Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] "Autos von A nach B"-Job mit Gewerbeschein

5 Beiträge
4 Benutzer
0 Reactions
542 Ansichten
HekKo5
Beigetreten: 20.01.2005
PokerStrategist

hab ein Angebot am WE Autos durch die Gegend zu fahren. Voraussetzung: Gewerbeschein.

Das ganze is einmalig, könnte natürlich dafür ein Gewerbe beim Amt anmelden.

Aber da ja im Straßenverkehr auch mal Unfälle passieren können bräuchte ich theoretisch dann ja ne Betriebshaftpflicht, oder nicht?

das ganze wird sich also kaum lohnen als einmalige Angelegenheit oder? Hat da jmd Erfahrungen in dem Bereich?

Und dann wird der Auftraggeber wohl die Rechnung die ich ihm schreib nur mit USt nehmen oder? dh ich müsste jeden Monat ne USt Voranmeldung beim Finanzamt abgeben oder? is ja auch nervig für einmalige Angelegenheit.

also wer schonmal so einen Job gemacht hat, bitte erzählt mal :)


4 Antworten
Zinsch
Beigetreten: 01.02.2008
Elite Grinder

Original von HekKo5
Und dann wird der Auftraggeber wohl die Rechnung die ich ihm schreib nur mit USt nehmen oder? dh ich müsste jeden Monat ne USt Voranmeldung beim Finanzamt abgeben oder? is ja auch nervig für einmalige Angelegenheit.

also wer schonmal so einen Job gemacht hat, bitte erzählt mal :)

Also ich kanns dir nur für Österreich sagen, in Deutschland ist es oft ähnlich. KA, ob hier auch.

Als Kleinunternehmer unter 30k€ Umsatz bist du unecht steuerbefreit. Das heißt, du musst keine USt für deine Umsätze in Rechnung stellen, kannst aber auch keine Vorsteuer für deine Aufwände vom Finanzamt zurückholen.


HekKo5 Themenstarter
HekKo5
Beigetreten: 20.01.2005
PokerStrategist

danke für die info, aber das Prob wäre evtl., dass der Auftraggeber (Europcar oder so, ich hab ka) nur welche wollen, die Umsatzsteuer auf ihrer Rechnung ausweisen, damit sie es absetzen können.

hat sich leider eh erledigt :\

aber danke!


Also in Deutschland ist man bis unter 17.500€ Kleinunternehmer und man muss keine USt ausweisen, kann sie aber natürlich auch nicht absetzen.

Unternehmen ist es wurst, ob du USt-Pflichtig bist oder nicht, die USt die du denen in Rechnung stellst, holen die sich eh wieder, haben also keinen Vorteil an der Geschichte.

Ne monatliche VZ musst du erst über 7.500€ USt abgeben.


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von feymo2112
Also in Deutschland ist man bis unter 17.500€ Kleinunternehmer und man muss keine USt ausweisen, kann sie aber natürlich auch nicht absetzen.

Unternehmen ist es wurst, ob du USt-Pflichtig bist oder nicht, die USt die du denen in Rechnung stellst, holen die sich eh wieder, haben also keinen Vorteil an der Geschichte.

Ne monatliche VZ musst du erst über 7.500€ USt abgeben.

Man kann aber Umsatzsteuer ausweisen und auf die Kleinunternehmerreglung verzichten, dann mach man jedes Quartal n Wisch fürs FA fertig...


Teilen: