahlt bzw. Abzüge gehabt.
ALG2 zusätzlich musst du dir selbst überlegen (bzw. wenn du 10k aufm Konto hast kriegst es eh nicht), da musst deine kompletten Finanzen offenlegen. Wenn du aber sonst kein Geld zum Leben hast mach das, ist ja logisch.

Achso, du hast auch so komische Sachen bzgl. Höhe von ALG1 geschrieben. ALG1 berechnet sich nach deinem durchschnittlichen NETTOeinkommen der Arbeitsstelle, bist du alleinstehend ohne Kinder bekommst du 60%. Kannst du dir also ganz einfach selbst ausrechnen ;)

Justus, danke für deinen Post. Ich hätte noch 2 Fragen:

1) Muss man dem Arbeitsamt gegenüber eine Krankenversicherung nachweisen, um ALG 1 erhalten zu können ? Und bezahlt das Arbeitsamt die Krankenversicherung, wenn man das extra beantragt?
2) Soweit ich weiß kann man ALG1 nur 1 Jahr lang beziehen. Kommt man automatisch in die ALG2 Schiende rein oder muss man das extra rechtzeitig beantragen?


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Original von superranger07
1) Muss man dem Arbeitsamt gegenüber eine Krankenversicherung nachweisen, um ALG 1 erhalten zu können ? Und bezahlt das Arbeitsamt die Krankenversicherung, wenn man das extra beantragt?
2) Soweit ich weiß kann man ALG1 nur 1 Jahr lang beziehen. Kommt man automatisch in die ALG2 Schiende rein oder muss man das extra rechtzeitig beantragen?

Als Bezieher von ALG1 bist Du versicherungspflichtig in der KV/PV/RV - sofern Du also einen Anspruch hast, wirst Du über die Agentur für Arbeit entsprechend bei der KV/PV/RV angemeldet. Das muss somit nicht entsprechend beantragt werden.
Solltest Du, beispielsweise aufgrund langjähriger privater KV nicht mehr pflichtversichert sein, so würde man auch die Beiträge zur privaten KV (dem gesetzlichen Leistungsumfang entsprechend, also keine xxx Zusatztarife) übernehmen. Das dürfte aber bei Deiner Schilderung nicht der Fall sein.

Der Anspruch auf ALG1 beträgt bis zu 360 Kalendertage, also genau 1 Jahr. Die Anspruchsdauer hängt von der Anzahl der versicherungspflichtigen Arbeitstage in einer bestimmten Frist ab.
Du musst ALG2 dann allerspätestens am Tag nach Ende des ALG1-Anspruchs beantragen. Es empfiehlt sich allerdings, das ca. 6 bis 8 Wochen vorher zu tun, damit keine Finanzierungslücke entsteht - das Jobcenter braucht schließlich auch Zeit zur Antragsbearbeitung. ;) Und ein Anruf zur Abmeldung, wenn Du das ALG2 dann wegen Arbeitsaufnahme o.ä. doch nicht in Anspruch nehmen musst ist weniger nervenaufreibend, als ggf. 6 bis 8 Wochen finanziell in der Luft zu hängen. ;)

Hast Du Deinen ALG1-Anspruch mittlerweile prüfen lassen?


Antwort
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Justus
Beigetreten: 16.07.2005

Die Maximaldauer von ALG1 beträgt 12 Monate (Ausnahme nur bei hohem Alter), Vorraussetzung dafür ist die letzten 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet zu haben.
Dies trifft bei dir nicht zu, ich glaube die nächstkleinere Grenze ist ab 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate = 6 Monate ALG1.
Das kannst du aber leicht beim Amt erfragen.

Wenn du anschliessend ALG2 möchtest, musst du das dann beantragen, wie der Vorposter schon sagte aber einige Zeit vorher, weil das Amt Bearbeitungszeit braucht und auch dann die ganzen Bedürfnisprüfungen und -berechnungen durchführen muss.
Wobei du wie gesagt auch schon von Anfang an ergänzend ALG2 beantragen kannst, da dein ALG1 bei einem 800 Eur brutto-Job ja nicht besonders hoch ausfallen wird, weiss nicht was du da netto bekommen hast, grob überschlagen 640 Euro netto und davon 60% wären nur 384 Euro.


Antwort
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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Gela

Original von superranger07
1) Muss man dem Arbeitsamt gegenüber eine Krankenversicherung nachweisen, um ALG 1 erhalten zu können ? Und bezahlt das Arbeitsamt die Krankenversicherung, wenn man das extra beantragt?
2) Soweit ich weiß kann man ALG1 nur 1 Jahr lang beziehen. Kommt man automatisch in die ALG2 Schiende rein oder muss man das extra rechtzeitig beantragen?

