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Bafög, Wohngeld oder Studentenkredit

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Naems
Beigetreten: 27.05.2008

Hey ihr Lieben,

hab dank Poker bissl geschludert, was mein Studium anging.
Hab 2 Semester was Anderes studiert, dann 9 Semester Wirtschaftsinformatik,
jetzt Informatik Master 2 Semester, brauch sicher 4.

Ich krieg von meinen Eltern 300€ zur Miete und arbeite für ca 800€ brutto noch selber.
Ich würd jetzt gern noch an bissl Kohle rankommen außerhalb ( nein, kein Poker ) dieser Verdienste. Bin Dienstag 27.

Kann ich noch Bafög beantragen? ( hatte noch nie Zuwendungen vom Staat )
Oder Wohngeld? Oder muss ich auf einen Studentenkredit zurückgreifen?

Werd mich natürlich bei den Ämtern bald selbst informieren, hätte gerne vorher aber schon gewusst, was so in etwa auf mich zukommt.
Online glaub ich rausgelesen zu haben, dass ich für Bafög nicht mehr in Frage komme, da zu lange studiert.

Grüße, Naems


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Zitat
4 Antworten
Kraven
Beigetreten: 05.03.2006

BTW, nicht ganz auf Deine Frage aber auch ganz interessant:
Da es sich um ein Zweitstudium handelt, kannst Du viele Kosten steuerlich geltend machen. Musst Dich mal informieren. Dazu würden auch evtl. Zinsen für den Studienkredit zählen afaik.


Antwort
Zitat
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011

Original von Kraven
BTW, nicht ganz auf Deine Frage aber auch ganz interessant:
Da es sich um ein Zweitstudium handelt, kannst Du viele Kosten steuerlich geltend machen. Musst Dich mal informieren. Dazu würden auch evtl. Zinsen für den Studienkredit zählen afaik.

Wären auch für das Erststudium/erste berufliche Ausbildung als WK abziehbar. Zwar nicht rechtlich verankert, aber aufgrund einer Vorlage des BFH kann man diese geltend machen und diese hängen dann in der Luft, bis BVerfG entscheidet.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von scrappyyyy

Original von Kraven
BTW, nicht ganz auf Deine Frage aber auch ganz interessant:
Da es sich um ein Zweitstudium handelt, kannst Du viele Kosten steuerlich geltend machen. Musst Dich mal informieren. Dazu würden auch evtl. Zinsen für den Studienkredit zählen afaik.

Wären auch für das Erststudium/erste berufliche Ausbildung als WK abziehbar. Zwar nicht rechtlich verankert, aber aufgrund einer Vorlage des BFH kann man diese geltend machen und diese hängen dann in der Luft, bis BVerfG entscheidet.

Die Entscheidung betrifft doch nur den möglichen Verlustvortrag (vorweggenommene Werbungskosten), oder nicht?
Einkommenssteuer sollte OP also nicht bezahlen müssen...


Antwort
Zitat

Schau dir auch mal den Bildungskredit an, der hat deutlich günstigere Konditionen und so gut wie keine Zinsen im Vergleich zum Studienkredit.


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