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Buchhaltung Mehr-oder-Weniger-Rechnung Problem

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Renne01
Beigetreten: 15.05.2007
Elite Grinder

Hallo!

Meine Schwester macht grade einen Rechnungswesenkurs an der Uni und hat dort Probleme mit der Mehr-oder-Weniger-Rechnung. Ich selbst hab in RW maturiert und hab noch nie davon gehört. Auf Google stehen ein paar Beispiele mit Rückstellungen, die ich logisch finde. Allerdings weiß ich nicht, was ich mit der Information anfangen soll.

Wenn ich zb. in Jahr 1 eine Rückstellung von 1 Mio Euro verbuche und diese dann in Jahr 2 aus diversen Gründen doch nicht brauche, löse ich sie in Jahr 3 wieder auf. Nun hab ich in Jahr 1 um die 1 Mio Euro zu wenig versteuert und in Jahr 3 um 1 Mio Euro zu viel versteuert. Unterm Strich stimmts aber. Hab ich das richtig verstanden?

Was mach ich nun mit dieser Information? Wie siehts das mit nem Abschreibungsbeispiel aus? Ich kann ja scheinbar unternehmensrechtlich und steuerrechtlich eine Anlage mit verschiedenen Nutzungsdauern abschreiben. Dabei kommt dann ne Differenz raus, wenn ich steuerrechtlich ka. zb. 3 Jahre abschreibe und unternehmensrechtlich 7 Jahre abschreibe. Was mach ich dann mit der ermittelten Differenz?

Vielen Dank für eure Hilfe!


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Zitat
15 Antworten
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Im Prinzip ist es nur ein Vergleich von Steuerbilanz/GuV und Handelsbilanz/GuV, allerdings über mehrere Jahre. Steht bei Wiki eigebtlich ganz gut (wie du schon gelesen hast ).

Die Differenz der Abschreibung bedeutet, dass das Anlagegut auf der Aktivseite in der Steuerbilanz am Ende von Jahr 1 einen geringeren Wert aufweist als in der Handelsbilanz (obv) und durch die höhere Abschreibung der Aufwand in der GuV steuerrechtlich höher ist, was zu einem geringeren Gewinn in der Steuer-GuV als in der Handelsrecht-GuV führt. Das haste aber bestimmt selber rausgefunden

Im Prinzip sind Rückstellungen das größere Problem, da hierbei eine Mehrjahresbetrachtung notwendig ist. Du hast das soweit aber richtig verstanden.

Beispiel:
Jahr 1: Rückstellung wird gebucht im Handeslrecht 1000€, im Steuerrecht 800€. Dadurch ergibt sich in der GuV im Steuerrecht ein höherer Gewinn um 200€.

Jahr 2: Rückstellung beträgt in der Handelsbilanz weiterhin 1000€, im Steuerrecht weiterhin 800€. Auswirkung auf die GuV ist 0, da du die 200€ Differenz ja schon im Vorjahr gebucht hast. Wenn jetzt jemand nur das Jahr 2 betrachtet, könnte er denken, ohoh da ist eine Differenz zwischen Handels und Steuerrecht, da muss der steuerrechtliche Gewinn ja um 200€ höher sein. Aber in Jahr 2 ist der Gewinn in der Handels- und Steuerrecht gleich hoch.

Jahr 3: Rückstellung im Handelsrecht ist 1200€, im Steuerrecht 700€.
Wie unterscheiden sich handelsrechtliche und steuerrchtliche GuV? Kommst selber drauf?