Als Bezieher von ALG1 bist Du versicherungspflichtig in der KV/PV/RV - sofern Du also einen Anspruch hast, wirst Du über die Agentur für Arbeit entsprechend bei der KV/PV/RV angemeldet. Das muss somit nicht entsprechend beantragt werden.
Solltest Du, beispielsweise aufgrund langjähriger privater KV nicht mehr pflichtversichert sein, so würde man auch die Beiträge zur privaten KV (dem gesetzlichen Leistungsumfang entsprechend, also keine xxx Zusatztarife) übernehmen. Das dürfte aber bei Deiner Schilderung nicht der Fall sein.

Der Anspruch auf ALG1 beträgt bis zu 360 Kalendertage, also genau 1 Jahr. Die Anspruchsdauer hängt von der Anzahl der versicherungspflichtigen Arbeitstage in einer bestimmten Frist ab.
Du musst ALG2 dann allerspätestens am Tag nach Ende des ALG1-Anspruchs beantragen. Es empfiehlt sich allerdings, das ca. 6 bis 8 Wochen vorher zu tun, damit keine Finanzierungslücke entsteht - das Jobcenter braucht schließlich auch Zeit zur Antragsbearbeitung. ;) Und ein Anruf zur Abmeldung, wenn Du das ALG2 dann wegen Arbeitsaufnahme o.ä. doch nicht in Anspruch nehmen musst ist weniger nervenaufreibend, als ggf. 6 bis 8 Wochen finanziell in der Luft zu hängen. ;)

Hast Du Deinen ALG1-Anspruch mittlerweile prüfen lassen?

Nee noch nicht. Das mit der Krankenversicherung könnte problematisch werden.
Seitdem ich mit dem Studium fertig bin, habe ich keine Krankenversicherung mehr:
Die (gesetzliche) Krankenversicherung hat mir Formulare zur Anmeldung zugeschickt, aber ich habe diese nie ausgefüllt. Jetzt habe ich schon lange nichts mehr von denen gehört.


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DeathlyEagle
Beigetreten: 26.04.2009

Du wirst aller Wahrscheinlichkeit nach rückwirkend angemeldet und darfst nachzahlen. Spätestens wenn du anfangs zu arbeiten.


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Justus
Beigetreten: 16.07.2005

dito, Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzliche Pflicht, d.h. du solltest dich schnellstmöglich beim Amt und KV melden, weil du für die ganze Zeit jetzt sowieso nachzahlen musst, je länger du wartest desto teurer wirds für dich. Ab dem Zeitpunkt wo du beim Amt gemeldet bist und ALG1 beziehst, übernimmt das Amt, aber für die Zeit bis dahin musst du selbst (nach)zahlen.

Auch wenn du dich jetzt nicht beim Amt meldest und weder ALG1 noch ALG2 beziehst bringt das diesbzgl. nichts, denn wenn du wieder nen Job hast passiert das gleiche, für den fehlenden Zeitraum bekommst du von der Krankenkasse ne Rechnung die du nachzahlen musst.

Es ist daher immer schlecht, sich nicht bei der Krankenkasse zu melden, die holt sich früher oder später sowieso das Geld. Die einzige Möglichkeit da rauszukommen ist auszuwandern und den Wohnsitz in D abzumelden, damit würdest du nicht mehr dem deutschen Gesetz unterliegen ;)


Antwort
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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Justus
dito, Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzliche Pflicht, d.h. du solltest dich schnellstmöglich beim Amt und KV melden, weil du für die ganze Zeit jetzt sowieso nachzahlen musst, je länger du wartest desto teurer wirds für dich. Ab dem Zeitpunkt wo du beim Amt gemeldet bist und ALG1 beziehst, übernimmt das Amt, aber für die Zeit bis dahin musst du selbst (nach)zahlen.

Auch wenn du dich jetzt nicht beim Amt meldest und weder ALG1 noch ALG2 beziehst bringt das diesbzgl. nichts, denn wenn du wieder nen Job hast passiert das gleiche, für den fehlenden Zeitraum bekommst du von der Krankenkasse ne Rechnung die du nachzahlen musst.

Es ist daher immer schlecht, sich nicht bei der Krankenkasse zu melden, die holt sich früher oder später sowieso das Geld. Die einzige Möglichkeit da rauszukommen ist auszuwandern und den Wohnsitz in D abzumelden, damit würdest du nicht mehr dem deutschen Gesetz unterliegen ;)

Machen die vom Arbeitsamt eine Zwangsanmeldung bei irgendeiner gesetzlichen Krankenversicherung oder muss ich mich selber bei Krankenkasse xyz anmelden, und die Bescheinigung über die Mitgliedschaft von denen dem Arbeitsamt dann beim Antrag auf das ALG 1 beilegen?


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Original von superranger07

Original von Justus
dito, Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzliche Pflicht, d.h. du solltest dich schnellstmöglich beim Amt und KV melden, weil du für die ganze Zeit jetzt sowieso nachzahlen musst, je länger du wartest desto teurer wirds für dich. Ab dem Zeitpunkt wo du beim Amt gemeldet bist und ALG1 beziehst, übernimmt das Amt, aber für die Zeit bis dahin musst du selbst (nach)zahlen.

