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BA- Unwissentliche Umsatzsteuerhinterziehung

15 Beiträge
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Hallo zusammen!

In sieben Tagen muss ich meine Bachelorarbeit abgeben. Bin soweit auch auf einem guten weg. Titel ist Umsatzsteuerhinterziehung in Europa mit Fokus Deutschland.

Einen Schwerpunkt soll ich auf unwissentliche MwSt-Hinterziehung legen, weil es hier kaum bis garkeine Literatur gibt.

Ein paar Ideen habe ich schon zu Papier gebracht. Diese sind aber zumeist aus dem deutschen Steuerdschungel abgeleitet und wenig mit Literatur belegt - was halt auch nicht wirklich möglich ist.

Ich wollte mich einfach mal nach Ideen erkundigen. Vielleicht ist hier ja jemand Steuerberater geworden oder kennt sojemanden sehr gut.

Beispiele aus der Praxis erscheinen mir am sinnvollsten, weil das Inet und die Bibos dieser Welt nichts hergeben.

Bin für alle Anregungen dankbar, dankeeee!


Antwort
Zitat
14 Antworten
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

was meinst du mit "unwissentlicher Steuerhinterziehung?"

objektiver tatbestand erfüllt, aber nicht subjektiver (also nicht mit Wissen und Wollen)?


Antwort
Zitat
_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Ganz genau...

Also beispielsweise rechtschaffene Unternehmer, die nachweislich unwissentlich in ein Umsatzsteuerkarussell verwickelt wurden. Selbst wenn das Karussell auffliegt, bleiben Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus diesen Transaktionen berechtigt - wenn sie denn nachweisen können, dass sie nichts davon wussten.

Ein anderes beispiel sind unternehmer, die betriebliche PKW auch mal für privatfahrten unwissentlich nutzen. Privatfahrten sind Entnahmen aus Betriebsvermögen und somit umsatzsteuerpflichtig.

Einfach alle Beispiele die euch so einfallen!

Gerade beim zweiten Beispiel ist der Anteil der Leute die das absichtlich machen sehr viel höher. trotzdem kommt es bei dieser Regelung auch zu unwissentlicher Hinterziehung, weil nicht alle aufgeklärt sind usw usw.

Müsste dazu echt mal mit nem Steuerberater sprechen, der da was aus der Praxis mitbekommen hat...


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Und ich habe gedacht: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

Vielfach kauft die Ehefrau in allen Läden ein und lässt die Rechnung über die Firma laufen.
Die weiß nie von irgendwas. Die hat das doch schon immer so gemacht.
Da kommen dann Rechnungen von Verbandmaterial, dass man ein ganzes Lazarett versorgen könnte und die Arbeitskleidung aus dem Modehaus versorgt auch viele.
Außerdem macht sie nie einen Finger krumm und ist trotzdem dort angemeldet.
Das war ja auch schon immer so.
Genau wie mit der Putzfrau, die auch die Privaträume säubert.

Bei deinem Thema müßte doch noch was mit der reduzierten Steuer von 7 % gehen, wo eigentlich 19 % anzusetzen sind.


Antwort
Zitat
michaelg5pro
Beigetreten: 19.12.2006
PokerStrategist

Ein anderes beispiel sind unternehmer, die betriebliche PKW auch mal für privatfahrten unwissentlich nutzen. Privatfahrten sind Entnahmen aus Betriebsvermögen und somit umsatzsteuerpflichtig.

Ist das wirklich umsatzsteuerpflichtig?


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von Sickk
Ganz genau...

Also beispielsweise rechtschaffene Unternehmer, die nachweislich unwissentlich in ein Umsatzsteuerkarussell verwickelt wurden. Selbst wenn das Karussell auffliegt, bleiben Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus diesen Transaktionen berechtigt - wenn sie denn nachweisen können, dass sie nichts davon wussten.

beim Karussellgeschäft ist das so einfach nicht. Die Versagung des Vorsteuerabzugs kann es schon geben, wenn der gutgläubige Unternehmer (buffer) es hätte wissen müssen. Aber das ist Steuerrecht. Strafrechtlich reicht das nicht aus.

Ein anderes beispiel sind unternehmer, die betriebliche PKW auch mal für privatfahrten unwissentlich nutzen. Privatfahrten sind Entnahmen aus Betriebsvermögen und somit umsatzsteuerpflichtig.

Einfach alle Beispiele die euch so einfallen!