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Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von Renne01
Was mach ich dann mit der ermittelten Differenz?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Mit der ermittelten Differenz errechnest du das steuerliche Ergebnis. Handelsbilanz und Steuerbilanz sind ja nicht Produkt von unterschiedlichen Buchführungen, es existiert also neben der handelsrechtlichen Finanzbuchhaltung keine weitere. Es gilt: Ergebnis laut HBil +/- Ergebnis Mehr-oder-Weniger-Rechnung (in D auch Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV genannt) = Ergebnis laut StBil


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Zitat
Renne01 Themenstarter
Renne01
Beigetreten: 15.05.2007
Elite Grinder

Das Abschreibungsbeispiel leuchtet mir nicht ein. Da werden zwei verschiedene Nutzungsdauern verwendet für handelsrechtlich und steuerrechtlich. Da frag ich mich wo die zweite Nutzungsdauer herkommt. Und was mach ich dann mit der errechneten Differenz, irgendwas buchen?

Bei Rückstellungen ists logischer, weil ich im ersten Jahr zu wenig ans Finanzamt überwiesen habe. Das lässt sich leicht nachvollziehen und die Differenz ausrechnen. Allerdings verstehe ich in deinem Beispiel nicht, wie du auf diese Beträge kommst nikorw. Und nochmal, was mach ich dann mit der Differenz? Kipp ich sie in die Tonne oder muss ich die dann überweisen, also nen Buchungssatz schreiben oder wie?

Danke euch nochmal für eure Bemühungen. Vll. ist nur ein Schlauch im Weg und es ist einfach. Normalerweise hab ich mit Logik keine Probleme. ;)


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von Renne01
Das Abschreibungsbeispiel leuchtet mir nicht ein. Da werden zwei verschiedene Nutzungsdauern verwendet für handelsrechtlich und steuerrechtlich. Da frag ich mich wo die zweite Nutzungsdauer herkommt. Und was mach ich dann mit der errechneten Differenz, irgendwas buchen?

Bei Rückstellungen ists logischer, weil ich im ersten Jahr zu wenig ans Finanzamt überwiesen habe. Das lässt sich leicht nachvollziehen und die Differenz ausrechnen. Allerdings verstehe ich in deinem Beispiel nicht, wie du auf diese Beträge kommst nikorw. Und nochmal, was mach ich dann mit der Differenz? Kipp ich sie in die Tonne oder muss ich die dann überweisen, also nen Buchungssatz schreiben oder wie?

Was sind denn die Ziele einer Bilanz?
-> Stichtagsbezogene Darstellung des Unternehmens
-> Steuerbilanz z. B. möglichst hohe anerkannte Afa um Gewinn zu drücken
-> Handelsbilanz um die wirtschaftliche Potenz auszudrücken

Die zweite Nutzungsdauer kommt also in der Handelsbilanz von der geschätzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Gutes. Sie fällt länger aus, damit wird jährlich weniger abgeschrieben und das Vermögen des Unternehmens und somit dessen Wert wird höher dargestellt.


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Renne01 Themenstarter
Renne01
Beigetreten: 15.05.2007
Elite Grinder

Darf ich mir aussuchen, ob ich eine Maschine zb. 1,2,3 oder 7 Jahre abschreibe? Was hat das mit der Mehr-Weniger-Rechnung zu tun? Dass ich durch kürzere Abschreibungszyklen den Gewinn drücken kann, ist ja logisch. Was bringt mir da diese Rechnung? Ich weiß ja, dass eine Abschreibung innerhalb eines einzigen Jahres den Gewinn am meisten drückt. Da würde ich einfach alles auf 1 Jahr abschreiben, wenn ich einen niedrigen Gewinn ausweisen will. Gilt dieser Beweggrund auch für Rückstellungen oder gehts da tatsächlich nur ums Handeln möglicher zukünftiger Aufwände? Und muss ich nun mit der ausgerechneten Differenz irgendwas machen, buchen und wenn ja was? Wenn nicht, wozu ist das dann letztlich gut?

Wie gesagt, ich hab von dieser Mehr-Weniger-Rechnung noch nie gehört. Ich selbst hab nur in RW maturiert und weiß über diesen Stoff hinaus noch nix über das Fach.