Auch wenn du dich jetzt nicht beim Amt meldest und weder ALG1 noch ALG2 beziehst bringt das diesbzgl. nichts, denn wenn du wieder nen Job hast passiert das gleiche, für den fehlenden Zeitraum bekommst du von der Krankenkasse ne Rechnung die du nachzahlen musst.

Es ist daher immer schlecht, sich nicht bei der Krankenkasse zu melden, die holt sich früher oder später sowieso das Geld. Die einzige Möglichkeit da rauszukommen ist auszuwandern und den Wohnsitz in D abzumelden, damit würdest du nicht mehr dem deutschen Gesetz unterliegen ;)

Machen die vom Arbeitsamt eine Zwangsanmeldung bei irgendeiner gesetzlichen Krankenversicherung oder muss ich mich selber bei Krankenkasse xyz anmelden, und die Bescheinigung über die Mitgliedschaft von denen dem Arbeitsamt dann beim Antrag auf das ALG 1 beilegen?

Du wirst im Antragsformular danach gefragt, wo Du vor Beginn der Arbeitslosigkeit versichert warst. Dort erfolgt dann die Anmeldung zur KV.
Falls Du eine davon abweichende KV ausgewählt hast, ist die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung erforderlich.


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DeathlyEagle
Beigetreten: 26.04.2009

Wie wäre es an sonsten zu beiden zu beiden Ämtern, Arbeitsamt wegen ALG1, Jobcenter wegen eventuellem Aufstocken oder falls was abgelehnt wird, hin zu gehen. Perso und Sozialversicherungsausweis mitnehmen und sagen, dass du dich arbeitslos melden und einen Erstantrag stellen willst.
Das gilt dann als Zeitpunkt der Antragsstellung und du verlierst nicht noch mehr Zeit. Außerdem bekommt man ausgedruckt alle notwendigen Formulare + Erklärungsbroschüre mit.
Größtenteils sind die selbsterklärend und beantworten auch schon einen Großteil deiner Fragen.

Wichtig ist nur, besonders beim Jobcenter, werden sie wahrscheinlich versuchen dir irgendeine komische Eingliederungsvereinbarung auf zu drücken.
NICHT unterschreiben, du bekommst sowieso einen ersten Termin um deine Unterlagen ab zu geben und bei Unklarheiten mit deinem Sachbearbeiter zu besprechen.Besten darauf dir in Ruhe die Eingliederungsvereinbarung durchlesen zu wollen und lass dich durch eventuelle Drohungen nicht einschüchtern.

Am besten diese Woche noch, dass man noch Ansprüche für Dezember hat.

Und es kann gut sein dass du sowieso eine Sperrzeit bekommst wegen verspäteterArbeitslosmeldung


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von DeathlyEagle
Wie wäre es an sonsten zu beiden zu beiden Ämtern, Arbeitsamt wegen ALG1, Jobcenter wegen eventuellem Aufstocken oder falls was abgelehnt wird, hin zu gehen. Perso und Sozialversicherungsausweis mitnehmen und sagen, dass du dich arbeitslos melden und einen Erstantrag stellen willst.
Das gilt dann als Zeitpunkt der Antragsstellung und du verlierst nicht noch mehr Zeit. Außerdem bekommt man ausgedruckt alle notwendigen Formulare + Erklärungsbroschüre mit.
Größtenteils sind die selbsterklärend und beantworten auch schon einen Großteil deiner Fragen.

Wichtig ist nur, besonders beim Jobcenter, werden sie wahrscheinlich versuchen dir irgendeine komische Eingliederungsvereinbarung auf zu drücken.
NICHT unterschreiben, du bekommst sowieso einen ersten Termin um deine Unterlagen ab zu geben und bei Unklarheiten mit deinem Sachbearbeiter zu besprechen.Besten darauf dir in Ruhe die Eingliederungsvereinbarung durchlesen zu wollen und lass dich durch eventuelle Drohungen nicht einschüchtern.

Am besten diese Woche noch, dass man noch Ansprüche für Dezember hat.

Und es kann gut sein dass du sowieso eine Sperrzeit bekommst wegen verspäteterArbeitslosmeldung

Wieviele Bewerbungen die Woche muss man als ALG1 Bezieher wöchentlich rausschicken? Und wie weist man das bei Bewerbungen per Email nach?


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

So, ich habe mal die 01801 555 111 angerufen. Dort sagte mir der Berater, dass ich keinen Anspruch auf ALG1 hätte, da ich in den letzen 2 Jahren (20.12.2010 bis heute) nur 7 Monate, nicht aber 12 Monate arbeitslosenversicherugnspflichtig gearbeitet habe. Das Traurige ist, dass selbst direkt nach Beendigung des Vollzeitpraktkums, ich keinen Anspruch auf ALG1 angeblich hatte, da ich dem Erscheinungsbild nach wieder Student wurde, soll heißen dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stand. D.h. ich hatte vom 1.07.2011 bis zum 30. März 2012 (9 Monate) keinen Anspruch auf ALG1, obwohl ich vorher gearbeitet habe, und dann durch Beendigung des Vollzeitpraktikums arbeitslos wurde.


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