"Rechtslage in Deutschland
Aufgrund der Tarifautonomie regelt das deutsche Arbeitszeitgesetz als ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer die Wochenarbeitszeit nicht explizit, sondern definiert maximale zulässige Arbeitszeiten und Arbeitsverbote an bestimmten Tagen. Damit existiert ein im Wesentlichen aus dem Gesundheitsschutz begründeter weit gespannter Rahmen, in dem sich die Tarifparteien mit ihren Vereinbarungen bewegen können. So sieht § 3 ArbZG [5] vor, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Nach § 9 ArbZG [6] dürfen Arbeitnehmer sonntags grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Von dem Sonntagsarbeitsverbot gibt es allerdings viele Ausnahmen. Daraus ergibt sich eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Die Tagesarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich eine kurzfristig mögliche maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden."
ist ja nicht schwer... eigentlich... aber dort steht halt das es 8 stunden nicht überschreiten darf... und wenn muss es ausgeglichen werden, innerhalb einer bestimmten zeit... wenn wir aber durch die 20 Urlaubstage von einer 5 tage woche ausgehen müssen, kann dies nicht ausgeglichen werden weil wir dann bei einer 6 tagewoche wären, die 24 tage urlaub im jahr als ansruch hat...