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Zinsch
Beigetreten: 01.02.2008
Elite Grinder

Prinzipiell kann man es sich im Rahmen der unternehmerischen Prinzipien (Vorsicht, etc.) aussuchen, handelsrechtlich. Steuerrechtlich gibt es genaue Vorgaben, was die Abschreibungsdauer angelangt.

Und da kann es dann halt zu Differenzen kommen. Sagen wir mal, dass du handelsrechtlich eine Maschine mit Wert 100k auf 5 Jahre abschreibst (20k pro Jahr), du diese aber steuerrechtlich auf 10 Jahre abschreiben musst (10k pro Jahr). Das bedeutet nun, dass du über die Mehr-Weniger-Rechnung deinen handelsrechtlichen Gewinn um 10k pro Jahr die ersten 5 Jahre lang erhöhen musst um auf den steuerrechtlichen Gewinn zu kommen.
HRL: -20k
StRL: -10k
HRL + MWR = StRL
-20k + MWR = -10k
MWR = -10k + 20k = 10k

Nach diesen 5 Jahren ist die Maschine handelsrechtlich komplett abgeschrieben, steuerrechtlich hast du aber immer noch die Abschreibung laufen. Um nun vom handelsrechtlichen Gewinn auf den steuerrechtlichen Gewinn zu kommen, musst du den handelsrechtlichen Gewinn um 10k verringern (und die obige Gleichung dreht sich um).

Buchen musst du mit der errechneten Differenz nichts. Der Betrag wird dann bei der Steuererklärung benötigt, wenn du den steuerrechtlichen Gewinn aus dem handelsrechtlichen Gewinn ableiten willst (HRL + MWR = StRL).


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Renne01 Themenstarter
Renne01
Beigetreten: 15.05.2007
Elite Grinder

Ja, das macht Sinn. Ist dabei egal, wie ich auf den benötigten steuerr. Betrag komme? Könnte man zb auch Reserven auflösen?

Vielen Dank!


Antwort
Zitat
Zinsch
Beigetreten: 01.02.2008
Elite Grinder

Bin mir nicht sicher, was du meinst, antworte aber mal.

Die MWR ergibt sich aus der Differenz zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Gewinn. Der steuerrechtliche Gewinne ergibt sich aus den Steuergesetzen (EStG, KöStG, ...). Der unternehmensrechtliche Gewinn ergibt sich aus dem UGB.

Reserven auflösen hat nur dann eine Auswirkung auf die MWR, wenn diese Aktion nach UGB und Steuerrecht unterschiedlich behandelt wird.

Ich bring noch ein Beispiel, vlt. wird's dann klarer:

Die unternehmensrechtlichen Vorschriften gebieten es, dass man Rückstellungen bildet. Deine Erfahrungswerte sagen dir, dass 2% deiner Forderungen (100k) ausfallen werden (also 2k). Dafür bildest du eine Pauschalwertberichtigung und das mindert deinen Gewinn um 2k. Das Steuerrecht lässt Pauschalwertberichtigungen aber nicht zu und deshalb brauchst du die MWR mit +2k, damit du die Buchung wieder neutralisierst (damit sie auf den steuerrechtlichen Gewinn keine Auswirkungen hat).

Genauso langfristige Rückstellungen. Diese sind nach Steuerrecht nur zu 80% gültig. Bildest du deshalb eine in Höhe von 10k für etwas, was mehr als 1 Jahr in der Zukunft liegt, dann lässt das Steuerrecht aber nur 8k zu, weshalb du deinen steuerrechtlichen Gewinn mittels MWR um 2k erhöhen musst (wodurch du in Summe bei besagten 8k Aufwand landest).

