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Arbeitsvertrag rechtens?

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nuffs
Beigetreten: 13.02.2006
PokerStrategist

Hallo,
ein Freund von mir hat einen neuen Job im Einzelhandel angefangen... dieser beinhaltet eine

42 Stunden woche ((8,24 Std am Tag) ist die Arbeitszeit gesetzlich nicht bei 8 Stunden)?

+

Er hat nur 20 Urlaubstage im Jahr... was rechtens ist bei einer 5 Tage woche aber nicht sein kann wenn die gesetzliche arbeitszeit wirklich max. 8 Stunden am Tag beträgt...

Weiss hier einer ob das alles ok ist bzw. ist das rechtens?


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7 Antworten
kalOo
Beigetreten: 20.10.2007
Oldschool Grinder
ZackiX
Beigetreten: 27.11.2007
Oldschool Grinder

Arbeitszeit ins i. O. es gilt 6 Tage mal maximal 8 Stunden, der sechste Tag darf allerdings auf die fünf übrigen aufgerechnet werden wenn nur 5 Tage gearbeitet werden. Die Regelwochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.

Der Urlaub ist so nicht in Ordnung wenn eine sechs Tage Woche zu Grunde liegt sind es mindestens 24 Tage Urlaub. Allerdings denke ich hier das der Arbeitnehmer für eine Woche Urlaub wohl nur fünf Tage einsetzen muss, dann wäre es i. O.
(Gesetzlich sind es mindestens vier Wochen im Jahr also 20 oder 24 Tage je nach rechenweise)


Antwort
Zitat
nuffs Themenstarter
nuffs
Beigetreten: 13.02.2006
PokerStrategist

"Rechtslage in Deutschland

Aufgrund der Tarifautonomie regelt das deutsche Arbeitszeitgesetz als ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer die Wochenarbeitszeit nicht explizit, sondern definiert maximale zulässige Arbeitszeiten und Arbeitsverbote an bestimmten Tagen. Damit existiert ein im Wesentlichen aus dem Gesundheitsschutz begründeter weit gespannter Rahmen, in dem sich die Tarifparteien mit ihren Vereinbarungen bewegen können. So sieht § 3 ArbZG [5] vor, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Nach § 9 ArbZG [6] dürfen Arbeitnehmer sonntags grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Von dem Sonntagsarbeitsverbot gibt es allerdings viele Ausnahmen. Daraus ergibt sich eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Die Tagesarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich eine kurzfristig mögliche maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden."

ist ja nicht schwer... eigentlich... aber dort steht halt das es 8 stunden nicht überschreiten darf... und wenn muss es ausgeglichen werden, innerhalb einer bestimmten zeit... wenn wir aber durch die 20 Urlaubstage von einer 5 tage woche ausgehen müssen, kann dies nicht ausgeglichen werden weil wir dann bei einer 6 tagewoche wären, die 24 tage urlaub im jahr als ansruch hat...


Antwort
Zitat
nuffs Themenstarter
nuffs
Beigetreten: 13.02.2006
PokerStrategist

Original von ZackiX
Arbeitszeit ins i. O. es gilt 6 Tage mal maximal 8 Stunden, der sechste Tag darf allerdings auf die fünf übrigen aufgerechnet werden wenn nur 5 Tage gearbeitet werden. Die Regelwochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.

Der Urlaub ist so nicht in Ordnung wenn eine sechs Tage Woche zu Grunde liegt sind es mindestens 24 Tage Urlaub. Allerdings denke ich hier das der Arbeitnehmer für eine Woche Urlaub wohl nur fünf Tage einsetzen muss, dann wäre es i. O.
(Gesetzlich sind es mindestens vier Wochen im Jahr also 20 oder 24 Tage je nach rechenweise)

ok das "schlupfloch" habe ich gesucht... dann ist es wohl rechtens...


Antwort
Zitat

Original von nuffs
42 Stunden woche ((8,24 Std am Tag) ist die Arbeitszeit gesetzlich nicht bei 8 Stunden)?

der samstag ist auch werktag


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Zitat
nuffs Themenstarter
nuffs
Beigetreten: 13.02.2006
PokerStrategist

Original von SevenTwoOff

Original von nuffs
42 Stunden woche ((8,24 Std am Tag) ist die Arbeitszeit gesetzlich nicht bei 8 Stunden)?

der samstag ist auch werktag

das schon ist ja auch logisch, aber er muss 5 mal in der woche 8,42 stunden arbeiten... d.h. er muss über acht stunden am tag arbeiten... dies müsste aber eigetnlich ausgeglichen werden... um das auszugleichen, bräuchte er aber eine 6 tage woche und somit würden ihn 24 tage urlaub zustehen... oder mache ich da einen denkfehler??


Antwort
Zitat
ZackiX
Beigetreten: 27.11.2007
Oldschool Grinder

Original von nuffs

Original von SevenTwoOff

Original von nuffs
42 Stunden woche ((8,24 Std am Tag) ist die Arbeitszeit gesetzlich nicht bei 8 Stunden)?

der samstag ist auch werktag

das schon ist ja auch logisch, aber er muss 5 mal in der woche 8,42 stunden arbeiten... d.h. er muss über acht stunden am tag arbeiten... dies müsste aber eigetnlich ausgeglichen werden... um das auszugleichen, bräuchte er aber eine 6 tage woche und somit würden ihn 24 tage urlaub zustehen... oder mache ich da einen denkfehler??

Das ist natürlich richtig, er soll mal bei seinen Arbeitgeber fragen, wieviele Urlaubstage er einsetzten muss um eine Woche Urlaub zu nehmen (in einer Woche ohne gesetzlichen Feiertag) wenn der Arbeitgeber sagt fünf ist alles Paletti, wenn er sagt sechs entspricht der Arbeitsvertrag nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen (mindesten vier Wochen Urlaub im Jahr)

Im übrigen ist es auch im EH üblich sechs Wochen Urlaub im Jahr zu haben, selbst bei kleineren Betrieben.


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Zitat
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