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[Geschlossen] [Arbeitslosengeld] während des Studiums

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Hallo,

ich hab von Sep 2005 bis Feb 2009 ein duales Studium absolviert. Ende Februar 2009 lief mein Ausbildungsvertrag aus und ich konnte nicht übernommen werden. Seit Februar 2009 muss ich jedoch noch meine Diplom-Arbeit schreiben und Bekannte haben mir dazu geraten (da ich während meines Studiums in die Arbeitslosenversicherung einzahlte) Arbeitslosengeld zu beanspruchen.

Das Arbeitsamt hat sich vorab gestreubt mir ALG zu geben, da sie der Meinung waren ich sei auf Grund meiner Diplom-Arbeit nicht vermittelbar, haben es letztendlich doch bewilligt. Mein "Betreuer" ist nun aber der Aufassung das ich aufgrund meiner Arbeit nicht vermittelbar sei und als Student gelte.

Meinen nächsten Termin beim Betreuer habe ich in 2 Wochen. In der Zeit fahre ich nach Schweden und daher habe ich eben beim Arbeitsamt angerufen um den Termin zu verschieben.

Der Typ am Telefon meinte jetzt, dass mein Betreuer mir erst die Erlaubnis zum Urlaub geben muss!?!?!

Meine Frage jetzt:
Kann ich das ALG (ist eh ganz wenig) einfach so kündigen (ohne Nachweis einer Arbeitsstelle), ich hab nämlich kein Bock mehr auf den ganzen bürokratischen Scheiss (für das Geld) oder muss ich mit Konsequenzen seitens der ARGE rechnen bzw. haben die die Möglichkeit bereits gezahltes ALG zurückztufordern?

Ich danke euch für eure Hilfen.

Gruß


7 Antworten
Alpo
Beigetreten: 06.04.2008
PokerStrategist

Hi,

genaue Infos kann ich dir leider nicht liefern. In meinem Fall war es jedoch problemlos möglich, auf Geld zu verzichten :f_grin:
Bei mir gings allerdings auch nur darum, dass ich arbeitslos gemeldet sein musste, um in der Überbrückungszeit nach meinem Abi weiterhin Kindergeld zu bekommen. Dazu musste ich nur einmal zur ARGE und dann der Familienkasse mitteilen, dass ich arbeitslos bin.

Wieso fragst du nicht einfach mal ganz unverbindlich bei deiner ARGE? Die werden sicher erfreut sein, dass du kein Geld mehr willst...


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

man kann sich arbeitssuchend melden ohne jegliche Zahlungen in Anspruch zu nehmen, dadurch fallen aber die gesamten Verpflichtungen der ARGE gegenüber (Urlaub anmelden, regelmäßige Treffen, Bewerbungen schreiben) nicht weg, von daher macht das keinen Sinn.

Andersherum wird einem das ALG gekürzt sobald man diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, in besonderen Fällen (Urlaub nicht angemeldet) muss man auch Strafen zahlen.


Alpo
Beigetreten: 06.04.2008
PokerStrategist

Original von totallysick
man kann sich arbeitssuchend melden ohne jegliche Zahlungen in Anspruch zu nehmen, dadurch fallen aber die gesamten Verpflichtungen der ARGE gegenüber (Urlaub anmelden, regelmäßige Treffen, Bewerbungen schreiben) nicht weg, von daher macht das keinen Sinn.

Andersherum wird einem das ALG gekürzt sobald man diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, in besonderen Fällen (Urlaub nicht angemeldet) muss man auch Strafen zahlen.

Die Frau am Telefon meinte, dass es aus versicherungstechnischen Gründen nicht ginge sich einfach "abzumelden", da man über die ARGE versichert sei.

Hab jetzt aber leider vergessen zu fragen, wie es denn wäre wenn ich wieder über meine Eltern privatversichert sei. Bin noch keine 25 Jahre.

Keine Ahnung, warum ich diese Verpflichtungen nicht hatte, aber ich war in der Zeit, wo ich arbeitslos gemeldet war, 3 Monate in den Tropen und musste keine Bewerbungen oder Treffen nachweisen und meinen Urlaub nicht anmelden. Versichert war ich über meine Mutter + Reiseversicherung.
Irgendwie muss es doch auch für dich möglich sein, dich eine Zeit lang der Bürokratie zu entziehen...


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

im Grunde nur dadruch, dass ich die einfach ignoriere^^


Alpo
Beigetreten: 06.04.2008
PokerStrategist

Naja, wenn du dich einfach "nicht mehr arbeitssuchend" meldest, dann musst du dich selbst versichern, aber alles andere bliebe dir doch erspart, oder?


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

ja ich denke, aber wenn dann würde ich mich nur über meine eltern versichern, eine eigene privatversicherung wäre zu teuer, dann doch den ganzen kram über mich ergehen lassen :-/


Hallo,

also, zum einen: das mit der Urlaubsgenehmigung stimmt. Nennt sich im beamtendeutsch "Ortsabwesenheit"; grundsätzlich muss Du den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, d.h. täglich postalisch erreichbar sein, Termine wahrnehmen usw.
Eine Ausnahme gibts eben nach vorheriger Zustimmung für bis zu 21 Kalendertage im Jahr. Eigentlich nicht geht das, wenn in die geplante Ortsabwesenheit Termine, Maßnahmen o.ä. fallen, da im Allgemeinen nunmal die Arbeitsaufnahme und Alles was dranhängt Vorrang hat (und mach bloss nicht den Fehler zu sagen, Du könntest wegen der Diplomarbeit eh keine Arbeit aufnehmen ).
Die Genehmigung gibts aber im Normalfall trotzdem, wenn der Urlaub vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gebucht wurde oder z.B. ein Geschenk war, auf dessen Termin man nunmal keinen Einfluss hat...oder wenn man eine/n nette/n Arbeitsvermittler/in hat.

Grundsätzlich kannst Du Dich natürlich jederzeit abmelden; ein Anruf im Sinne von "Ich bin im Moment nicht mehr an der Aufnahme einer Tätigkeit interessiert." reicht da aus.

Ich würde allerdings vorher klären, ob das mit der Familienversicherung bei der Krankenkasse so einfach ist.
Auch das ist nämlich gesetzlich geregelt, z.B. sind Kinder nur dann familienversichert, wenn sie u.a. nicht durch den Bezug von Arbeitslosengeld pflichtversichert sind und dazu noch bestimmte Voraussetzungen erfüllen (bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres grundsätzlich, bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn nicht erwerbstätig (<<<< wofür Du wieder einen Nachweis über Arbeitslosigkeit bräuchtest), bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahresin Schul- oder Berufsausbildung usw.).
Es könnte also sein, dass Deine Krankenkasse auf die Idee kommt, Dich auf den vorrangigen Versicherungsschutz durch Arbeitslosengeldbezug hinzuweisen.
Sollte die Variante "Schul-/Berufsausbildung" zutreffen, würde das wiederum bedeuten, dass Du die ganze Zeit noch "Auszubildender" warst und als solcher in der Tat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hättest (soviele Konjunktive...), da es seitenlange Abhandlungen zu dem Thema gibt, wann Schüler/Studenten "nebenbei" noch eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

In der Hoffnung, dass die Verwirrung nun gross genug ist :f_biggrin: wünscht noch einen schönen Abend

die Gela.


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