@uriel: Stimmt so nicht ganz. Soll halt schon mal vorkommen, dass ne Firma ein Problem hat, dass von Experten gelöst werden muss, es aber keinen Sinn macht, so nen Experten dauerhaft einzustellen, weil das halt nicht Standard ist. Ist halt das klassische Standbein von Beratungsunternehmen.
Beratung ungleich Zeitarbeitsfirma. Du wirst bei keiner Zeitarbeitsfirma einen Topspezialist für irgendwas finden, warum sollte der nicht selbstständig arbeiten und ein x-fached seines Lohns bei der Zeitarbeitsfirma bekommen.
GIbt größere Firmen die Zeitarbeit als Verlängerung der Probezeit sehen und sich nicht schnell an neue Mitarbeiter binden wollen, da werden da meist jüngere mit 1-2 Jahren BE gesucht und die Zeitarbeitsfirma wird dann quasi als erweiterte Probezeit genutzt. Trotzdem hat das an sich keinen wirklichen Vorteil für den Arbeitnehmer, außer das die Firmen es sich leicht machen mit dem Kündigen und andere an seiner Arbeit verdienen.
Arbeitnehmerüberlassung ist Zeitarbeitsfirma. Sonst erklär mir bitte, wo da der Unterschied ist.
Original von Fishman1911
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Die gesetzlichen vorgaben um ein temporärbüro zu eröffnen sind, dass man die räumlichkeiten, telefone und PCs hat.
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also ich finde im AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz) auf anhieb noch einige andere Hürden, was eine Lizenz betrifft...
z.B.
Art. 331Persönliche Voraussetzungen
(Art. 13 Abs. 1 Bst. c AVG)
Wer eine Berufslehre abgeschlossen oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert hat und eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann, verfügt über die nötigen fachlichen Fähigkeiten zur Leitung eines Verleihbetriebs, sofern er insbesondere:
a. eine anerkannte Vermittler- oder Verleiherausbildung besitzt; oder
b. eine mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeitsvermittlung, im Personalverleih, in der Personal-, Organisations- oder Unternehmungsberatung oder im Personalwesen hat.
oder auch
Ein Verleihbetrieb muss zur Sicherung der Lohnansprüche seiner Arbeit nehme rinnen und Arbeitneh merbei der kantonalen Bewilligungsbehörde e ine Kaution hinterlegen. Die Höhe beträgt je nach Ge schäftstätigkeit zwischen 50'000 und 150'000 Franken (unter 60'000 Einsatzstunden pro Jahr 50'000
Franken, darüber 100' 000Franken, mitBundesbewilligung zusätzlich 50'000 Franken).
Original von uriel2k3
Arbeitnehmerüberlassung ist Zeitarbeitsfirma. Sonst erklär mir bitte, wo da der Unterschied ist.
Zumindest ich assoziiere mit "Zeitarbeitsfirma" ne Firma, die nichts anderes tut als Arbeitskraft bereitzustellen und zu vermitteln. In meinem Kopf sind das dann meistens auch nicht unbedingt die bestqualifizierten Arbeiter. So wies gedacht war decken die dann den Bedarf zu Stoßzeiten, so wies aktuell genutzt wird vermeidet man damit, Leute einzustellen.
Bei ner Beratung läufts dann, zumindest was ich teilweise so mitkrieg, eher so, dass du je nach Problem schaust, wie das anzugehen ist. Wenn sich dann rausstellt, dass das eher ne Sache von mehreren Monaten wird, kann es halt auch sinnvoll sein, nen Mitarbeiter der Beratung direkt per Arbeitnehmerüberlassung an das Unternehmen zu überstellen. Wenn der primäre Fokus jetzt aber nicht darin liegt, seine Leute zu vermitteln, sehe ich das nicht als Zeitarbeitsfirma.
Original von sarc
Original von uriel2k3
Arbeitnehmerüberlassung ist Zeitarbeitsfirma. Sonst erklär mir bitte, wo da der Unterschied ist.Zumindest ich assoziiere mit "Zeitarbeitsfirma" ne Firma, die nichts anderes tut als Arbeitskraft bereitzustellen und zu vermitteln. In meinem Kopf sind das dann meistens auch nicht unbedingt die bestqualifizierten Arbeiter. So wies gedacht war decken die dann den Bedarf zu Stoßzeiten, so wies aktuell genutzt wird vermeidet man damit, Leute einzustellen.
Die meisten Konzerne nutzen Zeitarbeitsfirmen auch um besser qualifizierte Leute einstellen zu können, ohne direkt an diese gebunden zu sein. Grade in der Automobilindustrie werden die meisten Ingenieure etc auch erstmal nur per Zeitarbeitsfirma eingestellt, um sich nicht so schnell an die Leute zu binden und quasi die Probezeit zu umgehen bzw auf 2 Jahre auszuweiten. Wohl gemerkt, ich rede hier ausschließe von Leuten mit Studium, ich denke also ein gewisses Maß an Qualifikation ist vorhanden.