(österreichische Gesetzeslage)


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Renne01 Themenstarter
Renne01
Beigetreten: 15.05.2007
Elite Grinder

Wie sieht das dann aus, wenn ich meinen Gewinn an das Steuerrecht anpasse? Passiert da nichts in meiner Buchführung (außer bei der Überweisungsbuchung an das Finanzamt), nur am Steuerformular? Macht man da einen Verweis auf das Steuerformular in seiner Buchhaltung in der Praxis? Denn irgendwo muss ja hervorgehen, dass bzw warum ich den steuerrechtlichen und nicht den handelsr. Beitrag abliefere.


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Raddler
Beigetreten: 04.10.2010
PokerStrategist

Du kannst das nicht verstehen, Du bist Platin, ergo hast Du poker verstanden, das schließt aus, dass Du so profanen bilanziellen Mehr oder Weniger Bullshit verstehst (was auch immer das sein mag), ...

(in der Steuererklärung gibt man übrigens den nach Steuerrecht ermittelten Gewinn an, bei den Banken lieber den Handelsrechtlichen...hat was mit Bewertungswahlrechten zu tun)

PS: ist n Frustpost, weil Stars ne fucking bitch ist und mich seit jahresanfang immer rivert und ich darum immer weiter Zahlen tieferlegen muss (Umgangssprache von Hakenmachern) und es mich immer mehr ankotzt... ich will auch mal schreiben " i want million..."

Ach übriegens, so richtig hab ich noch nie was von ner "mehr oder Weniger" Rechnung gehört, aber is auch wurst...

Nochmal kurz Fred überflogen, ist das aus Ösiland?


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Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

aber die hourly als hakenmacher ist doch ziemlich hoch?


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nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Die Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steurbilanz werden mit latenten Steuern ausgewiesen.

@Egozocker: Die $$$ werden in der StB verdient. (Solltest du ja wissen ) In der WP ist die Konkurrenz ziemlich hoch. Wirklich Kohle macht man höchstens durch beratende Aufträge wie Die Diligence etc.


Antwort
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Zinsch
Beigetreten: 01.02.2008
Elite Grinder

Original von nikorw
Die Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steurbilanz werden mit latenten Steuern ausgewiesen.

Verwirr ihn nicht noch zusätzlich. Das ist ein eigenes Thema.

Ja, es wird nix gebucht. Man schreibt die MWR detailliert auf einen Zettel und hebt sich den auf (ok, wie das in der Praxis tatsächlich abläuft, weiß ich nicht, aber so könnte es theoretisch in kleinen Betrieben ablaufen).


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von Zinsch

Original von nikorw
Die Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steurbilanz werden mit latenten Steuern ausgewiesen.

Verwirr ihn nicht noch zusätzlich. Das ist ein eigenes Thema.

Ja, es wird nix gebucht. Man schreibt die MWR detailliert auf einen Zettel und hebt sich den auf (ok, wie das in der Praxis tatsächlich abläuft, weiß ich nicht, aber so könnte es theoretisch in kleinen Betrieben ablaufen).

in der Praxis (zumindest in D, wie es in AUT aussieht, weiß ich nicht) erstellt man theoretisch entweder eine Mehr-oder-Weniger-Rechnung, die dann Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV (2) Satz 1 heißt, oder eine Steuerbilanz. Praktisch wird oft beides gleichzeitig gemacht. Ob separat gebucht wird, hängt von der verwendeten Software ab. In der Regel wird dann aber nicht die Mehr- oder-Weniger-Rechnung gebucht, sondern es wird mit drei Buchungskreisen gearbeitet. Einer für Buchungen, die sowohl in HBil als auch in der StBil münden, sowie jeweils ein handelsbilanzieller und ein steuerbilanzieller. Hintergrund ist u.a., dass Abschreibungsbuchungen automatisch vorgenommen werden.


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Renne01 Themenstarter
Renne01
Beigetreten: 15.05.2007
Elite Grinder

Ok, danke euch!

@Raddler: Tilt ist der kleine Bruder von Broke. Sind keine allzu netten Kerle. Besser man geht ihnen aus dem Weg. ;)


Antwort
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