Hallo,
ich habe in meinem Arbeitsvertrag folgenden Abschnitt über die Kündigung:
Das Vertragsverhältnis kann von jedem der Vertragsschließenden mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalenderquartals gekündigt werden. Verlängert sich die Kündigungsfrist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für einen der Vertragschließenden, so gilt die Verlängerung auch für den anderen Vertragspartner.
Der Vertrag wurde im Juni 2003 geschlossen. Kann ich jetzt sechs Wochen bis zum Quartalsende warten oder muss ich diese Woche noch kündigen, da der Vertrag ja 9 Jahre besteht und es laut BGB §622( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html ) 3 Monate sind für den Arbeitgeber?
Danke