Gerade beim zweiten Beispiel ist der Anteil der Leute die das absichtlich machen sehr viel höher. trotzdem kommt es bei dieser Regelung auch zu unwissentlicher Hinterziehung, weil nicht alle aufgeklärt sind usw usw.

Müsste dazu echt mal mit nem Steuerberater sprechen, der da was aus der Praxis mitbekommen hat...

und zum Beispiel mit der privatverwendung des Kfz: Normalerweise wird die privatverwendung auch versteuert. Zur Steuerhinterziehung kommt es nur dann, wenn die berechnung der Steuer falsch erfolgt (bei der 1%-Methode wird die Sonderausstattung des Fahrzeugs gerne vergessen, beim Fahrtenbuch werden privatfahrten zu betrieblichen. Aber das geschieht doch niemals aus Unwissenheit.

Der Klassiker der tatsächlich unbewußten Steuerhinterziehung ist sicherlich, wenn Versicherungsteuer als Vorsteuer abgezogen wird. (Sind auch 19% und macht jede zweite Handwerkergattin, die die Buchführung für ihren Mann erledigt, falsch)

In der Praxis bedeutender ist sicherlich die falsche zeitliche Zuordnung von Umsätzen. Ein Umsatz wird an Hand der Ausgangsrechnung gebucht. Der Buchhalter orientiert sich am Rechnungsdatum, welches aber in einer späteren Periode als das Datum der Ausführung der Leistung (und das ist ja umsatzsteuerlich maßgebend) liegt. Und schon hast du Steuerhinterziehung bzw. Verkürzung auf Zeit.

Was mir noch einfällt ist die Umsatzsteuerhinterziehung als Folgefehler. Beispiel: Ein Arbeitgeber erkennt nicht, dass der letzte Betriebsausflug zu teuer war um als bloße (nichtsteuerbare) Maßnahme zur Hebung des Betriebsklimas zu gelten. Hieraus ergeben sich nicht nur lohnsteuerliche, sondern auch umsatzsteuerliche Konsequenzen.

Oder es werden Änderungen in der Rechtsprechung nicht umgesetzt. Vgl. hierzu die Rechtsprechungsänderung des BFH zur nachträglichen Entgeltkürzung (§ 17 UStG) in Hinblick auf gewährte Boni.


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von michaelg5pro

Ein anderes beispiel sind unternehmer, die betriebliche PKW auch mal für privatfahrten unwissentlich nutzen. Privatfahrten sind Entnahmen aus Betriebsvermögen und somit umsatzsteuerpflichtig.

Ist das wirklich umsatzsteuerpflichtig?

na klar, der Unternehmer zieht ja auch die Vorsteuer aus Autokauf, Leasingraten, Benzin, Reparaturen. Wieso soll er sich besser stehen als ein Privatmensch und sozusagen netto autofahren?


Antwort
Zitat
michaelg5pro
Beigetreten: 19.12.2006
PokerStrategist

Läuft die Berücksichtigung von Privatfahrten aber nicht im Rahmen der Einkommenssteuer, sodass er durchaus nicht schlechter steht?

Aber ich kenne mich in Sachen USt auch nicht aus, welche Regelung greift denn da, dass es umsatzsteuerpflichtig ist?


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

eine Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensteuer führt dazu, dass Kosten, die auf Privatfahrten entfallen, aber in den Betriebsausgaben enthalten sind, neutralisiert werden. Es wird also der Vorteil, den der Unternehmer hat (Betriebsausgabenabzug) durch eine Gewinnerhöhung ausgeglichen.

Bei der Umsatzsteuer ist es im Prinzip genauso. Der Unternehmer hat ja 100%igen Vorsteuerabzug (wenn er das Fahrzeug komplett seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnet). Wenn er jetzt sein Auto z.B. 20% privat nutzt, dann muß er auf diese 20% Umsatzsteuer bezahlen. (Allerdings nur auf Kosten, die mit Vorsteuer belastet sind, also nicht auf Kfz-Steuer oder Versicherung).

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 1 Satz 1 iVm § 3 (9a) Nr. 1 UStG


Antwort
Zitat
SPlayer18
Beigetreten: 28.11.2006
BlackMember

Was ist eigentlich mit den Menschen die im Schnellrestaurant die Sachen to go bestellen aber dann doch im Restaurant verzehren?


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von SPlayer18
Was ist eigentlich mit den Menschen die im Schnellrestaurant die Sachen to go bestellen aber dann doch im Restaurant verzehren?

was soll mit ihnen sein? Nach Meinung der Finanzverwaltung ist der geäußerte Wille beim bestellen maßgebend, nicht das tatsächliche Verhalten. Aber das war noch nie ein Problem des Kunden, sondern immer eins des Anbieters.