Nur aus Interesse aber in welcher Branche arbeitest du, dass du der Meinung bist Arbeitnehmerüberlassung = Expertensuche?
Bin ja nicht der Meinung, dass das generell so ist, wollte nur sagen, dass es auch eine Möglichkeit ist.
Klingt halt eher nicht so, wenn du sagst, dass du mit Zeitarbeit eher unqualifizierte Leute meinst und Arbeitnehmerüberlassung eben nicht. Meiner Meinung nach gibt es da keinen Unterschied und wenn du der Meinung bist, dass es da Unterschiede gibt, musst du ja auch einen Fall kennen, wo das zutrifft. Oder ist das nur das Bild, was durch Hörensagen hängen geblieben ist?
Dann hab ichs wohl falsch formuliert. Ich wollte ausdrücken, dass Zeitarbeitfirmen natürlich mit Arbeitnehmerüberlassung arbeiten, aber andersrum nicht jede Firma, bei der Arbeitnehmerüberlassungen vorkommen, bei mir eine reine Zeitarbeitsfirma wäre.
Für mich ist die "klassische" Zeitarbeitsfirma halt ein Vermittler niedrig qualifizierter Arbeitskräfte, wie beschrieben. Dass es das auch im gehobeneren Bereich gibt ist mir bekannt (hatte ich beim Schreiben des früheren Posts aber tatsächlich nicht so auf dem Schirm), dass es gern mal ähnliche Abzocke ist wie bei den niedriger qualifizierten ebenso (kenne da tatsächlich auch nen Fall, bei dem ein Bekannter von so ner Firma gut verarscht wurde). Ob das alles schwarze Schafe sind kann ich nicht beurteilen.
Allerdings sehe ich es jetzt nicht so, dass jede Arbeitnehmerüberlassung automatisch ne Stelle wegnimmt, die sonst mit nem festen Mitarbeiter besetzt werden könnte. Spontan mal das hier zu gefunden: http://www.it-zoom.de/it-mittelstand/e/arbeitnehmerueberlassung-im-it-consulting-9257/ Nicht perfekt, aber sollte zeigen, was ich da grob meine. Ich arbeite selber nicht in dem Bereich, kann deswegen keine exakten Beispiele nennen. Hab mich damit halt nur etwas befasst, weil ich wiederum Leute kenne, die in solchen Konstellationen tätig sind und ich da auf Grund einiger negativer Berichte auch erst mal skeptisch war.
Im Prinzip ist jede Zeitarbeitsfirma (oder Arbeitnehmerüberlassung) für den Arbeitnehmer verarsche. Er arbeitet, die Zeitarbeitsfirma bekommt dafür Geld. Natürlich kann man jetzt sagen, dass er ohne die Zeitarbeitsfirma ja nicht in der dortigen Firma arbeiten würde (und das stimmt im ersten Moment auch), aber nur, weil die Firma eben die Möglichkeit hat, statt per Festeinstellung auf Zeitarbeiter zuzugreifen. Die Arbeit würde trotzdem gemacht werden müssen, wenn die Firma also nicht die Möglichkeit hätte über Zeitarbeitsfirmen die Arbeit machen zu lassen, dann würden sie selbst einstellen. Die Zeitarbeitsfirma bietet nämlich keine eigene Leistung bzw Arbeitsstelle an (bzw nicht aus Sicht des Arbeitnehmers). Der Firma bietet sie natürlich eine Leistung an, für etwas mehr Geld als der Mitarbeiter sonst kosten würde, kann man von heute auf morgen X Mitarbeiter (x= Anzahl der Leiharbeiter) loswerden und damit die aktuellen Betriebskosten drastisch senken. Natürlich fallen damit in ganz kleinen und vielleicht auch Mittelständigen Firmen ein paar wenige Stellen weg, aber der Großteil an Leiharbeitsstellen (egal ob niedrig oder höher qualifiziert) wird von großen Firmen vergeben und die Jobs gebe es so oder so.
Ich stimme dir da schon zu uriel, aber nur was Deutschland anbelangt. In der schweiz scheint das ein bischen anders zu sein.
Temporärarbeiter werden zu den gleichen Löhnen wie die festangestellten Mitarbeiter beschäftigt. Wenn eine Branche über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verfügt, kommen die darin enthaltenen Löhne zur Anwendung. Liegt kein GAV vor, müssen die Orts- und branchenüblichen Löhne entrichtet werden. Im Allgemeinen hat die Zeitarbeit in der Schweiz einen besseren Ruf als in den Nachbarländern. Dies dürfte vor allem durch den fehlenden „Generalverdacht“ begründet sein: In der Schweiz existiert kein gesetzlicher Kündigungsschutz und wesentlich weniger Restriktionen für befristete Arbeitsverträge; die Leiharbeit steht also nicht in dem Verdacht, solche Regelungen umgehen zu wollen. Zudem ist im Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (GAV) vorgesehen, 1 % der Lohnsumme in einen Bildungstopf einzuzahlen, aus dem der Zeitarbeitnehmer nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer Fortbildungsmaßnahmen finanziert bekommt.