Antwort
Zitat
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

Bin kein Steuerexperte.

Google aber mal nach §13b UStg

http://www.fbdi.de/presse/pressemitteilungen/artikel/erweiterung-des-reverse-charge-verfahrens-auf-integrierte-schaltungen-ic-und-mobilfunkgeraete/

Es gab (und gibt immer noch) erhebliche Anwendungsprobleme mit diesem Gesetz in der Elektronikindustrie.

Ich will gar nicht wissen, wie viele falsche Rechnungen ich schon ausgestellt habe

(Edit: Dieser § wurde wg. Karussellgeschäften eingeführt. Es gab hier offensichtlich riesige Betrügereien beim Import von Mobiltelefonen. Warum das Gesetz auch auf bestimmte Integrierte Schaltungen ausgweitet wurde, weiß allerdings kein Mensch)


Antwort
Zitat
michaelg5pro
Beigetreten: 19.12.2006
PokerStrategist

Original von Egozocker
eine Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensteuer führt dazu, dass Kosten, die auf Privatfahrten entfallen, aber in den Betriebsausgaben enthalten sind, neutralisiert werden. Es wird also der Vorteil, den der Unternehmer hat (Betriebsausgabenabzug) durch eine Gewinnerhöhung ausgeglichen.

Bei der Umsatzsteuer ist es im Prinzip genauso. Der Unternehmer hat ja 100%igen Vorsteuerabzug (wenn er das Fahrzeug komplett seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnet). Wenn er jetzt sein Auto z.B. 20% privat nutzt, dann muß er auf diese 20% Umsatzsteuer bezahlen. (Allerdings nur auf Kosten, die mit Vorsteuer belastet sind, also nicht auf Kfz-Steuer oder Versicherung).

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 1 Satz 1 iVm § 3 (9a) Nr. 1 UStG

Danke klingt plausibel. Ich kannte das nur aus dem Einkommenssteuerrecht (keine Gewinnminderung durch Entnahmen) und hatte die Vorsteuer nicht im Kopf, weswegen ich dachte, damit hätte sich das.

Wie wäre es dann eigentlich in Sachen unwissentliche USt-Hinterziehung, wenn der Betriebs-PKW sehr früh (sagen wir im ersten Jahr der Anschaffung) zerstört wird?


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von michaelg5pro
Wie wäre es dann eigentlich in Sachen unwissentliche USt-Hinterziehung, wenn der Betriebs-PKW sehr früh (sagen wir im ersten Jahr der Anschaffung) zerstört wird?

Sorry, ich verstehe die frage nicht


Antwort
Zitat
Outbreaker5832
Beigetreten: 03.10.2008
Oldschool Grinder

Original von michaelg5pro

Original von Egozocker
eine Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensteuer führt dazu, dass Kosten, die auf Privatfahrten entfallen, aber in den Betriebsausgaben enthalten sind, neutralisiert werden. Es wird also der Vorteil, den der Unternehmer hat (Betriebsausgabenabzug) durch eine Gewinnerhöhung ausgeglichen.

Bei der Umsatzsteuer ist es im Prinzip genauso. Der Unternehmer hat ja 100%igen Vorsteuerabzug (wenn er das Fahrzeug komplett seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnet). Wenn er jetzt sein Auto z.B. 20% privat nutzt, dann muß er auf diese 20% Umsatzsteuer bezahlen. (Allerdings nur auf Kosten, die mit Vorsteuer belastet sind, also nicht auf Kfz-Steuer oder Versicherung).

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 1 Satz 1 iVm § 3 (9a) Nr. 1 UStG

Danke klingt plausibel. Ich kannte das nur aus dem Einkommenssteuerrecht (keine Gewinnminderung durch Entnahmen) und hatte die Vorsteuer nicht im Kopf, weswegen ich dachte, damit hätte sich das.

Wie wäre es dann eigentlich in Sachen unwissentliche USt-Hinterziehung, wenn der Betriebs-PKW sehr früh (sagen wir im ersten Jahr der Anschaffung) zerstört wird?

Das hat doch nichts mit der UsT zu tun? ?( ?( ?( Das ist dann einfach eine außerordnetliche? Abschreibung und gut ist. Die UsT fällt ja beim Kauf schon an und ist bezahlt bzw. halt Vorsteuer nicht.


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